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Gemeinde Stäbelow – 1. Änderung des B-Plans Nr. 08 „Forsthof“

Tag der Bekanntmachung: 17.10.2011

1. Änderung des B-Plans Nr. 08 „Forsthof“
hier: Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13a (2) i.V.m. § 3 (2) BauGB)

Die Gemeindevertretung Stäbelow hat am 05.10.2011 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 08 „Forsthof“ zu ändern (1. Änderung).

Die Änderung betrifft den Grundstücksbereich des Forsthofes östlich des Plattenweges (Flurstück 165/11 der Flur 1 in der Gemarkung Stäbelow).

Mit der Planänderung wird eine Änderung der überbaubaren Grundstücksfläche im Bereich des Getränkelagers und des nordöstlichen Baufensters sowie für die Hirschfütterung und die Futterküche beabsichtigt.

Die Planänderung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt; von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird abgesehen.

Der Entwurf der Planänderung und die Begründung dazu liegen in der Zeit vom 25.10.2011 bis zum 25.11.2011 im Amt Warnow-West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Für die Öffentlichkeit besteht während der Auslegungsfrist die Möglichkeit, sich über die Ziele und Zwecke der Planung und ihre wesentlichen Auswirkungen zu unterrichten und sich zu der Planung zu äußern. Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf der Bebauungsplanänderung können während dieser Zeit von jedermann schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Kritzmow,  13.10.2011

T. Reincke
Bürgermeister

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