Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die 4. öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen findet voraussichtlich am Donnerstag, 08.07.2010 um 19.00 Uhr im Gemeindezentrum Elmenhorst, Hauptstraße 100 statt.
Die amtliche Bekanntmachung der Sitzung mit dem verbindlichen Termin sowie der Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem Aushang an der Bekanntmachungstafel am Gemeindezentrum Elmenhorst, Hauptstraße 100 und an der Bushaltstelle Schule, Dorfstraße/Ecke Admannshäger Weg in Lichtenhagen.
Diese Information finden Sie auch im Internet unter www.amt-warnow-west.de unter der Rubrik „Sitzungskalender“.
Horst Harbrecht
Bürgermeister
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V 2004 S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 687, 719), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.06.2010 nachfolgende Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kritzmow erlassen:
4. Änderung der Innenbereichssatzung Wilsen
hier: Inkraftsetzung
Die Gemeindevertretung Stäbelow hat am 05.05.2010 die 4. Änderung der Innenbereichssatzung Wilsen beschlossen und die zugehörige Begründung gebilligt.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gem. § 34 (6) BauGB bekannt gemacht.
Die Satzung über die 4. Änderung der Innenbereichssatzung Wilsen tritt mit Ablauf des Bekanntmachungstages in Kraft.
Bebauungsplans Nr. 17 Mischgebiet „Hechtgraben“
hier: Inkraftsetzung
Die Gemeindevertretung Kritzmow hat am 08.12.2009 den Bebauungsplan Nr. 17 Mischgebiet „Hechtgraben“ als Satzung beschlossen und die zugehörige Begründung gebilligt.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 (3) BauGB bekannt gemacht.
Damit tritt die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17 Mischgebiet „Hechtgraben“ mit Ablauf des Bekanntmachungstages in Kraft.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V, S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GVOBl. M-V, S. 687, 719) der §§ 1, 2, 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V, S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14.12.2007 (GVOBl. M-V, S. 410, 427) und des § 50 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 5 und 11 des Gesetzes vom 23.02.2010 (GVOBl. M-V S. 66, 84, 101, 113) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 08.06.2010 folgende Satzung erlassen:
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die 4. öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Pölchow
findet voraussichtlich am Dienstag, 15.06.2010 um 19.00 Uhr im Saal des Gutshauses in Wahrstorf, Zum Gutshof 1, 18059 Pölchow statt.
Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild. Leider können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden.
Aus gegebener Veranlassung möchten wir darauf hinweisen, dass der eigenmächtige Rückschnitt von freiwachsenden Hecken der Gemeinde und die Verbringung von Schnittgut in den Heckenfuß unzulässige Handlungen im Sinne der Grünflächensatzung darstellen.
Im Auftrag
J. Schlötels
Amt Warnow West
FB Bauverwaltung
Grünpflege
Lt. Beschluss der Gemeindevertretung Papendorf vom 29.04.2010 gilt Folgendes: