Festlegung des Gebührensatzes für den Wasser- und Bodenverband in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 15.07.2010 beschlossen, den Gebührensatz für eine Gebühreneinheit nach § 3 Absatz 2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 auf 5,60 € festzusetzen.
Harbrecht
Bürgermeister