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Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 (Nr. 50-10/22) und die Entlastung des Bürgermeisters (Nr. 51-10/22) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf hat in ihrer Sitzung am 09.03.2022 den Jahresabschluss 2018 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2018 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Thomas Witt

Bürgermeister

Weiterlesen Gemeinde Ziesendorf – Jahresabschluss 2018

BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE LAMBRECHTSHAGEN

Betrifft: 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Am Kirchstieg“
hier:      überarbeitete Planentwurf / erneute Auslegung gem. § 4a (3) BauGB

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Am Kirchstieg“ wurde nach der öffentlichen Auslegung (01/2022) um eine Fuß-/Radwegeführung von der Straße Am Erlenteich zum Gockelweg ergänzt.

Der überarbeitete Planentwurf und die zugehörige Begründung werden deshalb im Zeitraum vom 04.04.2022 bis einschließlich zum 19.04.2022 durch Veröffentlichung im Internet erneut ausgelegt.

Der überarbeitete Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans sowie die zugehörige Begründung und die zu der Entwurfsänderung vorliegenden Umweltinformationen sind dazu in dem o.g. Zeitraum auf der Internetseite der Amtes Warnow West unter www.amt-warnow-west.de und dem Button‚ Bauleitplanung der Gemeinden‘ sowie auf dem Internetportal des Landes M-V unter

https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Interaktive_Karte verfügbar.

Als weiteres Informationsangebot liegen der überarbeitete Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans sowie die zugehörige Begründung und die dazu vorliegenden Umweltinformationen während der o.g. Frist auch bei der Bauverwaltung des Amtes Warnow West in 18198 Kritzmow, Schulweg 1a bereit und können von jedermann nach persönlicher Terminvereinbarung eingesehen werden.

Während der o.g. Beteiligungsfrist können beim Amt Warnow West schriftliche Stellungnahmen zu dem überarbeiteten Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans und der zugehörigen Begründung abgegeben werden. Dazu wird bestimmt, dass die Stellungnahmen auf die ergänzten Teile des überarbeiteten Entwurfs zu beschränken sind. Die ergänzten Teile sind in den Beteiligungsunterlagen entsprechend kenntlich gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 unberücksichtigt bleiben können.

Zu dem überarbeiteten Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

A) Ergänzung Umweltbericht nach § 2 (4) BauGB als Teil des Entwurfs der Planbegründung

–  Darlegung der Ergebnisse der Umweltprüfung zur Ermittlung, ob/inwieweit von dem geplanten Fuß-/Radweg voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen ausgehen bzw. das Plangebiet solchen ausgesetzt ist

– Darlegung, welche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung von erhebliche Umweltaus- bzw. -einwirkungen vorgesehen sind

B) Naturschutzfachliche Eingriffsbewertung und Ermittlung des Kompensationsbedarfs

–  Bilanzierung der zu erwartenden Eingriffe in den Naturhaushalt, die durch die planbedingte Beseitigung oder Funktionsbeeinträchtigung von Biotopen sowie durch Flächenversiegelung entstehen, und des zum Ausgleich dieser Eingriffe erforderlichen Kompensationsbedarfs

D) Ergänzung Artenschutzfachbeitrag

–  Prüfung für die Artengruppen Amphibien, Reptilien, Fledermäuse und für die europäischen Vogelarten, ob durch den geplanten Fuß-/Radweg Verbotsnormen des Artenschutzes verletzt werden,

– Vorschlag von geeigneten Maßnahmen zur Vermeidung solcher Verbotshandlungen bzw. von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen zur Sicherung der ökologischen Funktion planbetroffener Fortpflanzungs- bzw. Ruhestätten besonders geschützter Arten in deren Umfeld

 

 

Kritzmow,  11.03.2022
Holger Kutschke

Bürgermeister

Begründung zur 3. Änderung des B-Plans hier als PDF-Dokument

Plan (Satzung) zur 3. Änderung des B-Plans hier als PDF-Dokument

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 (Nr. 93-14/22) und die Entlastung des Bürgermeisters (Nr. 94-14/22) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 08.03.2022 den Jahresabschluss 2018 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2018 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Weiterlesen Gemeinde Papendorf – Jahresabschluss 2018

Zur Neuverpachtung der Jagdgenossenschaft Elmenhorst/Lichtenhagen, und zur Klärung weiterer Fragen von allgemeinem Interesse wird hiermit zu einer Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft eingeladen.

Ort:                 Gemeindezentrum Elmenhorst, Gewerbeallee 45, 18107 Elmenhorst/Lichtenhagen

Termin:           Donnerstag 17.03.2022, 18.30 Uhr

Nur für Mitglieder der Jagdgenossenschaft Elmenhorst/Lichtenhagen

Weiterlesen Jagdgenossenschaft Elmenhorst/Lichtenhagen – Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 (Nr. 43-10/22) und die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2018 (Nr. 44-10/22) gemäß § 60
Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow hat in ihrer Sitzung am 25.01.2022 den Jahresabschluss 2018 festgestellt und der Bürgermeisterin die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2018 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Weiterlesen Gemeinde Pölchow – Jahresabschluss 2018

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kritzmow

Betr.: Bebauungsplan Nr. 23 „Feuerwehr am Zanderweg“

hier:   Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in der Sitzung am 15.12.2021 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 23 „Feuerwehr am Zanderweg“ der Gemeinde Kritzmow in der Fassung vom November 2021 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Entwurf der Begründung wurde gebilligt und ebenfalls zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Planungsziel ist die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche, auf der ein Feuerwehrgebäude mit allen notwendigen Stellplätzen und Nebenanlagen möglich sein soll.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beläuft sich auf eine Fläche von 0,6 ha und ist dem als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenen Lageplan zu entnehmen. Er erstreckt sich auf eine Teilfläche des Flurstücks 80/6, Flur 1, Gemarkung Kritzmow südwestlich des Zanderweges.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 23 „Feuerwehr am Zanderweg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit dem Entwurf der Begründung und des Umweltberichts, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen

in der Zeit vom 16.02.2022 bis einschließlich 25.03.2022

im Amt Warnow West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow während der Öffnungszeiten eingesehen werden:

(nach telefonischer Vereinbarung unter 038207 6330 oder per Mail amt@warnow-west.de).

Bei der Einsichtnahme sind folgende Auflagen zu beachten:

– Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,50 m,

– Tragen eines Mund- und Nasenschutzes,

– 3-G Regel (vollständig geimpft/ genesen/ negativ getestet)

– Händedesinfektion im Eingangsbereich,

– Aufnahme von Kontaktdaten zur Nachverfolgung von Infektionen

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter https://www.amt-warnow-west.de Bauleitplanung der Gemeinden einsehbar.

 

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:

  1. Eingegangene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
  2. Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung
  3. Umweltbericht
  4. Biotoptypenkartierung
  5. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

 

Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

  • Im Planungsraum befinden sich keine Böden mit hoher Bedeutung als Lebensraum für Flora und Fauna, für den Stoff- und Wasserhaushalt sowie als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte.
  • Die Böden innerhalb des Planungsraumes sind als Lehm-/ Tieflehm- Parabraunerde, Fahlerde und Pseudogley (Staugley) anzusprechen.

 

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Boden 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche

  • Der Untersuchungsraum befindet sich in der Landschaftszone 1- Ostseeküstenland.
  • Er umfasst eine intensiv genutzte Ackerfläche.
  • Die in Rede stehende Fläche ist aufgrund seiner Größe, der guten verkehrlichen Erschließung und der Vorprägung durch die angrenzenden großflächigen Versiegelungen der Einzelhandelsstandorte prädestiniert für die Errichtung eines Feuerwehrstandortes.

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Fläche

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

  • Der Vorhabenstandort befindet sich innerhalb des Wasserschutzgebietes „Warnow-Rostock“ Schutzzone III.
  • Die Grundwasserhöhengleichen betragen 38 – 40 m. Der Grundwasserflurabstand ist mit 10 m als hoch einzuschätzen.
  • Oberflächengewässer oder verrohrte Gewässer als Gewässer II. Ordnung befinden sich nicht im Geltungsbereich.

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Wasser,
Begründung zum Punkt 8.2 Gewässer

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

  • Das Klima in der Gemeinde Kritzmow ist warm und gemäßigt.
  • Laut dem Gutachtlichen Landschaftsrahmenplan Mittleres Mecklenburg/Rostock gehört die Region zu den niederschlagsnormalen Gebieten.

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

  • Näher untersucht wurden: Gehölz- und Offenlandbrüter sowie Reptilien.
  • Folgende Biotoptypen befinden sich im Geltungsbereich: Sandacker, Ruderalflur

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt,                                        Biotoptypenkartierung, Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

  • Der Untersuchungsraum ist durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung sowie das angrenzende Gewerbegebiet (großflächiger Einzelhandel) geprägt. Durch diese Nutzung hat der Planungsraum keine Bedeutung für die Erholungsnutzung.
  • Eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die geplante Feuerwehr ist auf Grund der bestehenden Vorbelastungen vorliegend nicht zu erwarten.

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung

  • Die nächstgelegene Wohnnutzung befindet sich südlich in ca. 100 m Entfernung zum Vorhabenstandort und somit außerhalb des Einflussbereiches.
  • Im direkten Umfeld haben sich ausschließlich großflächige Einzelhandelsbetriebe angesiedelt.
  • Die untere Immissionsschutzbehörde teilte mit Stellungnahme vom 26.04.2021 mit, dass aus immissionsschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen die vorliegende Planung bestehen.

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Mensch und Gesundheit sowie die Bevölkerung 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Im Bereich des Vorhabens befinden sich keine Baudenkmale.
  • Bodendenkmale sind ebenfalls nicht bekannt.

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

  • Der Vorhabenstandort befindet sich innerhalb des Wasserschutzgebietes „Warnow-Rostock“ Schutzzone III.
  • Als nächstgelegene europäische Schutzgebiete sind das Vogelschutzgebiet DE 2137-401 „Warnowtal, Sternberger Seen und untere Mildenitz“ in ca. 6,5 km Entfernung sowie das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) „Beketal mit Zuflüssen“ zu benennen, welches sich südwestlich in 3 km Entfernung erstreckt.

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Baugesetzbuch weitere – nach Einschätzung der Gemeinde nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen – eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Offenlage einsehbar sind.

Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 23 „Feuerwehr am Zanderweg“ der Gemeinde Kritzmow vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Kritzmow, den 27.01.2022

 

 

Bürgermeister

 

Anlage:

Übersichtskarte mit der Darstellung des Geltungsbereichs

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bekanntmachungsvermerk

 

ausgehängt am:   31.01.2022

abzunehmen ab:  15.02.2022

 

Bekanntmachungstafeln:
Bürgermeisterbüro, Schulweg 1 in Kritzmow
Feuerwehrgebäude, Wilsener Str. 2 in Klein Schwaß

 

Umweltbericht – hier als PDF-Dokument

Begründung – hier als PDF-Dokument

Bebauungsplan – hier als PDF-Dokument

Biotoptypen – hier als PDF-Dokument

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung – hier als PDF-Dokument

Schreiben zum Bebauungsplan – hier als PDF-Dokument

Landesplanerische Stellungnahme – hier als PDF-Dokument

 

Bekanntmachung der Gemeinde Lambrechtshagen

Betrifft: die Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kfz sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für die Gemeinde Lambrechtshagen „Stellplatzsatzung“

hier:       Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §86 Abs. 4 LBauO Mecklenburg-Vorpommern i.V.m. §3 Abs. 2 BauGB          Weiterlesen Gemeinde Lambrechtshagen – Stellplatzsatzung; Beteiligung Öffentlichkeit

Bekanntmachung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Betrifft: die Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kfz sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen „Stellplatzsatzung“

hier:       Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §86 Abs. 4 LBauO Mecklenburg-Vorpommern i.V.m. §3 Abs. 2 BauGB             Weiterlesen Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – Stellplatzsatzung; Beteiligung Öffentlichkeit

Bekanntmachung der Gemeinde Kritzmow

Betrifft: die Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kfz sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für die Gemeinde Kritzmow „Stellplatzsatzung“

hier:       Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §86 Abs. 4 LBauO Mecklenburg-Vorpommern i.V.m. §3 Abs. 2 BauGB           

Weiterlesen Gemeinde Kritzmow – Stellplatzsatzung; Beteiligung Öffentlichkeit

Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) wird die Grundsteuer für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2022 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, hiermit öffentlich festgesetzt.

Die Grundsteuer 2022 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2022 fällig.

Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2022 in einem Betrag am 1. Juli 2022 fällig.

Die Festsetzung der Grundsteuer gilt nicht für die Bemessung der Grundsteuer für Einfamilienhäuser sowie Mietwohngrundstücke nach der Ersatzbemessungsgrundlage Wohn-/ Nutzfläche des § 42 GrStG.

Die Eigentümer dieser Grundstücke haben gem. § 44 Abs. 3 GrStG in den Fällen der Ersatzbemessung zur Ermittlung der Grundsteuer B jährlich eine Grundsteuer-Anmeldung einzureichen. Haben sich am Grundstück seit der letzten Grundsteuer-Anmeldung Änderungen ergeben (z.B. durch Modernisierungen, An-/Umbauten und/oder Aufstockungen bzw. Nutzungsänderungen, die zur Änderung der Wohn-und Nutzfläche führen oder durch Schaffung von Stellplätzen für PKW etc.), so ist durch die Steuerpflichtigen bzw. deren Beauftragte eine neue Grundsteuer-Anmeldung einzureichen. Die Vordrucke zur Grundsteuer-Anmeldung sind zu den jeweiligen Sprechzeiten des Amtes Warnow-West erhältlich. Die Formulare sind vollständig ausgefüllt bis spätestens zum 31.01.2022 einzureichen.Weiterlesen Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2022 für die Gemeinden: Elmenhorst/Lichtenhagen, Papendorf, Pölchow, Kritzmow, Lambrechtshagen, Stäbelow und Ziesendorf

BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE STÄBELOW

 

Betrifft: 5. Änderung der Innenbereichssatzung Wilsen – geänderter Entwurf

hier:    erneute Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 (2) Nr. 2 BauGB)

 

Der Entwurf der 5. Änderung (Neufassung) der Innenbereichssatzung Wilsen wurde unter Berücksichtigung von Bedenken der Anwohner und der Behörden geändert.

Für die betroffene Öffentlichkeit besteht deshalb im Zeitraum vom 14.01.2022 bis einschließlich zum 27.01.2022 erneut Gelegenheit zur Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen bei der Bauverwaltung des Amtes Warnow West in 18198 Kritzmow, Schulweg 1a (E-Mail: amt@warnow-west.de).

Während dieser Frist werden der geänderte Entwurf der 5. Änderung der Innenbereichssatzung Wilsen und die zugehörige Begründung über das Internetportal des Amtes Warnow West unter https://www.amt-warnow-west.de  unter dem Button ‚Bauleitplanung der Gemeinden‘ veröffentlicht.

Die Unterlagen können während der o.g. Frist von jedermann auch bei der Bauverwaltung des Amtes Warnow West in 18198 Kritzmow, Schulweg 1a nach persönlicher Terminvereinbarung eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung der Innenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben können.

 

Kritzmow, 23.12.2021

 

 

Bull

Bürgermeister

 

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:       23.12.2021

abzunehmen ab:      07.01.2022

Unterschrift, Dienstsiegel

 

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen über die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 (Nr. 47-10/21) und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017 (Nr. 50-10/21) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat in ihrer Sitzung am 16.12.2021 den Jahresabschluss 2017 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2017 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

Weiterlesen Gemeinde Lambrechtshagen – Jahresabschluss 2017

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow über die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 (Nr. 52-13/21) und die Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsjahre 2016 (Nr. 56-14/21) und 2017
(Nr. 57-14/21) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in ihrer Sitzung am 26.10.2021 den Jahresabschluss 2017 festgestellt und in ihrer Sitzung am 15.12.2021 dem Bürgermeister die Entlastung für 2016 und 2017 erteilt.

Der Jahresabschluss 2017 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Leif Kaiser

Bürgermeister

Weiterlesen Gemeinde Kritzmow – Jahresabschluss 2017

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss Nr. 43-10/21 der Gemeindevertretung vom 08.12.2021 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

1.     im Ergebnishaushalt auf  
   
einen Gesamtbetrag der Erträge von 2.278.100 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 2.580.800 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von -302.700 EUR
   
2.     im Finanzhaushalt auf  
a)  
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 2.177.800 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 2.247.400 EUR
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -69.600 EUR
b)  
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 947.200 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 1.190.100 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -242.900 EUR

festgesetzt.

 

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 217.000 EUR

 

§ 5
Hebesätze

Information zu den Hebesätzen

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden in der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

1.     Grundsteuer  
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf
250 v. H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
350 v. H.
   
2.     Gewerbesteuer auf 320 v. H.

 

§ 6
Amtsumlage

entfällt

 

§ 7
Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,27 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8
Weitere Vorschriften

keine

 

Nachrichtliche Angaben:

1.
Zum Ergebnishaushalt
 
Das Ergebnis zum 31.12 des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 2.705.860 EUR.
   
2.
Zum Finanzhaushalt
 
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
5.550.656 EUR.
   
3.
Zum Eigenkapital
 
Der Stand des  Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich
9.991.013 EUR.

 

Kritzmow, den 08.12.2021                                                                                                               Bull
Ort, Datum                                                                          Siegel                                                   Bürgermeister

 

 

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.12.2021 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 10 Arbeitstage nach Bekanntmachung während der Sprechzeiten des Amtes Warnow-West im Amtsgebäude, Zimmer 2.16 öffentlich aus.

 

Kritzmow, den 16.12.2021                                                                                                               Bull
Ort, Datum                                                                                                                                         Bürgermeister

 

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss Nr. 38-5/21 des Amtsausschusses vom 09.12.2021 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

1.     im Ergebnishaushalt auf  
   
einen Gesamtbetrag der Erträge von 5.902.000 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 6.209.500 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von -307.500 EUR
   
2.     im Finanzhaushalt auf  
a)  
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 5.712.400 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 5.923.900 EUR
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -211.500 EUR
b)  
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 140.000 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 178.500 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -38.500 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 500.000 EUR

 

§ 5
Hebesätze

entfällt

 

§ 6
Amtsumlage

Die Amtsumlage wird auf 13,45 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.

 

§ 7
Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 65,1375 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8
Weitere Vorschriften

Amtsschulumlage Regenbogenkindergrundschule Kritzmow
Die Umlage für die Amtsschule Regenbogenkindergrundschule Kritzmow wird auf der Grundlage der Schülerzahlen festgesetzt. Die Umlage beträgt 1.271,23 EUR je Schüler.
Amtsschulumlage Warnowschule Papendorf
Die Umlage für die Amtsschule Warnowschule Papendorf wird auf der Grundlage der Schülerzahlen festgesetzt. Die Umlage beträgt 954,03 EUR je Schüler.
Bauhof
Die Gemeinden Papendorf, Stäbelow, Pölchow, Kritzmow und Ziesendorf beteiligen sich an den Zweckausgaben des Bauhofes nach folgender Umlagegrundlage:

  1. Personalausgaben (für Vorarbeiter, weitere Stammkräfte usw.), Ausgaben für Sachausstattung und den
    laufenden Betrieb in den Gemeinden vor Ort (Vorortkosten)
    – nach den jeweils in den Gemeinden entstandenen Ausgaben
    – Vertretung, gemeindeübergreifende Einsätze etc. bleiben unberücksichtigt
  2. Personal- und Sachausgaben für den Leiter des Bauhofes (Gemeinschaftskosten) sowie Ausgaben für
    gemeindeübergreifend genutzte Sachausstattung und den laufenden Betrieb (Gemeinschaftskosten)
    – 1/5 der Ausgaben

 

Nachrichtliche Angaben:

1.
Zum Ergebnishaushalt
 
Das Ergebnis zum 31.12 des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 588.136 EUR.
   
2.
Zum Finanzhaushalt
 
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
2.421.719 EUR.
   
3.
Zum Eigenkapital
 
Der Stand des  Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich
5.678.185 EUR.

 

Kritzmow, den 09.12.2021                                                                                                               Kaiser
Ort, Datum                                                                          Siegel                                                   Amtsvorsteher

 

 

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.12.2021 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 10 Arbeitstage nach Bekanntmachung während der Sprechzeiten des Amtes Warnow-West im Amtsgebäude, Zimmer 2.16 öffentlich aus.

 

Kritzmow, den 16.12.2021                                                                                                               Kaiser
Ort, Datum                                                                                                                                         Amtsvorsteher

 

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss Nr. 85-16/21 der Gemeindevertretung vom 02.12.2021 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

1.     im Ergebnishaushalt auf  
   
einen Gesamtbetrag der Erträge von 5.133.300 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 5.777.100 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von -643.800 EUR
   
2.     im Finanzhaushalt auf  
a)  
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 4.833.300 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 5.069.700 EUR
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -236.400 EUR
b)  
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 334.000 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 493.100 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -159.100 EUR

festgesetzt.

 

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 480.000 EUR

 

§ 5
Hebesätze

Information zu den Hebesätzen

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden in der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

1.     Grundsteuer  
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf
280 v. H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
360 v. H.
   
2.     Gewerbesteuer auf 325 v. H.

 

§ 6
Amtsumlage

entfällt

 

§ 7
Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 7,11 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8
Weitere Vorschriften

keine

Nachrichtliche Angaben:

1.
Zum Ergebnishaushalt
 
Das Ergebnis zum 31.12 des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 4.579.342 EUR.
   
2.
Zum Finanzhaushalt
 
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
10.827.281 EUR.
   
3.
Zum Eigenkapital
 
Der Stand des  Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich
22.909.317 EUR.

 

 

Kritzmow, den 02.12.2021                                                                                                               Barten
Ort, Datum                                                                          Siegel                                                   Bürgermeister

 

 

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 15.12.2021 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 10 Arbeitstage nach Bekanntmachung während der Sprechzeiten des Amtes Warnow-West im Amtsgebäude, Zimmer 2.16 öffentlich aus.

 

Kritzmow, den 14.12.2021                                                                                                               Barten
Ort, Datum                                                                                                                                          Bürgermeister

 

Amtliche Bekanntmachung

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9b Gewerbegebiet „Sandkrug – nordwestlicher Teil“ der Gemeinde Papendorf

hier:  Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 30.11.2021 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9b für das Gewerbegebiet „Sandkrug – nordwestlicher Teil“ beschlossen.

Der etwa 1.050 m² große Geltungsbereich, östlich der Landesstraße 132 in der Ortslage Sandkrug, umfasst die Flurstücke 25/16 (teilw.) und 25/21 (teilw.) der Flur 1 in der Gemarkung Groß Stove. Der Geltungsbereich ist auf dem Übersichtsplan in der Anlage dargestellt.

Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9b ist die Anpassung der planungsrechtlichen Festsetzungen an die Gegebenheiten der erfolgten Bebauung und Erschließung. Dazu soll eine ursprünglich als Sonstiges Sondergebiet Nahversorgungsstandort festgesetzte Teilfläche in die Gewerbegebietsfläche GE 1 der Ursprungsplanung einbezogen werden, um so die Bebauung mit einem Gewerbebetrieb zu ermöglichen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Öffentlichkeit kann sich ab sofort gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, während der Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich bis zum 05.01.2022 zur Planung äußern.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

hier:    Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat ebenfalls in ihrer Sitzung am 30.11.2021 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9b gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 13a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9b und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit

vom 06.01.2022 bis zum 07.02.2022

im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Publikumsverkehr auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/. Die Entwurfsunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/gemeinde-papendorf-oeffentliche-auslegungen/ einsehbar.

Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Papendorf, den 09.12.21

 

Herr Ahrens
Bürgermeister

 

Lageplan: Übersichtsplan zum Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9b „Sandkrug – nordwestlicher Teil“

Begründung – hier als PDF-Dokument

Planzeichnung Teil 1 – hier als PDF-Dokument

Planzeichnung Teil 2 – hier als PDF-Dokument

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Amtes Warnow-West über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 (Nr. 36-5/21) und die Entlastung des Amtsvorstehers (Nr. 37-5/21) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West hat in seiner Sitzung am 09.12.2021 den Jahresabschluss 2018 festgestellt und dem Amtsvorsteher die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2018 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse des Amtsausschusses, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.17 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Leif Kaiser
Amtsvorsteher

 

Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 (Nr. 83-16/21) und die Entlastung des Bürgermeisters (Nr. 84-16/21) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 02.12.2021 den Jahresabschluss 2018 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2018 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Uwe Barten
Bürgermeister

 

Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

Folgende Sache wurde am 19.10.2021 als Fund gemeldet.

 

Fundnummer:                         II10 32 92/16-21

Funddatum:                            06.10.2021

Aufbewahrung bis:                 06.04.2022

Kategorie:                               Fahrrad

Beschreibung:                        Mountain-Bike, Marke: UNIVEGA, Typ: HAT-560; Größe: 40, Farbe: schwarz/weiß, mit Shimano-Gangschaltung

Fundort:                                  Wahrstorf

Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung eines Fundes

Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen,
ab dem 22.11.2021 ist ein Besuch unseres Amtes nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Zur Erledigung Ihrer Angelegenheiten in unserer Meldebehörde wenden Sie sich bitte an:
meldewesen@warnow-west.de
038207 63362
038207 63363
038207 63364

Für alle anderen Anliegen kontaktieren Sie bitte direkt die zuständigen Sachbearbeiter/innen oder unsere Zentrale unter
amt@warnow-west.de
038207 6330

Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bleiben Sie gesund!

Leif Kaiser
Amtsvorsteher