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Nutzungsordnung für das Gemeindehaus der Gemeinde Stäbelow

Nutzungs- und Entgeltordnung für Räume im

Gemeindehaus der Gemeinde Stäbelow

Präambel

Das Gemeindehaus in Stäbelow, Schulweg 5, ist eine Einrichtung der Gemeinde und dient der Gemeindevertretung, deren Ausschüsse und dem Bürgermeister für die Erfüllung ihrer Aufgaben und als Veranstaltungsort für gemeindliche Veranstaltungen. Darüber hinaus werden Räume an gemeindeansässige Vereine überlassen, welche den Einwohnern der Gemeinde Angebote zum kommunalen und kulturellen Leben unterbreiten. Eine Büroeinheit steht gewerblicher Vermietung zur Verfügung.

§1

Raum- und Funktionsbezeichnungen

Die vorhandenen Räume tragen folgende Bezeichnungen, welche den jeweiligen Nutzungen entsprechen (Funktionsbezeichnung):

Erdgeschoss

EG 1                      Büro Bürgermeister                       18,44 m²

EG 2                      Beratungsraum Gemeinde         37,05 m²

EG 3                      Vereins- und Seniorentreff         89,29 m²

Obergeschoss

OG 1                      Bibliothek                                          31,01 m²

OG 2                      Heimatstube                                    40,75 m²

OG 3                      Gemeindetreff                                22,92 m²

OG 4                      Büroeinheit                                       39,56 m²

 

KG                         Keller                                                   15,43m²

OG 5                      Abstellraum                                      6,23 m²Der Raum neben dem Fahrstuhl eignet sich aufgrund der Beschaffenheit nicht als Lagerraum

 

§2

Zweckbestimmung

§3

Entgelt

Folgende Entgelte werden erhoben:

§4

Vergabe

          Die Vergabe der Räume erfolgt durch den Bürgermeister oder einen von ihm Beauftragten auf Grundlage eines schriftlichen Antrages.

§5

Bibliothek und Heimatstube

Die Bibliothek und die Heimatstube werden jeweils durch einen gemeindeansässigen Verein betrieben. Die Organisation obliegt dem jeweiligen Verein unter Einhaltung der Hausordnung und den Verpflichtungen aus dem Vertrag.

§6

Hausrecht

Der Bürgermeister übt das Hausrecht aus. Er kann seine Befugnisse auf Dritte übertragen.

§7

Haftung

In den Verträgen ist den Vertragspartnern die Haftung für Schäden, welche aufgrund der Inanspruchnahme entstehen, im gesetzlich möglichen Rahmen zu übertragen.

§8

Hausordnung

§9

Schließanlage

Das Gemeindehaus ist mit einer Schließanlage ausgestattet. Die Zutrittsberechtigungen richten sich nach dem Vertrag. Die Schlüsselprogrammierung erfolgt durch den Objektverantwortlichen in Abstimmung mit dem Amt Warnow-West.

§10

Gewerbeausübung

In den überlassenen Räumen ist der Verkauf von Waren aller Art einschließlich der Abgabe von Speisen und Getränken, das Anbieten von gewerblichen Leistungen und die Aufnahme von Bestellungen nur mit der schriftlichen Genehmigung des Bürgermeisters gestattet.

§11

Inkrafttreten

Die Benutzungs- und Entgeltordnung tritt zum 01.10.2021 in Kraft und ersetzt die Nutzungsordnung vom 02.07.2018.

 

Stäbelow, 30.09.2021

Hans-Werner Bull

Bürgermeister