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LOHNSTEUERKARTEN

Die Lohnsteuerkarte ist abgeschafft und seit 1. Januar 2013 durch Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ersetzt. Bei den ELStAM handelt es sich um die Angaben, die bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen sind (zum Beispiel Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Kirchensteuerabzugsmerkmal). Mit der erstmaligen Anwendung der ELStAM wird das Lohnsteuerabzugsverfahren für alle Beteiligten vereinfacht. Sobald Ihr Arbeitgeber das elektronische Verfahren nutzt, werden steuerlich bedeutsame Änderungen nach ihrer Eintragung im Melderegister (zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder Kirchenaustritt) automatisch für Ihren Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

Bitte wenden Sie sich für alle Lohnsteuerangelegenheiten an das Finanzamt Rostock.

Finanzamt Rostock
Möllner Str. 13
18109 Rostock
Telefon:(0381) 12845-0
Fax:(0381) 12845-4300
E-Mail:poststelle@finanzamt-rostock.de

 

Identifikationsnummer (IdNr)

Mit der Einführung der Steueridentifikationsnummer (IdNr) möchten das Bundesministerium der Finanzen und die Bundesregierung das Besteuerungsverfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen. Die IdNr wird die Steuernummer für den Bereich der Einkommensteuer ersetzen. Diese bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat. Die IdNr ist eine 11-stellige Nummer und enthält keine Informationen über Sie oder das zuständige Finanzamt.

Sie haben Ihre IdNr noch nicht erhalten oder sie ist nicht mehr auffindbar?

In der Regel finden Sie Ihre IdNr auch

  • im Einkommensteuerbescheid,
  • auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder Ihrer Lohnsteuerkarte 2010, die sich noch bei Ihrem Arbeitgeber befinden dürfte oder
  • im Informationsschreiben Ihres Finanzamtes. Mit diesem Schreiben hat Sie Ihr Finanzamt im Oktober oder November 2011 über die gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) informiert.

Ihre Einkommensteuererklärung und Ihren Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2012 (Ersatzbescheinigung) können Sie auch ohne IdNr bei Ihrem Finanzamt einreichen. Ihre IdNr ist Ihrem Finanzamt bekannt.

Sollten Sie Ihre IdNr in den genannten Unterlagen nicht finden, haben Sie die Möglichkeit, diese über das Eingabeformular (Link) des Bundeszentralamts für Steuern erneut anzufordern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihnen die IdNr aus datenschutzrechtlichen Gründen nur per Brief mitgeteilt werden kann.

Informationen zur Elektronischen Lohnsteuerkarte und zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM), auch mit Hinweisen für Arbeitnehmer ohne Steueridentifikationsnummer, erhalten Sie über das Elster-Internetportal (Link).

In den meisten Fällen ist die Steueridentifikationsnummer inzwischen auch bei den Daten des Einwohnermeldeamtes gespeichert. Bei persönlicher Vorsprache – bitte Ausweis nicht vergessen – erhalten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer sofort.