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Ausweis-, Pass- und Meldebehörde / Verlust von Dokumenten

Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere

(Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)

Ist ein Dokument abhanden gekommen, d.h. das Ausweisdokument ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber die Pflicht, der Personalausweisbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Ausweises anzuzeigen.

Verlustanzeige

Für den neuen elektronischen Personalausweis gilt außerdem folgendes:

Bei eingeschalteter eID-Funktion hat die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber die Funktion über die zuständige oder ausstellende Personalausweisbehörde oder den Sperrnotruf 0180-1-333333 der auch vom Ausland erreichbar ist, unverzüglich sperren zu lassen. Die Sperrung der eID-Funktion ist gebührenfrei. Um hierüber die Online-Ausweisfunktion sperren zu können, müssen Sie unbedingt Ihr Sperrkennwort bereit halten. Dieses haben Sie mit dem PIN-Brief erhalten. Dazu benötigen aber auch wir in jedem Fall die Angabe Ihres Sperrkennwortes.

Bei Nutzung der Signaturfunktion ist der Verlust dem jeweiligen Signaturanbieter zu melden.

Die Anzeigepflicht über den Verlust und sein Wiederauffinden besteht gegenüber der Pass- bzw. Ausweisbehörde.

Falls Sie eine Verlustanzeige bei der Polizei gestellt haben, bitten wir Sie, den Schriftwechsel mitzubringen.

Bei Personalausweisen die nach dem 01.11.2010 ausgestellt wurden, bringen Sie Ihren PIN-Brief mit.

Wichtig

Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion ersetzt nicht die Verlustanzeige, die Sie beim Einwohnermeldeamt des Amtes Warnow-West vornehmen müssen.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Funktion der qualifizierten elektronischen Signatur, sofern Sie diese genutzt haben, nur bei Ihrem Anbieter, bei dem Sie Ihr Signaturzertifikat erworben haben, sperren lassen können.

Sollten Sie den Ausweis wiederfinden und die Sperrung aufheben lassen wollen, (nur wenn noch kein neues Dokument beantragt wurde) ist dieses nur bei persönlicher Vorsprache möglich und es fallen Kosten in Höhe von 6 Euro an.

Informationen zur Neubeantragung finden Sie auf diesen Seiten:

Personalausweis

Reisepass

Kinderreisepass