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Gemeinde Papendorf – Achte Änderung der Hauptsatzung

Achte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.04.2021 und nach Anzeige beim Landrat des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Achte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf erlassen:

Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf vom 21.07.2011, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt „Der Landbote“ Nr. 8/19. Jahrgang vom 15.08.2011, geändert durch

 

wird wie folgt geändert:

§ 1 wird wie folgt neu gefasst:

„§ 1 Name/Wappen/Flagge/Dienstsiegel

 

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Kritzmow, 03.05.2021

 

Jürgen Ahrens
Bürgermeister