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Lärmaktionsplanung (Stufe II), Fortschreibung 2018, der Gemeinden Kritzmow, Stäbelow und Lambrechtshagen

Öffentliche Bekanntmachung des Amtes Warnow-West

Lärmaktionsplanung (Stufe II), Fortschreibung 2018, der Gemeinden Kritzmow, Stäbelow und Lambrechtshagen

Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes war das Amt Warnow-West verpflichtet Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag) aufzustellen. Dabei waren die Lärmbelastungen entlang von stark befahrenen Straßen zu kartieren und darauf aufbauend Aktionspläne zur Lärmminderung zu entwickeln.

Der Lärmaktionspläne, Fortschreibung 2018, für die Gemeinden Kritzmow und Stäbelow (Anlage 1) sowie für die Gemeinde Lambrechtshagen (Anlage 2) werden hiermit bekanntgemacht.

Der Inhalt der Lärmaktionspläne kann auch im Amt Warnow-West, Bauverwaltung, Zimmer 1.12 eingesehen werden.

Die Lärmaktionsplanungen der Gemeinden werden in den folgenden Jahren weiterentwickelt.

Über den aktuellen Stand dieser Planungen kann bei Bedarf in den betroffenen Gemeinden informiert werden.

Kritzmow, d. 26.06.2019

L. Kaiser
2. Stellv. Amtsvorsteher

Anlage 1: Lärmaktionsplanung, Fortschreibung 2018, der Gemeinden Kritzmow und Stäbelow
hier als PDF-Dokument [1]

Anlage 2: Lärmaktionsplanung, Fortschreibung 2018,  der Gemeinde Lambrechtshagen
hier als PDF-Dokument [2]