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Nr.84/24  | 26.11.2024  | SBA HST  | Straßenbauamt Stralsund

Aufgrund der Witterungsbedingungen der vergangenen Woche sind die Arbeiten auf der Bundesstraße 103 zwischen der Autobahn 20 und der Hansestadt Rostock (Landkreis Rostock) nicht mehr im Takt. Schon zu Beginn der Baumaßnahme kam es zur Anpassung der Terminkette, weil die zur Verkehrssicherung notwendige Fahrbahnmarkierung aufgrund des Niederschlages nicht aufgebracht werden konnte (siehe unsere Pressemitteilung vom 10. Oktober 2024).

Sofern die Wetterbedingungen die Bauarbeiten nicht weiter behindern, wollen das Bauunternehmen und das Straßenbauamt Stralsund die Arbeiten bis Weihnachten 2024 weitgehend abschließen. Bereits ab dem 2. Dezember 2024 wird nach heutigem Stand auf dem circa fünf Kilometer langen Streckenabschnitt die Decke eingebaut. Ab Weihnachten soll der Verkehr dann wieder wie gewohnt in alle Fahrtrichtungen stattfinden. Alle Auf- und Abfahrten sollen dann wieder genutzt werden können.

Die Restarbeiten, wie der Rückbau der Mittelstreifenüberfahrten, werden im Jahr 2025 umgesetzt. Hierzu wird das Straßenbauamt Stralsund gesondert informieren.

Wir suchen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die uns bei der Durchführung der vorgezogenen Wahl des Bundestages (voraussichtlich am 23.02.2025) in ihrer Gemeinde unterstützen!

Voraussetzung dafür ist, dass Sie Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind und am Wahltag

das 18. Lebensjahr vollendet haben,
seit mindestens 37 Tagen in der Kommune Ihre Hauptwohnung haben,
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
nicht bereits in einem anderen Wahlorgan Mitglied sind,
nicht selbst Wahlbewerber/in, Vertrauensperson eines Wahlvorschlags oder dessen Stellvertreter/in sind.
Der Einsatz in einem Wahllokal erfolgt durch Berufung zum/zur Wahlvorsteher/in, stellv. Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in, stellv. Schriftführer/in oder als Beisitzer/in. Der Wahlvorstand erhält durch das Amt Warnow-West im Rahmen einer Schulung eine Einführung in seine Tätigkeit.

Folgende Aufwandsentschädigungen werden für den Wahltag gezahlt:

· Wahlvorsteher/in: 90,00 EUR
· stellv. Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in, stellv. Schriftführer/in: 80,00 EUR
· Mitglieder/in der Wahlvorstände (Beisitzer): 70,00 EUR

Senden Sie Ihre Bereitschaftserklärung an das Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow bzw. per E-Mail an wahlen@warnow-west.de unter Angabe Ihres Namens, Vornamens, Geburtsdatums, Ihrer Anschrift und telefonischen Erreichbarkeit.

Weitere Informationen zu Terminen für den Wahltag werden auf der Internetseite www.amt-warnow-west.de/wahlen/ durch das Amt Warnow-West schnellstmöglich bekannt gemacht

Kritzmow, 15.11.2024
Jörg Blotenberg
Gemeindewahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Warnow-West über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 (VO/FV/10-173/2024) und die Entlastung des Amtsvorstehers für das Haushaltsjahr 2022 (VO/FV/10-174/2024) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West hat in seiner Sitzung am 14.11.2024 den Jahresabschluss 2022 festgestellt und dem Amtsvorsteher Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2022 mit seinen Anlagen und die Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse des Amtsausschusses, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen und der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.17 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

Leif Kaiser

Amtsvorsteher

Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

Nr.80/24  | 06.11.2024  | SBA HST  | Straßenbauamt Stralsund

Das Straßenbauamt Stralsund veranlasst an der Landesstraße13 zwischen Ziesendorf und Schwaan (Landkreis Rostock) die Neuanpflanzung von insgesamt 296 Alleebäumen.

Die Arbeiten beginnen am Montag, 11. November 2024, und werden voraussichtlich Ende Februar 2025 beendet. In dieser Zeit kann es zu kurzzeitigen Verkehrsbehinderungen kommen.

Die Pflanzungen dienen als Kompensationsmaßnahme für den kürzlich beendeten Radwegebau (siehe unsere Pressemitteilung vom 19. August 2024).

Die Bäume werden zwischen dem Radweg und der Straße ab dem Ortsausgang Schwaan in Richtung Ziesendorf sowie westlich der L 13 im Bereich der Kreuzung nach Bröbberow gepflanzt. An Baumarten werden Bergahorn, Spitzahorn, Stieleiche und Winterlinde verwendet.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern investiert knapp 240.000 Euro in die Neuanlage der Allee.

Öffentliche Bekanntmachung

Die Sitzung des Amtsausschusses Amt Warnow-West findet am Donnerstag, 14.11.2024 um
18:00 Uhr im Sitzungsraum im Amt Warnow-West, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow statt.