Gemeinde Lambrechtshagen – Dritte Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V, S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.07.2006 (GVOBl. M-V S. 539), der §§ 1, 2, 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V, S. 146), des § 50 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.07.2006 (GVOBl. M-V S. 539), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 02.12.2009 folgende Satzung erlassen:
Artikel 1
Änderungen
Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Lambrechtshagen vom 07.12.2005, zuletzt geändert durch die Zweite Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung vom
06.10.2009, wird wie folgt geändert:
Der § 4 der Satzung erhält folgende Fassung:
§ 4
Straßenverzeichnis
Teil der Satzung ist das als Anlage beigefügte Verzeichnis über die öffentliche Straßenreinigung.“
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Diese Änderungssatzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Kritzmow, den 04.12.2009
Matthies
Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.