Zweite Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung für die Gemeinde Papendorf
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ( KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V 2004 S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GVOBl. M-V S. 687, 719) und der §§ 1 bis 3 des Kommunalabgabengesetzes M-V vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005 S. 146) zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2007 (GVOBl. M-V, S. 410, 427), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Papendorf vom 09.03.2010 die Zweite Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Papendorf erlassen:
Artikel 1
Änderung der Hundesteuersatzung
Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Papendorf vom 25.10.2000, zuletzt geändert durch die Erste Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 23.11.2006, wie folgt geändert:
§ 5 Steuermaßstab und Steuersatz Abs. 1 erhält folgende Fassung:
1. Die Steuer beträgt im Kalenderjahr
– für den ersten Hund 50,00 €
– für den zweiten Hund 80,00 €
– für den dritten und 100,00 €
– für jeden weiteren 100,00 €
– für den ersten und jeden weiteren gefährlichen Hund 400,00 €
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft.
Papendorf, 09.03.2010
Klaus Zeplien
Bürgermeister
Für die vorstehend veröffentlichte Satzung gilt:
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften kann nach Ablauf eines
Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht
werden.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich
unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der
Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird.
Eine Verletzung von Anzeige- Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvor-
schriften kann jedoch jederzeit geltend gemacht werden.