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Gemeinde Stäbelow – 4. Änderung des B-Plans Nr. 02 „Gewerbegebiet Satower Straße“

GEMEINDE STÄBELOW

4. Änderung des B-Plans Nr. 02 „Gewerbegebiet Satower Straße“

hier: Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13a (2) i.V.m. § 3 (2) BauGB)

 

Die Gemeindevertretung Stäbelow hat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 02 zu ändern (4. Änderung).

Der Änderungsbereich betrifft Gewerbe- und Grünflächen nördlich des Erlenweges und westlich des Lindenweges in Stäbelow.

Mit der Planänderung soll dem betriebliches Erweiterungserfordernis eines ansässigen Garten- und Landschaftsbaubetrieb entsprochen werden. Das Planungsziel besteht in der Arrondierung des Betriebshofes, einem wertgleichen Ersatz von betroffenen Ausgleichsmaßnahmen und in der Verlegung einer Vorflutleitung.

Die Planänderung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt; von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird abgesehen.

Der Entwurf der Planänderung und die Begründung dazu liegen in der Zeit vom 08.08.2012 bis zum 10.09.2012 im Amt Warnow-West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Für die Öffentlichkeit besteht während der Auslegungsfrist die Möglichkeit, sich über die Ziele und Zwecke der Planung und ihre wesentlichen Auswirkungen zu unterrichten und sich zu der Planung zu äußern. Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf der Bebauungsplanänderung können während dieser Zeit von jedermann schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 Kritzmow, den  30.07.2012

 

Toni Reincke
Bürgermeister