Haushaltssatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen vom 13.12.2018 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
- im Ergebnishaushalt
a) | der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf | 4.897.800,00 EUR |
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf | 4.897.800,00 EUR | |
der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf | 0,00 EUR | |
b) | der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf | 0,00 EUR |
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf | 0,00 EUR | |
der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf | 0,00 EUR | |
c) | das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf | 0,00 EUR |
die Einstellung in Rücklagen auf | 0,00 EUR | |
die Entnahmen aus Rücklagen auf | 0,00 EUR | |
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf | 0,00 EUR |
- im Finanzhaushalt
a) | die ordentlichen Einzahlungen auf | 4.383.100,00 EUR |
die ordentlichen Auszahlungen auf | 4.261.900,00 EUR | |
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 121.200,00 EUR | |
b) | die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0,00 EUR |
die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0,00 EUR | |
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0,00 EUR | |
c) | die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 407.200,00 EUR |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.987.500,00 EUR | |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -1.580.300,00 EUR | |
d) | der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | |
(Veränderung der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung der | ||
Zahlungsfähigkeit) auf | -1.459.100,00 EUR |
festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. |
|
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf |
438.000,00 EUR |
§ 5 Hebesätze
Information zu den Hebesätzen
Die Hebesätze für die Realsteuern wurden in einer Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
1.Grundsteuer | |
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen
(Grundsteuer A) auf |
280 v. H. |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 360 v. H. |
2.Gewerbesteuer auf | 325 v. H. |
§ 6 Amtsumlage
entfällt
§ 7 Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 7,850 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 8 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12.2012 betrug | 17.534.787,42 EUR |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug
nach vorläufigen, ungeprüften Angaben |
19.931.952,00 EUR |
(Jahresergebnis ab 2013 ist noch nicht festgestellt) | |
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres
beträgt |
19.950.752,00 EUR |
und zum 31.12. des Haushaltsjahres | 19.950.752,00 EUR |
§ 9 Weitere Vorschriften
keine
Kritzmow, den 18.12.2018
Harbrecht
Bürgermeister
hier der Haushaltsplan als PDF-Dokument
Hinweis
Die Haushaltssatzung wird gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock mit Schreiben vom 18.12.2018 angezeigt. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme 7 Tage nach Bekanntmachung
während der Sprechzeiten im Amt Warnow-West, Zimmer 2.16., öffentlich aus.