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Ausweis-, Pass- und Meldebehörde / Führungszeugnis

Führungszeugnis

Ab dem 18. Februar 2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen. Die Änderungen dienen der Verbesserung des Datenschutzes und der Fälschungssicherheit.

Was ist neu?

(1) Die auffälligste Neuerung betrifft das weiße Adressfeld. Es wurde deutlich vergrößert.

(2) Die Personendaten befinden sich jetzt immer oben rechts neben dem Adressfeld. Ebenfalls neu ist die Bezeichnung dieser Daten auf Deutsch, Englisch und Französisch.

(3) Enthält das Führungszeugnis keine Eintragung, wird auch diese Information dreisprachig aufgeführt.

Das neue Führungszeugnis – Flyer als PDF-Dokument

 

Das neu gestaltete Führungszeugnis im Vergleich zum bisherigen Layout (kleines Bild unten rechts).

 

Was noch?

Neben dem Führungszeugnis wurden auch alle übrigen aus dem Bundeszentralregister und dem Gewerbezentralregister erteilten Auskünfte in gleicher Weise angepasst.

Wie kann ich ein Führungszeugnis beantragen?

Ein Führungszeugnis kann auf zwei verschiedenen Wegen beantragt werden: entweder persönlich bei der örtlichen Meldebehörde oder über das amtliche Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ), erreichbar ausschließlich unter www.fuehrungszeugnis.bund.de.

für private Zwecke (Belegart „N“):
Das Führungszeugnis für private Zwecke wird Ihnen übersandt.

zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „O“):
Das Führungszeugnis wird unmittelbar der von Ihnen bezeichneten Behörde übersandt. Erforderlich ist die Angabe des Verwendungszwecks und die Angabe, welcher Behörde, inklusive Anschrift das Führungszeugnis zugesandt werden soll.

Erweitertes Führungszeugnis
Kann von Personen beantragt werden, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden wollen. Im Rahmen der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Absatz 1 BZRG vorliegen.

Was muss ich mitbringen?

  • Personalausweis/ Reisepass
  • bei Belegart “O“ zusätzlich Adresse der Behörde und Verwendungszweck
  • bei einem “erweitertem Führungszeugnis“ eine schriftliche Aufforderung der Dienststelle

Gebühren
– Beantragung Führungszeugnis 13,00 EUR
Die Gebühr muss bei Antragstellung entrichtet werden. Sie können mit der Girocard ehem. EC-Karte oder in Bar bezahlen.

Bearbeitungsdauer
1-2 Wochen

Personen, die mit Wohnsitz ins Ausland abgemeldet sind und ein Führungszeugnis benötigen, können sich unter folgendem Link des Bundesamtes der Justiz erkundigen.

Link des Bundesamtes der Justiz: www.bundesjustizamt.de

 

Europäisches Führungszeugnis

Bürgerinnen und Bürger die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitglied­staaten der Europäischen Union besitzen und ein Führungszeugnis beantragen, erhalten vom Bundesamt für Justiz zwingend ein sogenanntes Europäisches Führungszeugnis. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

 


Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister ist dem Bundeszentralregister angegliedert. Hier werden Daten über Personen geführt, die im Zusammenhang mit dem Ausüben eines Gewerbes durch Rechtsverstöße aufgefallen sind.

Bei den Gewerbezentralregisterauszügen wird unterschieden nach Gewerbezentralregisterauszügen für natürliche Personen und für juristische Personen.

Wie kann ich ein Gewerbezentralregisterauszug beantragen?

Ein Gewerbezentralregisterauszug kann auf zwei verschiedenen Wegen beantragt werden: entweder persönlich bei der örtlichen Meldebehörde bzw. dem örtlichen Gewerbeamt oder über das amtliche Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ), erreichbar ausschließlich unter www.fuehrungszeugnis.bund.de 

Gewerbezentralregisterauszüge für juristische Personen müssen beim Gewerbeamt beantragt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten im Amt Warnow-West.

Gewerbezentralregisterauszüge für natürliche Personen können in der Meldebehörde beantragt werden.

Sofern der Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) benötigt wird, ist deren genaue Anschrift sowie das Aktenzeichen oder der Verwendungszweck bei der Antragstellung unbedingt anzugeben. Der Gewerbezentralregisterauszug wird direkt zu der entsprechenden Behörde gesandt. In allen anderen Fällen (Belegart 1) erhalten Sie den Auszug per Post nach Hause. Die Beantragung ist nur persönlich möglich.

Was muss ich mitbringen?

  • Personalausweis/ Reisepass
  • Bei Belegart „9“ zusätzlich Adresse der Behörde und Verwendungszweck

Gebühren
– Beantragung Gewerbezentralregister 13,00 EUR

Bearbeitungsdauer
1-2 Wochen