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Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters über das Wahlergebnis der Bürgermeisterstichwahl in der Gemeinde Stäbelow am 16.06.2019

Gemeindewahlleitung Amt Warnow-West 

Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters über das Wahlergebnis der Bürgermeisterstichwahl in der Gemeinde Stäbelow am 16.06.2019

Gem. § 33 Abs. 4 LKWG M-V gebe ich das vom Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 17.06.2019 festgestellte endgültige Wahlergebnis der Bürgermeisterstichwahl in der Gemeinde Stäbelow bekannt.

Wahlberechtigte 1.161
Wähler 654
Gültige Stimmen 652
ungültige Stimmen 2

Von den gültigen Stimmen entfallen auf:
Rubner, Eckart (DIE LINKE) 323
Bull, Hans-Werner (Gemeinsam für die Gemeinde Stäbelow) 329

Der Gemeindewahlausschuss stellt fest, dass gemäß § 68 LKWG M-V Herr Hans-Werner Bull als Bürgermeister gewählt ist.

Hinweis auf § 35 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V:

(1) Gegen die Gültigkeit der Wahl können alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Gegen die Gültigkeit einer Kommunalwahl steht das gleiche Recht auch der Rechtsaufsichtsbehörde und gegen die Gültigkeit der Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters oder der Landrätin oder des Landrates auch nicht wahlberechtigten Bewerberinnen oder Bewerbern zu.

(2) Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Wahlleitung zu erheben.

(3) Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

(4) Wird der Einspruch zurückgenommen, kann das Wahlprüfungsverfahren eingestellt werden.

 

Kritzmow, 18.06.2019

 

Blotenberg
Gemeindewahlleiter