Folgende Sache wurde am 28.12.2020 als Fund gemeldet.
Fundnummer: II10 32 92/12-20
Funddatum: 26.12.2020
Aufbewahrung bis: 26.06.2021
Kategorie: Sonstiges
Beschreibung: 1 Schlüssel mit rotem Stoffband
Fundort: Kritzmow, Wilsener Weg (Straßengraben)
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Folgende Sache wurde am 28.12.2020 als Fund gemeldet.
Fundnummer: II10 32 92/12-20
Funddatum: 26.12.2020
Aufbewahrung bis: 26.06.2021
Kategorie: Sonstiges
Beschreibung: 1 Schlüssel mit rotem Stoffband
Fundort: Kritzmow, Wilsener Weg (Straßengraben)
Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren des Amtes Warnow-West und der Einrichtungen der amtsangehörigen Gemeinden im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung)
-Lesefassung-
Die Lesefassung berücksichtigt die
a) Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Warnow-West vom 24.10.2002, veröffentlicht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes Warnow-West mit den Gemeinden Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Papendorf, Pölchow, Stäbelow und Ziesendorf (Amtsblatt) „Der Landbote“ Nr. 23/10. Jahrgang vom 15.11.2002, in Kraft getreten am 16.11.2002;
b) Erste Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung vom 04.11.2003, veröffentlicht im Amtsblatt „Der Landbote“ Nr. 22/11. Jahrgang vom 14.11.2003, in Kraft getreten am 15.11.2003;
c) Zweite Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung vom 24.03.2009, veröffentlicht im Amtsblatt „Der Landbote“ Nr. 04/17. Jahrgang vom 14.04.2009, in Kraft getreten am 15.04.2009;
d) Dritte Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung vom 23.09.2010, veröffentlicht im Amtsblatt „Der Landbote“ Nr. 10/18. Jahrgang vom 11.10.2010, in Kraft getreten am 12.10.2010;
e)Vierte Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung vom 16.07.2020, veröffentlicht am 17.07.2020 auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de unter der Rubrik Satzungen des Amtes, in Kraft getreten am 18.07.2020
§ 1
Gegenstand und Höhe der Verwaltungsgebühren
§ 2
Gebührenfreiheit
§ 3
Auslagen
§ 4
Gebühren bei Ablehnung oder Zurücknahme von Anträgen sowie Widerspruchsbescheiden
§ 5
Gebührenschuldner
§ 6
Entstehung der Gebührenpflicht
§ 7
Umsatzsteuer
Soweit Gebührentatbestände nach dieser Satzung der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, wird die aufgeführte Gebühr als Entgelt zuzüglich der Umsatzsteuer in der geltenden Höhe erhoben.
§ 8
Fälligkeit der Gebühr
§ 9
Inkrafttreten
Anlage
Verzeichnis der Gebührensätze zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren des Amtes Warnow-West und der Einrichtung der amtsangehörigen Gemeinden im eigenen Wirkungskreis
| Nr. | Gebührentatbestand | Betrag in Euro |
Allgemeine Gebühren
I. alle Bereiche sowie Schulen
I.1 Vervielfältigungen
| I.1.1 | bei Herstellung durch Ablichtung je angefangene Seite DIN A4 | |
| a) in schwarz/weiß
für die erste Seite |
0,42 | |
| für jede weitere Seite | 0,03 | |
| b) Farbkopie | ||
| für die erste Seite | 0,68 | |
| für jede weitere Seite | 0,35 | |
|
(gilt auch im Zuge von gewährter Akteneinsicht nach § 29 Landesverwaltungsverfahrensgesetz) |
||
| I.1.2 | bei Herstellung durch Ablichtung je angefangene Seite DIN A3 | |
| a) in schwarz/weiß
für die erste Seite |
0,43 | |
| für jede weitere Seite | 0,04 | |
| b) Farbkopie | ||
| für die erste Seite | 0,69 | |
| für jede weitere Seite | 0,36 | |
| (gilt auch im Zuge von gewährter Akteneinsicht nach § 29 Landesverwaltungsverfahrensgesetz) | ||
| I.1.3 | bei Herstellung von Arbeitsblättern (Kopien) an Schulen | |
| je angefangene Seite DIN A4 / DIN A3 in schwarz/weiß | 0,06 | |
| I.1.4 | Zweitausfertigung eines Schulzeugnisses
(für Nichtschüler) |
13,00 |
| I.1.5 | Ausstellen einer Schulzeitbescheinigung
(für Nichtschüler) |
8,00 |
| I.1.6 | Zweitausfertigung einer Zahlungsbescheinigung | 2,00 |
| I.1.7 | Zweitausfertigung eines Abgabenbescheides | 3,00 |
| I.1.8 | Zweitausfertigung der Punkte V.5-7 (Liegenschaften) | 11,00 |
I.2 Beglaubigungen
| I.2.1 | von Unterschriften oder Handzeichen je Beglaubigung | 2,00 |
| I.2.2 | von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Zeugnisse, Plänen u. ä. je Seite | |
| a) bei geringem Prüfungsaufwand (z.B. bei Anfertigen der Kopie im Amt, dann jedoch zzgl. der Beträge lt. Nr. I.1.1-3 | 0,60 | |
| b) bei hohem Prüfaufwand (z.B. bei durch den Antragsteller mitgebrachten Kopien) | 2,50 | |
| I.3 | Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheinigungen Bescheide sowie Ausstellungen einer Zweitschrift und sonstige Verwaltungstätigkeiten, die nach Art und Umfang nicht näher bestimmt wurden und die mit besonderem Arbeitsaufwand verbunden sind nach Zeit- auf halbe Stunde gerundet | 22,00 |
Spezifische Gebühren
II. Allgemeine Verwaltung
| II.1 | Nutzung von Archivgut
|
|
| II.1.1 | Bearbeitung von Rechercheaufträgen je angefangene halbe Stunde
|
20,00 |
| II.1.2 | Veröffentlichungsgenehmigungen zur Wiedergabe von Archivalien oder Fotos für die Reproduktion im Druck, Film oder Fernsehen
|
27,00 |
| II.2 | Genehmigung zur Verwendung eines Gemeindewappens
|
20,00 |
| Im Übrigen gelten die allgemeinen Gebührensätze.
Für die Erhebung von Kosten des Informationszuganges im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes des Landes Mecklenburg- Vorpommern ist auch im eigenen Wirkungskreis die Informationskostenverordnung anzuwenden |
III. Finanzverwaltung
| III.1 | Erteilung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung
|
10,00 |
| III.2 | Ausgabe einer Hundesteuer-Ersatzmarke
|
7,00 |
| III.3 | Ermittlung und Feststellung aus Konten und Zeitbüchern je nach Zeitaufwand
|
7,00 – 7,00 |
| III.4 | Mahnkosten bei privatrechtlichen Forderungen je Vorgang
|
7,00 |
| III.5 | Ermittlung oder Schätzung von Abgaben vor Beginn der Abgabenpflicht auf Antrag
nach Zeit – auf halbe Stunde gerundet
|
22,00 |
| III.6 | Erteilung einer Anliegerbescheinigung
|
8,00 |
IV. Bürgerdienste
| IV.1 | Festsetzung einer Hausnummer mittels Bescheid
|
21,00 |
| IV.2 | Prüfung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit | |
| – bei normalem Prüfungsaufwand (1 h) | 43,00 | |
| – bei erhöhtem Prüfungsaufwand (1,5 h) | 64,00 | |
| – bei hohem Prüfungsaufwand (3 h) | 129,00 |
V. Bauverwaltung
| V.1 | Erteilung einer Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen
|
29,00
|
| V.1.1 | Verlängerung der Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen
|
14,00 |
| V.2 | Erteilung der Zustimmung nach Telekommunikationsgesetz
|
29,00 |
| V.2.1 | Verlängerung der Zustimmung nach Telekommunikationsgesetz
|
14,00 |
| V.3 | Erteilung einer Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlicher Grünflächen
|
29,00 |
| V.3.1 | Verlängerung der Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlicher Grünflächen
|
14,00 |
| V.4 | Aussprechen eines Pflanzgebotes nach § 178 BauGB
|
24,00 |
| V.5 | Bearbeitung von Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen nach
§ 24 BauGB
|
58,00 |
| V.6 | Bearbeitung von Rangrücktrittsanträgen im Grundbuch
|
33,00 |
| V.7 | Bearbeitung von Löschungsbewilligungen im Grundbuch | 33,00 |
Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf über die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 (Nr. 27-6/20) und die Entlastung des Bürgermeisters (Nr. 28-6/20) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf hat in ihrer Sitzung am 09.12.2020 den Jahresabschluss 2016 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2016 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.
Thomas Witt
Bürgermeister
Frau Sophia Brügge-Wegner hat den Verzicht ihres Mandates als Gemeindevertreterin der Gemeinde Stäbelow erklärt. Weiterlesen
Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 (Nr. 46-8/20) und die Entlastung des Bürgermeisters (Nr. 47-8/20) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 03.12.2020 den Jahresabschluss 2016 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2016 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.
Uwe Barten
Bürgermeister
Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.
Folgende Sache wurde am 04.12.2020 als Fund gemeldet.
Fundnummer: II10 32 92/11-20
Funddatum: 04.12.2020
Aufbewahrung bis: 04.06.2021
Kategorie: Sonstiges
Beschreibung: 1 Schlüsselbund mit 5 Schlüsseln (1 davon Opel-Schlüssel), mit Opel-Anhänger und grüner Schlüsseltasche
Fundort: Lambrechtshagen, Nähe Gemeindezentrum
Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow über die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 (Nr. 17-6/20) und die Entlastung des Bürgermeisters (Nr. 18-6/20) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow hat in ihrer Sitzung am 02.12.2020 den Jahresabschluss 2016 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2016 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.
Hans-Werner Bull
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Amtes Warnow-West über die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 (Nr. 17-3/20) und die Entlastung des Amtsvorstehers
(Nr. 18-3/20) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.
Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West hat in seiner Sitzung am 26.11.2020 den Jahresabschluss 2016 festgestellt und dem Amtsvorsteher die Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2016 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Beschlüsse des Amtsausschusses, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.
Leif Kaiser
Amtsvorsteher