Seite ausdrucken Seite ausdrucken

Gemeinde Papendorf – Widmungsverfügung

Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.11.2019

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

  1. Lagebezeichnung: Weg zwischen Sildemow und Papendorf
    Gemarkung Sildemow, Flur 3, Flurstück 207
    Gemarkung Papendorf, Flur 3, Flurstück 141
  1. Festsetzung
    2.1 Klassifizierung: Die Straße ist eine sonstige öffentliche Straße gemäß § 3 Nr. 4 StrWG- MV
    2.2: Funktion: Verbindung von Sildemow nach Papendorf (beschränkt), Erschließung landwirtschaftlicher Nutzflächen
    2.3. Träger der Straßenbaulast: Gemeinde Papendorf (18059)
    2.4. Widmungsverfügung: Die Widmung wird auf folgende Benutzungsarten festgelegt: Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art, land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei, Radfahrer frei, Fußgänger frei

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt Warnow-West, Der Amtsvorsteher, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow erhoben werden.

Die Unterlagen zur Verfügung und deren Begründung liegen hier zu den gewöhnlichen Sprechzeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus. Gemäß § 41 Absatz 4 Satz 3 VwVfG M-V gilt die Verfügung 2 Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

 

Kritzmow, den 03.12.2019

J. Ahrens
Bürgermeister

 

Anlage: Übersichtskarte