ungültig erklärte Ausnahmegenehmigung zur Gewährung einer Parkerleichterung
Öffentliche Bekanntmachung
Das Amt Warnow-West gibt bekannt, dass nachfolgend aufgeführte Ausnahmegenehmigung zur Gewährung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung einschließlich des dazugehörenden blauen „Parkausweises für Behinderte“ hiermit für ungültig erklärt wird:
Ausnahmegenehmigung Nr. 4/15
ausgestellt am 09.04.2015 durch Amt Warnow-West
befristet gültig bis 09.04.2020
Kritzmow, den 25.11.2019
Siegfried Fittkau
Öffentliche Sicherheit und Ordnung / Verkehr