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Öffentliche Zustellung eines Zweitwohnungssteuerbescheides

Öffentliche Bekanntmachung des Fachbereiches Zentrale Dienste/Finanzverwaltung/
Steuern des Amtes Warnow West für die Gemeinde Papendorf über die der Gemeinde Papendorf öffentliche
Zustellung des Zweitwohnungssteuerbescheides vom 05.05.2009
über die Festsetzung der Zweitwohnungssteuer für das Erhebungsjahr 2009 für Frau Julia Bartels, letzte bekannte Anschrift, Lagerhöftstraße 3, 18106 Rostock OT Evershagen.

Gemäß § 122 Abs. 3 und 4 der Abgabenordnung in Verbindung mit § 108 des Verwaltungs-
verfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern
vom 26.02.2004 (GVOBl. M-V. S. 106), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10.07.2006
(GVOBl. M-V, S. 527), wird bekannt gegeben, dass der Zweitwohnungssteuerbescheid vom
05.05.2009 für das Jahr 2009, Kassenzeichen: 30/ 6003021667 und seine Begründung für
Frau Julia Bartels im Amt Warnow West Finanzverwaltung Steuern, Schulweg 1a,
18198 Kritzmow, Zimmer 2.1 zur Einsichtnahme ausliegt.

Die Einsichtnahme kann nur durch den Eigentümer oder eine von ihm bevollmächtigte Person
erfolgen. Erfolgt die Einsichtnahme durch eine bevollmächtigte Person, ist eine beglaubigte
Vollmacht des Eigentümers vorzulegen.

Der Zweitwohnungssteuerbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dieser öffentlichen
Bekanntmachung ein Monat vergangen ist.

Hilscher
Fachdienstleiterin
Finanzverwaltung

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