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Haushaltssatzung der Gemeinde Pölchow für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss Nr. 50-056/2023-01 der Gemeindevertretung vom 23.01.2024 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1.     im Ergebnishaushalt auf
einen Gesamtbetrag der Erträge von 1.201.900 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 1.618.400 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von -416.500 EUR
2.     im Finanzhaushalt auf
a)
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 1.156.000 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 1.514.300 EUR
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -358.300 EUR
b)
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 70.800 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 400.400 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -329.600 EUR

festgesetzt.

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 115.000 EUR

 

§ 5 Hebesätze

Information zu den Hebesätzen

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden in der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

1.     Grundsteuer
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf
300 v. H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
400 v. H.
2.     Gewerbesteuer auf 350 v. H.

 

§ 6 Amtsumlage

entfällt

 

§ 7 Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,000 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8 Weitere Vorschriften

keine

 

Nachrichtliche Angaben:

1.
Zum Ergebnishaushalt
Das Ergebnis zum 31.12 des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 122.470 EUR.
2.
Zum Finanzhaushalt
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
1.208.582 EUR.
3.
Zum Eigenkapital
Der Stand des  Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich
4.104.328 EUR.

 

Kritzmow, den 23.01.2024                                                                                                  Rautenberg

Ort, Datum                                                                          Siegel                                         Bürgermeisterin

 

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 25.01.2024 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 10 Arbeitstage nach Bekanntmachung während der Sprechzeiten des Amtes Warnow-West im Amtsgebäude, Zimmer 2.3 öffentlich aus.

 

Kritzmow, den 23.01.2024                                                                   Rautenberg
Ort, Datum                                                                                              Bürgermeisterin