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Gemeinde Papendorf – Bebauungsplan Nr. 9b Gewerbegebiet „Sandkrug – nordwestlicher Teil“

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Papendorf öffentlich bekanntgemacht.
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Papendorf

 

Bebauungsplan Nr. 9b Gewerbegebiet „Sandkrug – nordwestlicher Teil“ der Gemeinde Papendorf

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 21.07.2016 den Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 9b für das Gewerbegebiet „Sandkrug – nordwestlicher Teil“ einschließlich Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9b Gewerbegebiet „Sandkrug – nordwestlicher Teil“ soll die Entwicklung eines Gewerbegebietes nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie eines sonstigen Sondergebietes nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel“ planungsrechtlich vorbereitet werden. Der Standort soll sich städtebaulich in die vorhandenen gewerblichen Nutzungen und Mischgebietsstrukturen einfügen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9b Gewerbegebiet „Sandkrug – nordwestlicher Teil“ und der Entwurf der Begründung dazu einschließlich des Umweltberichts und der umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit

vom 22.8.2016 bis zum 23.09.2016

im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus.

An umweltbezogenen Informationen stehen zur Verfügung:

 

K. Zeplien
Bürgermeister

Kritzmow, den 28.07.2016

Bekanntmachungsvermerk:

 

ausgehängt am: 29.07.2016

Unterschrift, Dienstsiegel

abzunehmen ab: 15.08.2016

 

abgenommen am:      ………………

Unterschrift, Dienstsiegel

Lageplan des Bebauungsplans Nr. 9b Gewerbegebiet „Sandkrug – nordwestlicher Teil“ der Gemeinde Papendorf

Dokument1 [1]