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Die Gemeindevertretung Papendorf ändert mit Beschluss vom 20.09.2022 die Geschäftsordnung der Gemeinde vom 11.12.2015 wie folgt:

§ 1 Sitzungen der Gemeindevertretung

Absatz (1)
Die Gemeindevertretung wird vom Bürgermeister einberufen, so oft es die Geschäftslage erfordert.

Absatz (3)
Grundlage für die Ladung zu Sitzungen der Gemeindevertretung ist das Ratsinformationssystem ALLRIS, welches zugangsgeschützt und nur mit Nutzerkennung und Passwort zugänglich ist. Die Ladung erfolgt elektronisch unter Mitteilung von Ort, Tag, Uhrzeit und der Tagesordnung einschließlich der Sitzungsunterlagen.

Jedes Mitglied der Gemeindevertretung kann verlangen, die Sitzungsunterlagen in Papierform statt elektronisch zu erhalten. Dies ist schriftlich beim Sitzungsdienst des Amtes Warnow-West zu beantragen.

 

Die Änderung tritt am 01.10.2022 in Kraft.

 

Papendorf, 20. September 2022

 

Jürgen Ahrens
Bürgermeister

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 19.09.2022 und nach Anzeige beim Landrat des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Warnow-West erlassen:

 

Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung des Amtes Warnow-West vom 11.01.2011, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt „Der Landbote“ Nr. 2/19. Jahrgang vom 14.02.2011, geändert durch

  • die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Warnow-West vom 20.12.2011, veröffentlicht am 22.12.2011 auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de unter der Rubrik Satzungen des Amtes,
  • die Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Warnow-West vom 08.01.2013, veröffentlicht am 09.01.2013 auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de unter der Rubrik Satzungen des Amtes,
  • die Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Warnow-West vom 03.02.2015, veröffentlicht am 10.02.2015 auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de unter der Rubrik Satzungen des Amtes,
  • die Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Warnow-West vom 29.11.2016, veröffentlicht am 05.12.2016 auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de unter der Rubrik Satzungen des Amtes,
  • die Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Warnow-West vom 01.12.2019, veröffentlicht in der korrigierten Fassung am 04.03.2020 auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de unter der Rubrik Satzungen des Amtes,

wird wie folgt geändert:

  1. 3 Absatz 1 d) 2. Punkt wird wie folgt neu gefasst:
    – Der Schul- und Bauhofausschuss entscheidet in allen Angelegenheiten des Schulträgers, der Sporthalle Warnowschule und des Bauhofes, soweit diese nicht dem Amtsvorsteher oder der Schule übertragen worden sind.
  1. In § 4 wird der Absatz 2 wie folgt neu gefasst:
    (2) Der Amtsvorsteher trifft Entscheidungen nach § 134 Abs. 2 Satz 3 KV M-V i.V.m. § 22 Abs. 4 KV M-V über:
    1. die Genehmigung von Verträgen des Amtes mit Mitgliedern des Amtsausschusses und dessen Ausschüssen – gleiches gilt entsprechend für Verträge mit natürlichen oder juristischen Personen oder Vereinigungen, die durch die genannten Personen vertreten werden -, die auf einmalige und wiederkehrende Leistungen gerichtet sind bis zum Gesamtwert von 25.000 Euro;
    2. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben je Ausgabefall bis zur Wertgrenze von 25.000 Euro;
    3. die Verfügung über Amtsvermögen, über
  • die entgeltliche Veräußerung beweglicher Sachen bis 15.000 Euro;
  • Schenkungen bis 2.500 Euro;
  • die Aufnahme von Krediten durch das Amt im Rahmen des Haushaltsplanes bis zur Wertgrenze von 1.000.000 Euro
  • die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen, Bauleistungen sowie freiberuflichen Leistungen wie Architekten- und Ingenieurleistungen, Gutachtertätigkeit, Studien u. ä. unterhalb der EU-Schwellenwerte. In Amtsschulangelegenheiten trifft der Amtsvorsteher die Entscheidungen über Vergaben, soweit diese nicht im Rahmen der Selbstbewirtschaftung der Amtsschule übertragen wurden.
  1. In § 4 wird der Absatz 3 wie folgt neu gefasst:
    (3) Dem Amtsvorsteher werden die Entscheidungen über den Abschluss von Miet- und Pachtverträgen übertragen, soweit diese nicht im Rahmen der Selbstbewirtschaftung der Amtsschule übertragen wurden. Weiterhin entschiedet der Amtsvorsteher über die Stundung, die Niederschlagung und den Erlass von Forderungen.
  1. In § 4 wird der Absatz 4 wie folgt neu gefasst:
    (4) Dem Amtsvorsteher werden die Befugnisse der obersten Dienstbehörde gemäß § 134 Abs. 3 S. 3 KV M-V übertragen. Die Besetzung von Stellen der Fachbereichsleitung obliegt weiterhin dem Amtsausschuss.
  1. In § 9 Abs. 1 wird nach dem ersten Punkt ein weiterer Punkt eingefügt:
  • Verwaltungsakte über die Rubrik „Sonstige öffentliche Bekanntmachungen“

 

Artikel 2 

Inkrafttreten

 

Die Satzung tritt am 01.11.2022 in Kraft.

 

Kritzmow, 26.10.2022

 

Leif Kaiser
Amtsvorsteher

2023 werden bundesweit Schöffinnen und Schöffen für die obige Amtszeit gewählt.

Gesucht werden in der

Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen   5

Gemeinde Kritzmow                                 4

Gemeinde Lambrechtshagen                  3

Gemeinde Papendorf                                3

Gemeinde Pölchow                                    1

Gemeinde Stäbelow                                   2

Gemeinde Ziesendorf                                2

Weiterlesen Schöffenwahl für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in öffentlicher Sitzung am 22.09.2022 gemäß § 22 Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in Verbindung mit § 51 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) die Neubenennung einer Straße beschlossen.

Dies wird hiermit im Sinne von § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V) allgemein bekannt gegeben.

Weiterlesen Festsetzung eines Straßennamens in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

§ 1
Zweck der Einrichtung

Das Gemeindezentrum in Elmenhorst, Gewerbeallee 45, ist eine öffentliche Einrichtung zur Förderung des kommunalen, sozialen und kulturellen Lebens der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen und dient gleichzeitig einer effektiven wirtschaftlichen Nutzung dieser kommunalen Immobilie.

 

§ 2
Geltungsbereich

Zur öffentlichen Nutzung stehen folgende Räume zur Verfügung:

Gemeinderaum  1                                      61,15 m²

Gemeinderaum 2                                      50,90 m²

Gemeinderaum 3                                     60,50 m²

kleiner Saal                                              144,50 m²

großer Saal                                             329,00 m²

Die Inanspruchnahme der Räume schließt die Mitnutzung des Flurbereiches, der Sanitärräume, des Parkplatzes und in den Sälen die Benutzung des Beamers mit ein.

 

§ 3
Zweckbestimmung

(1) Das Gemeindezentrum wird durch die Gemeindevertretung und deren Ausschüsse sowie den Fraktionen der Gemeindevertretung

(2) Es soll außerdem den Einwohnern der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen als Kommunikationsstätte dienen sowie zur Förderung des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens

(3) Die Vermietung der Räume soll zur Deckung der finanziellen Aufwendungen für die Unterhaltung der Räume Zu diesem Zweck kann die Vergabe auch an Auswärtige sowie kommerzielle Nutzer erfolgen.

(4) Eine dauerhafte Überlassung einzelner der unter § 2 bezeichneten Räume im Rahmen eines befristeten Mietvertrages ist nicht ausgeschlossen. Der zu vereinbarende Mietpreis richtet sich in diesem Fall nicht nach den unter § 6 aufgeführten Entgelten.

 

§ 4
Hausrecht

Der Bürgermeister übt das Hausrecht aus. Er kann seine Befugnisse auf Dritte übertragen.

 

§ 5
Vergabe

(1) Die Vergabe der Räume erfolgt durch den Bürgermeister oder einen von ihm

(2) Die Überlassung der Räume erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen Eine Überlassung der Räume an Dritte ist dem Nutzer nicht gestattet.

(3) Ein Rechtsanspruch auf Überlassung der beantragten Räume und damit auf den Abschluss eines Vertrages besteht

(4) Ein Antrag auf Überlassung der Räume ist spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Termin zu Nicht fristgemäß gestellte Anträge müssen nicht berücksichtigt werden.

(5) Sollten an einem Termin mehrere Interessenten dieselben Räume nutzen wollen, so ist allein entscheidend, wer zuerst einen Antrag

 

§ 6
Nutzungsentgelt

(1) Die Gemeinde erhebt für die Nutzung der unter 2 bezeichneten Räume ein Nutzungsentgelt.

(2) Das Nutzungsentgelt beträgt:

Das Entgelt beträgt je Nutzung montags bis freitags 15:00 Uhr:

Raum 1-3                    je           75,00 EUR
(max. 24 Std.)

kleiner Saal     bis 3 Std.           75,00 EUR
über 3 Std.       150,00 EUR
(max. 24 Std.)

großer Saal       bis 3 Std.         105,00 EUR
über 3 Std.       250,00 EUR
(max. 24 Std.)

Das Entgelt beträgt je Nutzung am Wochenende von Freitag 15:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr:

Raum 1-3                    je         200,00 EUR
kleiner Saal                             350,00 EUR
großer Saal                             550,00 EUR

Sofern die Überlassung eine umsatzsteuerpflichte Leistung darstellt, wird zusätzlich die
Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe erhoben.

(3) Das Nutzungsentgelt ist spätestens bis zu dem im Nutzungsvertrag genannten Fälligkeitstermin auf das dort benannte Konto zu entrichten.

(4) Auf Antrag kann durch Entscheidung des Bürgermeisters eine Befreiung von der Entgeltpflicht erteilt werden. Voraussetzung ist, dass keine finanziellen oder wirtschaftlichen Interessen vorliegen, den Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde ein regelmäßiges wiederkehrendes Freizeitangebot unterbreitet wird und ein örtlicher oder sachlicher Bezug zur Gemeinde besteht.

Die Befreiung von der Entgeltpflicht kann maximal 4 Stunden wöchentlich betragen. Ein Anspruch auf Überlassung eines Raumes besteht erst nach Abschluss eines Nutzungsvertrages.

Mit dem Antrag sind der Zweck des jeweiligen Überlassungsgrundes und der Bezug zur Gemeinde anzugeben.

(5) Für Fraktionssitzungen der Fraktionen der Gemeindevertretung wird kein Entgelt erhoben.

 

§ 7
Haftung

Im Nutzungsvertrag ist den Nutzern die Haftung für Schäden welche aufgrund der Nutzung entstehen, im gesetzlich möglichen Rahmen zu übertragen.

 

§ 8
Hausordnung

(1) Die Hausordnung regelt den bestimmungsgemäßen Umgang mit den Räumen des Gemeindezentrums sowie mit deren Ausstattung und Zubehör. Sie soll die wesentlichen Regeln in einer den Nutzern verständlichen Weise

(2) Die Hausordnung wird vom Bürgermeister erstellt.

(3) Die Nutzer sind im Nutzungsvertrag zur Einhaltung der Hausordnung zu verpflichten. Sie ist im Eingangsbereich des Gebäudes auszuhängen.

 

§ 9
Gewerbeausübung

In den überlassenen Räumen ist der Verkauf von Waren aller Art einschließlich der Abgabe von Speisen und Getränken, das Anbieten von gewerblichen Leistungen und die Aufnahme von Bestellungen nur mit der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde gestattet.

 

§ 10
Inkrafttreten

Die Entgeltordnung tritt am 01.10.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Regelung Nutzung- und Entgeltordnung des Gemeindezentrums Elmenhorst vom 01.07.2017 außer Kraft.

 

Kritzmow, 29.09.2022

 

 

Amt Warnow-West

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Aufstellungsbeschluss 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Weitenmoor“

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in Ihrer Sitzung am 30.08.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr.1 Weitenmoor ein drittes Mal zu ändern. Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans wird begrenzt:
    – im Nordwesten: durch die Plangeltungsbereichsgrenze an der Satower Straße
    – im Nordosten und Südwesten: durch die Plangeltungsbereichsgrenze des rechtskräftigen B-Plans Nr.1
    – im Südosten: durch einen Gehölzstreifen, Dauerkleingärten und Wohnbebauung am Seggenweg und am Stover Weg
    (siehe Anlage 1 zum Beschluss)

 

  1. Planänderungsziele sind
    a. Prüfung der festgesetzten Art der baulichen Nutzung
    b. ergänzende Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, um die beabsichtigte maximal 2-geschossige Bebauung zu sichern.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

 

Kritzmow, ausgefertigt am 08.09.2022

 

 

Leif Kaiser
Bürgermeister                                                                        (Siegel)

 

 

 

Bekanntmachungsvermerk

 

ausgehängt am: 14.09.2022

 

abzunehmen ab: 29.09.2022                             Unterschrift, (Siegel)

 

 

 

 

 

 

abgenommen am: …………………..                          Unterschrift, (Siegel)

 

 

 

Bekanntmachungstafeln:
  Bürgermeisterbüro, Schulweg 1 in Kritzmow
  Feuerwehrgebäude, Wilsener Str.2 in Klein Schwaß

Amt Warnow-West

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Sicherung der Bauleitplanung der Gemeinde Kritzmow

Bekanntmachung der Satzung über eine Veränderungssperre der Gemeinde Kritzmow für den Änderungsbereich des in 3. Änderung befindlichen Bebauungsplans Nr.1 Weitenmoor

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in ihrer Sitzung am 30.08.2022 folgende Satzung über eine Veränderungssperre für den Änderungsbereich des in 3. Änderung befindlichen Bebauungsplans Nr.1 Weitenmoor beschlossen:

Satzung über die Veränderungssperre der Gemeinde Kritzmow für den Änderungsbereich des in 3. Änderung befindlichen Bebauungsplans Nr.1 Weitenmoor

Die Gemeinde Kritzmow erlässt aufgrund der §§ 14 Abs.1 und 16 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S.4147) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S.674) i.V.m. § 5 Abs 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S.777), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S.467) eine Veränderungssperre für eine Teilfläche des Geltungsbereichs des in 3. Änderung befindlichen Bebauungsplans Nr.1 mit folgendem Inhalt:

Weiterlesen Gemeinde Kritzmow – Bekanntmachung der Satzung über eine Veränderungssperre für den Änderungsbereich des in 3. Änderung befindlichen B-Plans Nr. 1

Der frei gewordene Sitz in der Gemeindevertretung ist auf Frau Sandra Müller übergegangen. Frau Müller ist die nachrückende Person (nächste Ersatzperson) des Wahlvorschlages der FWG, auf den der verstorbene Gemeindevertreter Manfred Raddatz gewählt worden ist.

07. September 2022

 

Jörg Blotenberg
Gemeindewahlleiter

Weiterlesen Übergang eines Sitzes in der Gemeindevertretung Kritzmow

Bekanntmachung der Gemeinde Lambrechtshagen

 

Betrifft: die Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kfz sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für die Gemeinde Lambrechtshagen „Stellplatzsatzung“ 

hier: Öffentliche Bekanntmachung der Satzung als örtliche Bauvorschrift               gemäß §86 Abs. 4 LBauO Mecklenburg-Vorpommern

Die Gemeindevertretung hat am 23.06.2022 den Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kfz sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für die Gemeinde Lambrechtshagen „Stellplatzsatzung“ beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der sonstigen Träger öffentlichen Belange (gemäß § 86 LBauO MV i.V.m. §§ 3 Abs. 2; 4 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 21.02.2022 bis 25.03.2022 durchgeführt.

 

Die Rechtskraft der Satzung tritt mit Ablauf des 06.09.2022 in Kraft.

 

Die Stellplatzsatzung wird von diesem Tage an während der Öffnungszeiten in der Bauverwaltung des Amtes Warnow-West in 18198 Kritzmow, Schulweg 1a zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Die Unterlagen können auch auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/Lambrechtshagen/ eingesehen werden.

 

 

Lambrechtshagen, den 15.08.2022                                                     Holger Kutschke

Bürgermeister

 

 Weiterlesen Gemeinde Lambrechtshagen – Stellplatzsatzung

Bekanntmachung der Gemeinde Kritzmow 

 

Betrifft: die Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kfz sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für die Gemeinde Kritzmow „Stellplatzsatzung“ 

hier: Öffentliche Bekanntmachung der Satzung als örtliche Bauvorschrift               gemäß §86 Abs. 4 LBauO Mecklenburg-Vorpommern

Die Gemeindevertretung hat am 24.05.2022 den Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kfz sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für die Gemeinde Kritzmow „Stellplatzsatzung“ beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der sonstigen Träger öffentlichen Belange (gemäß § 86 LBauO MV i.V.m. §§ 3 Abs. 2; 4 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 21.02.2022 bis 25.03.2022 durchgeführt.

 

Die Rechtskraft der Satzung tritt mit Ablauf des 06.09.2022 in Kraft.

 

Die Stellplatzsatzung wird von diesem Tage an während der Öffnungszeiten in der Bauverwaltung des Amtes Warnow-West in 18198 Kritzmow, Schulweg 1a zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Die Unterlagen können auch auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/kritzmow/ eingesehen werden.

 

 

Kritzmow, den 18.08.2022                                                                   Leif Kaiser

Bürgermeister

 

Weiterlesen Gemeinde Kritzmow – Stellplatzsatzung

Bekanntmachung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen 

 

Betrifft: die Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kfz sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen „Stellplatzsatzung“ 

hier: Öffentliche Bekanntmachung der Satzung als örtliche Bauvorschrift               gemäß §86 Abs. 4 LBauO Mecklenburg-Vorpommern  

Die Gemeindevertretung hat am 18.05.2022 den Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kfz sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen „Stellplatzsatzung“ beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der sonstigen Träger öffentlichen Belange (gemäß § 86 LBauO MV i.V.m. §§ 3 Abs. 2; 4 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 21.02.2022 bis 25.03.2022 durchgeführt.

 

Die Rechtskraft der Satzung tritt mit Ablauf des 06.09.2022 in Kraft.

 

Die Stellplatzsatzung wird von diesem Tage an während der Öffnungszeiten in der Bauverwaltung des Amtes Warnow-West in 18198 Kritzmow, Schulweg 1a zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Die Unterlagen können auch auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/elmenhorst-lichtenhagen/ eingesehen werden.

 

Kritzmow, den 16.08.2022                                                           Uwe Barten

Bürgermeister

 

Weiterlesen Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – Stellplatzsatzung

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13.07.2011 in der derzeit geltenden Fassung, wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.06.2022 und nach Anzeige beim Landrat des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Siebente Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow erlassen:

 

Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow vom 05.05.2011, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt „Der Landbote“ Nr. 5/19. Jahrgang vom 16.05.2011, geändert durch

  • die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow vom 03.11.2011, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 08.11.2011 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
  • die Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow vom 02.05.2013, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 02.05.2013 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
  • die Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow vom 24.07.2014, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 31.07.2014 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
  • die Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow vom 29.01.2015, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 29.01.2015 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
  • die Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow vom 26.09.2019, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 26.09.2019 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
  • die Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow (Korrektur) vom 03.12.2019, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 05.03.2020 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden

wird wie folgt geändert:

 

  1. In § 4 Hauptausschuss wird in Absatz 2 folgender 3. Satz eingefügt:

Weiterhin obliegen dem Hauptausschuss die Aufgaben des Finanzausschusses mit den Aufgabengebieten

  • Finanz- und Haushaltswesen
  • Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben

 

  1. In § 5 Ausschüsse wird der Absatz 1 wie folgt neu gefasst:
  • Auf der Grundlage des § 36 KV M-V werden folgende Ausschüsse gebildet:
Name Aufgabengebiet Zusammensetzung
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt F-Planung, Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung, Hoch- und Tiefbau, Straßenangelegenheiten, Umwelt und Natur, Landschaftsschutz, Kleingartenanlagen, Ordnung, Sicherheit und Brandschutz 7 Mitglieder
Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales Betreuung der Vorschul- und Schuleinrichtungen, Kulturförderung, Sportentwicklung, Jugendförderung, Fremdenverkehr, Sozialwesen, Seniorenbetreuung 7 Mitglieder

Für die Mitglieder der Ausschüsse werden keine Stellvertreter gewählt. Neben einer Mehrheit von Mitgliedern der Gemeindevertretung können auch weitere sachkundige Einwohner in die beratenden Ausschüsse berufen werden.

 

  1. In § 8 Öffentliche Bekanntmachungen wird in Absatz 1 nach dem ersten Punkt ein weiterer Punkt eingefügt:
  • Verwaltungsakte über die Rubrik „Sonstige öffentliche Bekanntmachungen“

 

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

 

Kritzmow, 07.07.2022

 

Hans-Werner Bull
Bürgermeister

 

 

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 (VO/FV/40-007/2022) und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018 (VO/FV/40-008/2022) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow hat in ihrer Sitzung am 29.06.2022 den Jahresabschluss 2018 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2018 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Hans-Werner Bull
Bürgermeister

Weiterlesen Gemeinde Stäbelow – Jahresabschluss 2018

Die Gemeindevertretung Ziesendorf ändert mit Beschluss vom 08.06.2022 die Geschäftsordnung der Gemeinde vom 11.12.2015 wie folgt:

 

§ 1 Sitzungen der Gemeindevertretung

Absatz (1)
Die Gemeindevertretung wird vom Bürgermeister einberufen, so oft es die Geschäftslage erfordert.

Absatz (3)
Grundlage für die Ladung zu Sitzungen der Gemeindevertretung ist das Ratsinformationssystem ALLRIS, welches zugangsgeschützt und nur mit Nutzerkennung und Passwort zugänglich ist. Die Ladung erfolgt elektronisch unter Mitteilung von Ort, Tag, Uhrzeit und der Tagesordnung einschließlich der Sitzungsunterlagen.

Jedes Mitglied der Gemeindevertretung kann verlangen, die Sitzungsunterlagen in Papierform statt elektronisch zu erhalten. Dies ist schriftlich beim Sitzungsdienst des Amtes Warnow-West zu beantragen.

Die Änderung tritt am 01.07.2022 in Kraft.

Ziesendorf, 8. Juni 2022

 

Thomas Witt
Bürgermeister

Die Gemeindevertretung Stäbelow ändert mit Beschluss vom 29.06.2022 die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung vom 08.10.2015 zum 01.07.2022 wie folgt:

 

Artikel 1
Änderung der Geschäftsordnung

 § 1 Abs. 3 Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Stäbelow wird wie folgt geändert:

(3) Grundlage für die Ladung zu Sitzungen der Gemeindevertretung ist das Ratsinformationssystem ALLRIS, welches zugangsgeschützt und nur mit Nutzerkennung und Passwort zugänglich ist. Die Ladung erfolgt elektronisch unter Mitteilung von Ort, Tag, Uhrzeit, der Tagesordnung einschließlich der Sitzungsunterlagen. Das Verlangen von einzelnen Gemeindevertretern nach schriftlicher Einladung ist schriftlich an den Sitzungsdienst des Amtes zu richten.

 

Artikel 2
Inkrafttreten

Die Änderung tritt am 01.07.2022 in Kraft.

 

Kritzmow, 30.06.2022

 

Hans-Werner Bull
Bürgermeister

Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen ändert mit Beschluss vom 23.06.2022 die Geschäftsordnung der Gemeinde vom 14.06.2016 wie folgt:

§ 1 Sitzungen der Gemeindevertretung

Absatz (3)
Grundlage für die Ladung zu Sitzungen der Gemeindevertretung ist das Ratsinformationssystem ALLRIS, welches zugangsgeschützt und nur mit Nutzerkennung und Passwort zugänglich ist. Die Ladung erfolgt elektronisch unter Mitteilung von Ort, Tag, Uhrzeit und der Tagesordnung einschließlich der Sitzungsunterlagen.

Jedes Mitglied der Gemeindevertretung kann verlangen, die Sitzungsunterlagen in Papierform statt elektronisch zu erhalten. Dies ist schriftlich beim Sitzungsdienst des Amtes Warnow-West zu beantragen.

Die Änderung tritt am 01.09.2022 in Kraft.

 

Lambrechtshagen, 23. Juni 2022

 

Holger Kutschke
Bürgermeister

 

Beschluss vom 08.06.2022
Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

  1. Name der Straße: Eichenstraße (TF aus)
  2. Lagebezeichnung: Gemarkung Buchholz, Flur 1, Flurstück 181/49
    (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Ziesendorf, „Küstersumpf“)
  3. Festsetzung
    3.1 Klassifizierung: Die Straße ist eine Gemeindestraße gemäß § 3 Nr. 3 StrWG- M-V
    3.2: Funktion: Ortsstraße gemäß § 3 Nr. 3a
    3.3. Träger der Straßenbaulast: Gemeinde Ziesendorf
    3.4. Widmungsverfügung: Die Widmung wird auf folgende Benutzungsarten festgelegt: Allgemeiner Fahr- und Fußgängerverkehr
    Keine Beschränkungen vorhanden

 Weiterlesen Gemeinde Ziesendorf – Widmungsverfügung

Die Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen ändert mit Beschluss vom 18.05.2022 die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung vom 06.10.2020 zum 01.07.2022 wie folgt:

 

Artikel 1 

Änderung der Geschäftsordnung

 § 1 Abs. 3 Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen wird wie folgt geändert:

(3) Grundlage für die Ladung zu Sitzungen der Gemeindevertretung ist das Ratsinformationssystem ALLRIS, welches zugangsgeschützt und nur mit Nutzerkennung und Passwort zugänglich ist. Die Ladung erfolgt elektronisch unter Mitteilung von Ort, Tag, Uhrzeit, der Tagesordnung einschließlich der Sitzungsunterlagen. Das Verlangen von einzelnen Gemeindevertretern nach schriftlicher Einladung ist schriftlich an den Sitzungsdienst des Amtes zu richten.

 

Artikel 2 

Inkrafttreten

Die Änderung tritt am 01.07.2022 in Kraft.

 

Kritzmow, 07.06.2022

 

Burkhard May
1. stellv. Bürgermeister

Folgende Sache wurde am 20.06.2022 als Fund gemeldet.

 

Fundnummer:                         II10 32.92-60-2022

Funddatum:                            20.06.2022

Aufbewahrung bis:                 20.12.2022

Kategorie:                               Schlüsselbund

Beschreibung:                        Schlüsselbund mit 3 Schlüsseln und einem Transponder

Fundort:                                  Kritzmow, vor dem Amtsgebäude

Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung eines Fundes

Die Gemeindevertretung Pölchow ändert mit Beschluss vom 10.05.2022 die Geschäftsordnung der Gemeinde zum 01.07.2022 wie folgt:

§ 1 Sitzungen der Gemeindevertretung

Absatz (1)
Die Gemeindevertretung wird vom Bürgermeister einberufen, so oft es die Geschäftslage erfordert.

Absatz (3)
Grundlage für die Ladung zu Sitzungen der Gemeindevertretung ist das Ratsinformationssystem ALLRIS, welches zugangsgeschützt und nur mit Nutzerkennung und Passwort zugänglich ist. Die Ladung erfolgt elektronisch unter Mitteilung von Ort, Tag, Uhrzeit und der Tagesordnung einschließlich der Sitzungsunterlagen.

Jedes Mitglied der Gemeindevertretung kann verlangen, die Sitzungsunterlagen in Papierform statt elektronisch zu erhalten. Dies ist schriftlich beim Sitzungsdienst des Amtes Warnow-West zu beantragen.

Die Änderung tritt am 01.07.2022 in Kraft.

Pölchow, 10. Mai 2022

 

Irmgard Rautenberg
Bürgermeisterin