Am 24.05.2023 von 7.00 Uhr bis voraussichtlich 14.00 Uhr erfolgt aufgrund von Kranarbeiten am BV Radhaus der Firma Warnowkran Kranservice GmbH aus Rostock eine Vollsperrung des Feldweges.
FB Bauverwaltung
Am 24.05.2023 von 7.00 Uhr bis voraussichtlich 14.00 Uhr erfolgt aufgrund von Kranarbeiten am BV Radhaus der Firma Warnowkran Kranservice GmbH aus Rostock eine Vollsperrung des Feldweges.
FB Bauverwaltung
Amtliche Bekanntmachung
Gemeinde Ziesendorf
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9
Gewerbegebiet Am Mühlenberg
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB1
Die Gemeinde Ziesendorf hat die Absicht, den Bebauungsplan Nr. 9 – Gewerbegebiet Am Mühlenberg aufzustellen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9 ist beabsichtigt, auch Teile des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 5 zu überplanen.
Der Planaufstellungsbeschluss wurde am 08.06.2022 durch die Gemeindevertretung gefasst. Das ca. 11,4 ha große Plangebiet umfasst die Flurstücke 133/6, 133/8, 136/3, 137/2, 137/5, 222/1, 222/3, Flur 2, Gemarkung Ziesendorf und wird begrenzt durch:
Die Flurstücke 133/8, 137/5 und 222/1, Flur 2, Gemarkung Ziesendorf befinden sich innerhalb des Plangeltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 5.
Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs.1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen unterrichtet.
Die Vorentwürfe von Planzeichnung und Begründung sind während der Dienst- und Öffnungszeiten im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow und im Internet unter http://www.amt-warnow-west.de/ (Bauleitplanung der Gemeinden/Ziesendorf) in der Zeit vom
25.05.2023 bis zum 25.06.2023
für die Öffentlichkeit einsehbar.
Jedermann kann bis zum 25.06.2023 Anregungen, Hinweise oder Bedenken zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Gemeinde Ziesendorf (Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow) äußern.
Ziesendorf, 05.05.2023
Thomas Witt
Bürgermeister
________________________________
1 Baugesetzbuch
Bekanntmachungsvermerk:
ausgehängt am: 09.05.2023
abzunehmen ab: 24.05.2023
Unterschrift, Dienstsiegel
abgenommen am: ………………….
Unterschrift, Dienstsiegel
Bekanntmachungstafel in: | |
Feuerwehrhaus, Dorfplatz 5b in Ziesendorf |
Frau Freia Sagert hat den Verzicht ihres Mandates als Gemeindevertreterin der Gemeinde Ziesendorf erklärt.Weiterlesen Mandatsverzicht einer Gemeindevertreterin in der Gemeinde Ziesendorf
Öffentliche Bekanntmachung
Der Vorstand der Jagdgenossenschaft (JG) Stäbelow lädt hiermit zur Klärung einiger Fragen von allgemeinem Interesse zu einer Versammlung der Jagdgenossen ein (§5 Abs. 1u.2 i.V.m. § 8 Abs. 2 Buchst. B der Satzung der JG Stäbelow vom 29.05.2002)
Ort: Landfleischerei Magdeburg, Satower Straße 15, 18198 Stäbelow
Termin: Donnerstag, 25.05.2023; 19:00 Uhr
Mitglied der Jagdgenossenschaft Stäbelow sind die Eigentümer von bejagbaren Grundstücken im Bereich der Gemeinde Stäbelow sofern ihre Grundfläche nicht wegen der Grundstücksgröße von mehr als 75 ha einen Eigenjagdbezirk bildet.
Tagesordnung:
Im Auftrag des Vorstandes
Ralph Fähnrich
Jagdvorsteher
Frau Heinke Koeppe hat auf eigenen Wusch den Verzicht ihres Mandates als Gemeindevertreterin der Gemeinde Pölchow zum 31.05.2023 erklärt.Weiterlesen Mandatsverzicht einer Gemeindevertreterin in der Gemeinde Pölchow
Amtliche Bekanntmachung
8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Papendorf
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat am 26.04.2022 die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß §§ 2 und 5 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Änderung umfasst 4 Teilflächen (s. Übersichtsplan) des wirksamen Flächennutzungsplanes in der Fassung der 7. Änderung mit folgenden Planungszielen:
Geltungsbereich 1:
Vorrangige Ausweisung von Wohnbauflächen an der nördlichen Gemeindegrenze, westlich der L 132. Die Ausweisung erfolgt im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Am Schwanen-Soll“.
Geltungsbereich 2:
Erweiterung der Wohnbauflächen im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 „An der Beke“ in Papendorf.
Geltungsbereich 3:
Umwidmung einer Waldfläche in einen Bestattungswald westlich der Ortslage Groß Stove.
Geltungsbereich 4:
Ausweisung einer gewerblichen Baufläche für Flächen, die aktuell bereits im Außenbereich gewerblich genutzt oder absehbar nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden, im Bereich westlich des Gutshofes Groß Stove.
Gebietsabgrenzung:
Die Geltungsbereiche der 8. Änderung umfassen die o.g. Flächen entsprechend dem Übersichtsplan in der Anlage.
Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet die Aufstellung eines Umweltberichts.
Der Aufstellungsbeschuss wird hiermit bekannt gemacht.
Anlage: Übersichtsplan
Papendorf, den 06.04.2023
Der Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
ausgehängt am: 17.04.2023
abzunehmen ab: 02.05.2023
Unterschrift, Dienstsiegel
abgenommen am: ………………
Unterschrift, Dienstsiegel
Amtliche Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 24 „Am Schwanen-Soll“ der Gemeinde Papendorf
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat am 15.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Papendorf „Am Schwanen-Soll“ gemäß § 2 und 8 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulichen Entwicklung des Gebietes südlich der Gemeindegrenze zur Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Ortsteil Biestow/Straßenbahnhaltestelle Südblick) sowie für die Verkehrsanbindung der angrenzenden Entwicklungsflächen von Rostock an die L 132 schaffen.
Städtebauliche Zielsetzung ist die Schaffung einer gemischten Gebietsstruktur mit Wohnen (individueller Wohnungsbau und Mietwohnungsbau), altersgerechtem Wohnen, sozialen Einrichtungen und Versorgungseinrichtungen.
Der Geltungsbereich umfasst eine ca. 11 ha große Fläche und liegt westlich der L 132 sowie südlich und südöstlich der Gemeindegrenze zur Hansestadt Rostock (s. Anlage).
Der Aufstellungsbeschuss wird hiermit bekannt gemacht.
Papendorf, den 06.04.2023
Der Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
ausgehängt am: 17.04.2023
abzunehmen ab: 02.05.2023
Unterschrift, Dienstsiegel
abgenommen am: ………………
Unterschrift, Dienstsiegel
Vom 17.04.2023 bis voraussichtlich zum 31.07.2023 erfolgt aufgrund einer Fahrbahnsanierung durch die Firma Groth & Co. Bauunternehmung GmbH aus Rostock eine Vollsperrung der Straße Alt Sievershagen im vorgenannten Bereich.
Eine Umleitungsstrecke ist ausgeschildert.
FB Bauverwaltung
Amt Warnow-West und amtsangehörige Gemeinden | |||
Bericht über die im Haushaltsjahr 2022 erhaltenen Zuwendungen | |||
gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern | |||
Amt / Gemeinde | Zuwendungsgeber | Zuwendungshöhe | Zweck |
Amt Warnow-West | Spendenbox | 498,99 € | Umweltschutz |
Elmenhorst/Lichtenhagen | Bärbel Winkler | 250,00 € | Brandschutz |
Papendorf | – | – | – |
Stäbelow | Inge Boes | 100,00 € | Heimatpflege |
Pölchow | Peter und Ingeborg Hallier | 3.000,00 € | Sportförderung |
ABG Broderstorf | 750,00 € | Brandschutz | |
Kritzmow | – | – | – |
Lambrechtshagen | Autohaus Dethloff | 99,00 € | Brandschutz |
Ziesendorf | Georg Bahr | 250,50 € | Förderung Heimatgedanke |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 23.03.2023 die Beschlüsse über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 gefasst.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow hat in ihrer Sitzung am 15.03.2023 die Beschlüsse über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 gefasst.
Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) 7 Tage im Foyer des Amtes Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow in der Zeit vom 20.03.2023 bis zum 26.03.2023 zu jedermanns Einsicht aus.
Änderung des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) zum 01.01.2022 bezugnehmend zur Erhebung von Gebühren zur Deckung und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände (WBV)
Den Gewässerunterhaltungsverbänden sind gesetzlich bestimmte Gewässereinzugs-gebiete zugewiesen, in denen sie arbeiten. Die Finanzierung der Gewässerunter-haltungsmaßnahmen erfolgt zweistufig.
Auf der ersten Stufe heben die WBV von den Mitgliedsgemeinden Beiträge, mit denen die gesetzliche Gewässerunterhaltung (§ 39 ff. WHG, § 62 LWaG) finanziert wird. Auf der zweiten Stufe legen die Gemeinden per Umlagesatzung die WBV-Beiträge auf die Flächeneigentümer, die einen Vorteil von der Gewässerunterhaltung haben, um. Diese Umlage orientiert sich an § 40 Abs.1 Satz 3 WHG: Umlage auf die Eigentümer im Einzugsgebiet; nach § 3 GUVG M-V ist die Heranziehung der Erbbauberechtigten u.a. möglich. Die Orientierung am Einzugsgebiet bleibt dabei erhalten.
Ab dem Jahr 2015 legte die oberste Wasserbehörde nach einem Urteil des OVG M-V verstärkt Augenmerk auf die richtige Gestaltung der Verbandsgrenzen. Diese haben sich an den natürlichen Einzugsgebietsgrenzen zu orientieren. Da aber die Computertechnik und die Datenlage damals noch nicht so gut war, hat der Gesetzgeber erlaubt, bis zum 31.12.2021 die Verbandsgrenzen auf diejenigen Flurstücksgrenzen zu legen, die der Grenze der Einzugsgebiete, die zum jeweiligen Verband gehören, an nächsten liegen (§ 1a Abs. 2 GUVG M-V).
So verliefen zwar die Verbandsgrenzen immer noch z.B. quer durch eine Kommune, aber jedes Flurstück lag immer nur in einem Verbandsgebiet. Wichtig ist, dass bei der Umlage von WBV-Beiträgen auf das jeweilige Flurstück nur der Beitrag des WBV umgelegt werden darf, in dessen Verbandsgebiet das jeweilige Flurstück lag. Ein Kommune durfte also nicht die Beiträge von zwei WBV addieren und dann alles auf die Flurstücke im Gemeindegebiet verteilen – sie musste sich zwei Umlagesatzungen für die zwei Verbandsbeiträge schaffen und dann getrennt nach WBV-Gebieten umlegen.
Nach den 31.12.2021 gehen dann die Verbandsgrenzen auf die genauen Einzugs-gebietsgrenzen zurück. Damit werden ab dem 01.01.2022 Flurstücke in zwei WBV oder in drei WBV liegen.
Das hat zur Folge, dass bei der Berechnung der Verbandsumlage für diese geschnit-tenen Flurstücke zwei oder drei Umlagesatzungen anzuwenden sind und für jeden einzelnen Verband ein Gebührenbescheid durch die Gemeinde erhoben wird.
Amt Warnow-West
BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE KRITZMOW
Betrifft: Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kritzmow
hier: Öffentliche Auslegung des Planentwurfs v. 15.12.2022 (§ 3 (2) BauGB)
Der Entwurf des Flächennutzungsplans für das Gemeindegebiet wurde nach der öffentlichen Auslegung (06/2020) aktualisiert und überarbeitet. Dies betrifft i.W.
Der überarbeitete Planentwurf v. 15.12.2022 sowie die zugehörige Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen werden im Zeitraum
vom 03.04.2023 bis einschließlich zum 03.05.2023 im Amt Warnow-West,
18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Öffnungszeiten erneut zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum sind die Auslegungsunterlagen auch über die Internetseite der Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/bauleitplanungen und dem Button „Bauleitplanung der Gemeinden“ sowie über das Internetportal des Landes M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Plaene_in_ Aufstellung verfügbar.
Während der o.g. Auslegungsfrist können beim Amt Warnow-West schriftliche Stellungnahmen zu den Auslegungsunterlagen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.
Zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kritzmow sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
A) Umweltbericht nach § 2 (4) BauGB als Teil des Entwurfs der Planbegründung
B) Verkehrsmengenprognose
C) Verkehrslärmprognose
D) Arten- und naturschutzrechtliche Einschätzung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
E) Hydrologische Voruntersuchung zur Oberflächenwasserableitung
F) wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen
Landkreis Rostock (10.02.2020):
Landesamt für Kultur und Denkmalpflege (16.02.2016):
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (03.02.2016):
Kritzmow, 02.03.2023
Leif Kaiser
Bürgermeister
ausgehängt am: 09.03.2023
abzunehmen ab: 24.03.2023 Unterschrift, (Siegel)
abgenommen am: ………………….. Unterschrift, (Siegel)
Bekanntmachungstafeln: | |
Bürgermeisterbüro, Schulweg 1 in Kritzmow | |
Feuerwehrgebäude, Wilsener Str. 2 in Klein Schwaß |
Entwurf Flächennutzungsplan hier als PDF-Dokument
Entwurf Begründung zum Flächennutzungsplan hier als PDF-Dokument
Umweltinformationen hier als PDF-Dokument
Verkehrsuntersuchung hier als PDF-Dokument
Verkehrslärmabschätzung hier als PDF-Dokument
Artenschutzprüfung hier als PDF-Dokument
Altlastenauskunft hier als PDF-Dokument
Hydologische Voruntersuchung hier als PDF-Dokument
Stellungnahme Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V hier als PDF-Dokument
Stellungnahme Deutsche Bahn AG hier als PDF-Dokument
Stellungnahme Landkreis Rostock hier als PDF-Dokument
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf hat in ihrer Sitzung am 01.03.2023 die Beschlüsse über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 gefasst.Weiterlesen Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Ziesendorf für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss Nr. 80-028/2022-02 der Gemeindevertretung vom 01.03.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
1. im Ergebnishaushalt auf | |
einen Gesamtbetrag der Erträge von | 1.994.400 EUR |
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.972.600 EUR |
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | 21.800 EUR |
2. im Finanzhaushalt auf | |
a) | |
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 1.943.900 EUR |
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von | 1.859.500 EUR |
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | 84.400 EUR |
b) | |
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 93.600 EUR |
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 450.700 EUR |
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -357.100 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 194.000 EUR |
§ 5
Hebesätze
Information zu den Hebesätzen
Die Hebesätze für die Realsteuern wurden in der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer | |
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf |
300 v. H. |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
400 v. H. |
2. Gewerbesteuer auf | 350 v. H. |
§ 6
Amtsumlage
entfällt
§ 7
Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,36 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 8
Weitere Vorschriften
keine
Nachrichtliche Angaben:
1. Zum Ergebnishaushalt |
|
Das Ergebnis zum 31.12 des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.908.573 EUR. |
2. Zum Finanzhaushalt |
|
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
2.926.515 EUR. |
3. Zum Eigenkapital |
|
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
6.250.594 EUR. |
Kritzmow, den 01.03.2023 Witt
Ort, Datum Siegel Bürgermeister
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 03.03.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 10 Arbeitstage nach Bekanntmachung während der Sprechzeiten des Amtes Warnow-West im Amtsgebäude, Zimmer 2.16 öffentlich aus.
Kritzmow, den 02.03.2023 Witt
Ort, Datum Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf über die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 (VO/FV/30-040/2022) und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019 (VO/FV/30-041/2022) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 21.02.2023 den Jahresabschluss 2019 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.Weiterlesen Gemeinde Papendorf – Jahresabschluss 2019
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss Nr. 30-023/2022-01 der Gemeindevertretung vom 21.02.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
1. im Ergebnishaushalt auf | |
einen Gesamtbetrag der Erträge von | 3.380.700 EUR |
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 3.781.100 EUR |
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -400.400 EUR |
2. im Finanzhaushalt auf | |
a) | |
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 3.262.400 EUR |
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von | 3.598.400 EUR |
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -336.000 EUR |
b) | |
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 159.100 EUR |
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 1.087.300 EUR |
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -928.200 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 326.000 EUR |
§ 5
Hebesätze
Information zu den Hebesätzen
Die Hebesätze für die Realsteuern wurden in der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer | |
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf |
300 v. H. |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
400 v. H. |
2. Gewerbesteuer auf | 325 v. H. |
§ 6
Amtsumlage
entfällt
§ 7
Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 8
Weitere Vorschriften
keine
Nachrichtliche Angaben:
1. Zum Ergebnishaushalt |
|
Das Ergebnis zum 31.12 des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.848.906 EUR. |
2. Zum Finanzhaushalt |
|
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
3.220.412 EUR. |
3. Zum Eigenkapital |
|
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
9.154.274 EUR. |
Kritzmow, den 21.02.2023 Ahrens
Ort, Datum Siegel Bürgermeister
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.02.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 10 Arbeitstage nach Bekanntmachung während der Sprechzeiten des Amtes Warnow-West im Amtsgebäude, Zimmer 2.16 öffentlich aus.
Kritzmow, den 27.02.2023 Ahrens
Ort, Datum Bürgermeister
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 21.02.2023 die Beschlüsse über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 gefasst.Weiterlesen Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Papendorf für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Ziesendorf
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf hat in ihrer Sitzung am 16.11.2022 die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und den Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt.
Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Zusammenhang mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das „Wohn- und Mischgebiet Ziesendorf-Süd“ (ehemals „Gewerbegebiet I“) in Ziesendorf, verbunden mit der Rücknahme von Wohnbauflächen in Fahrenholz, erforderlich.
In Ziesendorf (Geltungsbereich 1) betrifft die Änderung im Wesentlichen die Flächen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 zwischen den Straßen „Am Dorfteich“ (L13) und dem „Kiesweg“ mit einer Größe von rund 4,8 ha (siehe Übersichtsplan).
In Fahrenholz (Geltungsbereich 2) handelt es sich um rückwärtig an der „Alten Dorfstraße“ gelegene Flächen mit einer Größe von rund 3,5 ha (siehe Übersichtsplan).
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Vorentwurf der Begründung dazu liegen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit
vom 09.03.2023 bis zum 12.04.2023
während der Dienstzeiten im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus und können eingesehen werden. Die Vorentwurfsunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/gemeinde-ziesendorf-oeffentliche-auslegungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können von jedermann Äußerungen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Des Weiteren besteht für alle Bürger die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Den Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/gemeinde-ziesendorf-oeffentliche-auslegungen/ verfügbar.
Ziesendorf, den 14.02.2023 …………..………………………………..
Thomas Witt, Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
ausgehängt am: 15.02.2023
abzunehmen ab: 02.03.2023
Unterschrift, Dienstsiegel
abgenommen am: ………………….
Unterschrift, Dienstsiegel
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Ziesendorf
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Ziesendorf
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf hat in ihrer Sitzung am 16.11.2022 den geänderten Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das „Wohn- und Mischgebiet Ziesendorf-Süd“ (ehemals „Gewerbegebiet I“) gebilligt. Das Planungsziel besteht darin, die Flächen für die Entwicklung von Allgemeinen Wohngebieten sowie von Mischgebieten planungsrechtlich vorzubereiten.
Das Plangebiet (siehe Übersichtsplan in der Anlage) liegt im Süden der Ortslage Ziesendorf. Es wird begrenzt durch die Straße „Am Dorfteich“ (L13) im Nordosten, durch landwirtschaftliche Flächen im Süden sowie durch Gehölzflächen und Grundstücke mit Wohnbebauung im „Kiesweg“ im Westen. Die Gesamtfläche innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes beträgt rund 4,5 ha.
Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 und der Vorentwurf der Begründung dazu liegen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit
vom 09.03.2023 bis zum 12.04.2023
während der Dienstzeiten im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus und können eingesehen werden. Die Vorentwurfsunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/gemeinde-ziesendorf-oeffentliche-auslegungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können von jedermann Äußerungen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Des Weiteren besteht für alle Bürger die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Den Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/gemeinde-ziesendorf-oeffentliche-auslegungen/ verfügbar.
Ziesendorf, den 14.02.2023 …………..………………………………..
Thomas Witt, Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
ausgehängt am: 15.02.2023
abzunehmen ab: 02.03.2023
Unterschrift, Dienstsiegel
abgenommen am: ………………….
Unterschrift, Dienstsiegel
Begründung Umweltbericht Vorentwurf hier als PDF-Dokument
Gesamtplan Vorentwurf hier als PDF-Dokument
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
wegen krankheitsbedingter Ausfälle in der Pass- und Meldebehörde des Amtes, ist in der 7. Kalenderwoche (14.02.23 bis 17.02.2023) mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Amt Warnow-West
Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen hat das Auslaufen des bestehenden Wegenutzungsvertrages Strom zum 07.07.2025 gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG am 28.07.2022 im elektronischen Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht.Weiterlesen Bekanntmachung der Gemeinde Lambrechtshagen gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über den Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages Strom
Der Biestower Weg in der Gemeinde Kritzmow ist für den Zeitraum der Baustelle 2. BA Satower Straße voll gesperrt. Das konkrete Fertigstellungsdatum für den 2. BA Satower Straße steht derzeit noch nicht fest.
Die Umleitungsstrecken müssen genutzt werden.
FB Bauverwaltung
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss Nr. 70-032/2022-01 der Gemeindevertretung vom 26.01.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
1. im Ergebnishaushalt auf | |
einen Gesamtbetrag der Erträge von | 3.502.300 EUR |
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 4.033.500 EUR |
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -530.600 EUR |
2. im Finanzhaushalt auf | |
a) | |
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 3.301.100 EUR |
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von | 3.534.300 EUR |
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -233.200 EUR |
b) | |
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 171.200 EUR |
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 2.362.000 EUR |
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -2.190.800 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 330.000 EUR |
§ 5
Hebesätze
Information zu den Hebesätzen
Die Hebesätze für die Realsteuern wurden in der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer | |
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf |
250 v. H. |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
350 v. H. |
2. Gewerbesteuer auf | 325 v. H. |
§ 6
Amtsumlage
entfällt
§ 7
Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 5,500 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 8
Weitere Vorschriften
keine
Nachrichtliche Angaben:
1. Zum Ergebnishaushalt |
|
Das Ergebnis zum 31.12 des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 4.312.773 EUR. |
2. Zum Finanzhaushalt |
|
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
8.636.269 EUR. |
3. Zum Eigenkapital |
|
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
17.011.343 EUR. |
Kritzmow, den 26.01.2023 Kutschke
Ort, Datum Siegel Bürgermeister
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.02.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 10 Arbeitstage nach Bekanntmachung während der Sprechzeiten des Amtes Warnow-West im Amtsgebäude, Zimmer 2.16 öffentlich aus.
Kritzmow, den 01.02.2023 . Kutschke
Ort, Datum Bürgermeister
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss Nr. 60-046/2022-01 der Gemeindevertretung vom 24.01.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
1. im Ergebnishaushalt auf | |
einen Gesamtbetrag der Erträge von | 5.343.000 EUR |
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 5.334.500 EUR |
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | 8.500 EUR |
2. im Finanzhaushalt auf | |
a) | |
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 5.127.600 EUR |
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von | 5.011.100 EUR |
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | 116.500 EUR |
b) | |
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 202.700 EUR |
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 2.023.700 EUR |
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -1.821.000 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 512.000 EUR |
§ 5
Hebesätze
Information zu den Hebesätzen
Die Hebesätze für die Realsteuern wurden in der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer | |
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf |
275 v. H. |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
375 v. H. |
2. Gewerbesteuer auf | 325 v. H. |
§ 6
Amtsumlage
entfällt
§ 7
Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,25 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 8
Weitere Vorschriften
keine
Nachrichtliche Angaben:
1. Zum Ergebnishaushalt |
|
Das Ergebnis zum 31.12 des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 4.877.295 EUR. |
2. Zum Finanzhaushalt |
|
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
5.178.882 EUR. |
3. Zum Eigenkapital |
|
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
13.315.658 EUR. |
Kritzmow, den 27.01.2023 Kaiser
Ort, Datum Siegel Bürgermeister
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 31.01.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 10 Arbeitstage nach Bekanntmachung während der Sprechzeiten des Amtes Warnow-West im Amtsgebäude, Zimmer 2.16 öffentlich aus.
Kritzmow, den 30.01.2023 Kaiser
Ort, Datum Bürgermeister
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat in ihrer Sitzung am 26.01.2023 die Beschlüsse über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 gefasst.Weiterlesen Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Lambrechtshagen für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Lambrechtshagen
Satzung über die Veränderungssperre der Gemeinde Lambrechtshagen für den in 1. Änderung befindlichen Bebauungsplans Nr. 30 „Wohngebiet Alt Sievershagen-Mitte“
Die Gemeinde Lambrechtshagen erlässt aufgrund der §§ 14 Abs.1 und 16 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S.4147) zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08. Oktober 2022 (BGBl. I S.1726) i.V.m. § 5 Abs 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S.777), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S.467) eine Veränderungssperre für eine Teilfläche des Geltungsbereichs des in 3. Änderung befindlichen Bebauungsplans Nr.1 mit folgendem Inhalt: