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Zweite Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V, S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.07.2006 (GVOBl. M-V S. 539), der §§ 1, 2, 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V, S. 146), des § 50 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.07.2006 (GVOBl. M-V S. 539), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 10.12.2009 folgende Satzung erlassen:

Artikel 1

Änderungen

Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen vom 30.03.2006, zuletzt geändert durch die Erste Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung vom

25.09.2008, wird wie folgt geändert:

Der § 4 der Satzung erhält folgende Fassung:

„ § 4

Straßenverzeichnis

Teil der Satzung ist das als Anlage beigefügte Verzeichnis über die öffentliche Straßenreinigung.“

Artikel 2

In-Kraft-Treten

Diese Änderungssatzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Kritzmow, den 10.12.2009

Harbrecht

Bürgermeister

Bekanntmachungsanordnung

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.