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GEMEINDE PÖLCHOW – 1. Änderung der Innenbereichssatzung Pölchow

Tag der Bekanntmachung: 07.11.2011

hier: erneute Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 34 (6) i.V.m. § 13 (2) BauGB)

Der Entwurf der 1. Änderung der Innenbereichssatzung Pölchow wurde im Ergebnis der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geändert.

Für die betroffene Öffentlichkeit besteht deshalb in der Zeit vom 16.11. 2011 bis zum 16.12.2011 bei der Bauverwaltung des Amtes Warnow-West in 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Dienst- und Öffnungszeiten Gelegenheit zur Einsichtnahme in den 2. Entwurf der der Änderungssatzung und zur Abgabe einer Stellungnahme zum 2. Entwurf.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Kritzmow,  07.11.2011

U. Schenka
Bürgermeister

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