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Gemeinde Papendorf – Widmungsverfügung

Tag der Bekanntmachung: 12.10.2011

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

1. Name der Straße:               Am Hopfenbruch

2. Lagebezeichnung:  Gemarkung Groß Stove, Flur 1, Flurstücke 19/3 (TF), 68/15, 68/33

3. Festsetzung

3.1 Klassifizierung:                Die Straße ist eine Gemeindestraße gemäß § 3 Nr. 3 StrWG- M-V

3.2: Funktion: Gemeindeverbindungsstraße gemäß § 3 Nr. 3b abgehend von der L 132 bis Gemeindegrenze Rostock/Biestow

3.3. Träger der Straßenbaulast:                Gemeinde Papendorf

3.4. Widmungsverfügung:     Die Widmung wird auf folgende Benutzungsarten festgelegt: Allgemeiner Fahr- und Fußgängerverkehr

Keine Beschränkungen vorhanden

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach dem Tage der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Warnow-West, Der Amtsvorsteher, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow, einzulegen.

Die Unterlagen zur Verfügung und deren Begründung liegen hier zu den gewöhnlichen Sprechzeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus. Gemäß § 41 Absatz 4 Satz 3

VwVfG M-V gilt die Verfügung 2 Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Datum: 06.10.2011

Zeplien
Bürgermeister

Anlage:
Übersichtskarte hier als PDF-Dokument

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