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Gemeinde Stäbelow – Lesefassung Hebesatz-Satzung

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatz – Satzung der Gemeinde Stäbelow)

Die Lesefassung berücksichtigt die

a) Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatz – Satzung der Stäbelow) vom 03.03.2010, veröffentlicht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes Warnow-West mit den Gemeinden Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Papendorf, Pölchow, Stäbelow und Ziesendorf (Amtsblatt) „Der Landbote“ Nr. 05/18. Jahrgang vom 17.05.2010, in Kraft getreten am 01.01.2010.

b) Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatz – Satzung der Gemeinde Stäbelow) vom 29.11.2017, veröffentlicht auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de [1] am 01.12.2017, in Kraft getreten am 01.01.2018.

 

§ 1 Erhebungsgrundsatz

Die Gemeinde Stäbelow erhebt

  1. von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des     Grundsteuergesetzes                und
  2. eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

 

§ 2 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
    a) für land –und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 250 v.H.
    b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v.H.
  2. Gewerbesteuer 320 v.H.

 

§ 3 Geltungsdauer

Die in § 2 festgelegten Hebesätze gelten für das Kalenderjahr 2018 und Folgejahre.

 

 § 4 Inkrafttreten