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Geschäftsordnung – Amt Warnow-West

Geschäftsordnung für den Amtsausschuss des Amtes Warnow-West

Lesefassung mit 3. Änderung

Berücksichtigt Änderungen vom 11.12.2014, 19.11.2015, 28.04.2022, 24.07.2024.

§ 1 Sitzungen des Amtsausschusses

Der Amtsausschuss wird bei Bedarf vom Amtsvorsteher einberufen. Fristen: 7 Tage regulär, 3 Tage bei Dringlichkeit. Ladung über das System ALLRIS.

§ 2 Teilnahme

Abwesenheit ist mitzuteilen. Verwaltungsmitarbeiter auf Weisung. Sachverständige nur mit Zustimmung.

§ 3 Medien, Bild- und Tonaufzeichnungen

Medienzugang ist erlaubt. Aufzeichnungen unter Zustimmung der Beteiligten. Aufnahmen für Niederschriften zulässig.

§ 4 Beschlussvorlagen und Anträge

Einreichung von Anträgen möglichst 3 Wochen vorher. Klare und kurze Form, personenbezogene Daten nur wenn erforderlich.

§ 5 Tagesordnung

Inhalte müssen erkennbar sein. Dringliche Erweiterungen mit Mehrheit möglich. Nicht öffentliche Punkte kennzeichnen.

§ 6 Sitzungsablauf

Standardstruktur: Eröffnung, Fragestunde, Berichte, Beratung, öffentliche und nicht öffentliche Abschnitte. Ende i.d.R. um 22 Uhr.

§ 7 Worterteilung

Wortmeldung per Handzeichen. Sonderformen für Geschäftsordnung und persönliche Bemerkungen. Einwohner dürfen 2x fragen.

§ 8 Ablauf der Abstimmung

Handzeichen. Änderungsanträge zuerst. Auf Antrag auch getrennte Abstimmung möglich.

§ 9 Wahlen

Geheime Wahlen mit Stimmenzählern. Gemeinsame Wahlgänge möglich, wenn kein Widerspruch.

§ 10 Ordnung im Amtsausschuss

Ordnungsrufe bei Verstößen. Nach drei Rufen kann Sitzungsausschluss erfolgen.

§ 11 Ordnung bei Zuhörern

Ermahnungen bei Störungen. Verweis oder Räumung bei wiederholter Unruhe möglich.

§ 12 Niederschrift

Pflicht zur Protokollierung aller Sitzungen. Details über Inhalte, Teilnehmer und Beschlüsse. Bereitstellung über Intranet.

§ 13 Geschäftsordnungsanträge

Nur zum Verfahren, z. B. Vertagung oder Redezeitbegrenzung. Vorrang vor Sachanträgen.

§ 14 Ausschusssitzungen

Geschäftsordnung gilt auch für Ausschüsse. Tagesordnungen und Protokolle im Intranet. Gemeinsame Beratungen möglich.

§ 15 Datenschutz

Vertrauliche Unterlagen nur für den vorgesehenen Zweck. Vernichtung spätestens nach 5 Jahren oder bei Ausscheiden.

§ 16 Auslegung und Änderung

Amtsvorsteher entscheidet bei Zweifeln. Änderungen mit einfacher Mehrheit möglich.

§ 17 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt mit Veröffentlichung in Kraft.