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Gemeinde Lambrechtshagen – Satzung über die Verändungssperre 1. Änderung B-Plan 30

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Lambrechtshagen

 

Satzung über die Veränderungssperre der Gemeinde Lambrechtshagen für den in 1. Änderung befindlichen Bebauungsplans Nr. 30 „Wohngebiet Alt Sievershagen-Mitte“

Die Gemeinde Lambrechtshagen erlässt aufgrund der §§ 14 Abs.1 und 16 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S.4147) zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08. Oktober 2022 (BGBl. I S.1726) i.V.m. § 5 Abs 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S.777), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S.467) eine Veränderungssperre für eine Teilfläche des Geltungsbereichs des in 3. Änderung befindlichen Bebauungsplans Nr.1 mit folgendem Inhalt:

 

§ 1

Zu sichernde Planung

 

§ 2

Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre

 

§ 3

Rechtswirkungen der Veränderungssperre

  1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
  2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

§ 4

Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre

 

 

Lambrechtshagen, 06.01.2023

 

Robert Eschment
stellv. Bürgermeister                                                                         (Siegel)

 

 

 

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Bekanntmachungsvermerk:

 

ausgehängt am:         06.01.2023

abzunehmen ab:        23.01.2023                             _________________________

Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

 

abgenommen am:      _________                             _________________________

Datum                                    Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

Anlage

zur Satzung über die Veränderungssperre der Gemeinde Lambrechtshagen für den in Änderung befindlichen Bebauungsplan Nr.30

[1]