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Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 03. Dezember 2020 und nach Anzeige beim Landrat des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen erlassen:

Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen vom 24.05.2011, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt „Der Landbote“ Nr. 6 / 19. Jahrgang vom 14.06.2011, geändert durch

 

wird wie folgt ergänzt:

§ 6 a Behindertenbeauftragte/r

Die Gemeindevertretung bestellt eine/n Behindertenbeauftragte/n zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung.

Für Fahrten in Ausübung ihrer/seiner ehrenamtlichen Tätigkeit erhält die/der Behindertenbeauftragte eine Vergütung entsprechend des Landesreisekostengesetzes M-V.

Für fachbezogene Sach- und Hilfsmittel, sowie Büromaterial, stellt die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen jährlich bis zu 350,00 Euro zur Verfügung.“

 

Arikel 2
Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 15.12.2020 in Kraft.

 

Kritzmow, 05.01.2021

 

Uwe Barten
Bürgermeister