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Siebente Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.02.2020 und nach Anzeige beim Landrat des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Siebente Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf erlassen:

Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf vom 21.07.2011, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt „Der Landbote“ Nr. 8/19. Jahrgang vom 15.08.2011, geändert durch

wird wie folgt geändert:

In § 5 Ausschüsse
wird Abs. 2 ersetzt durch:
„(2) Die Sitzungen des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt sind nicht öffentlich. Die Sitzungen des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales sind öffentlich, § 3 Abs. 2 gilt entsprechend.“

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 17.03.2020 in Kraft.

Kritzmow, 05.03.2020

Jürgen Ahrens
Bürgermeister