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Gemeinde Kritzmow – Jahresabschluss 2017

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow über die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 (Nr. 52-13/21) und die Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsjahre 2016 (Nr. 56-14/21) und 2017
(Nr. 57-14/21) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in ihrer Sitzung am 26.10.2021 den Jahresabschluss 2017 festgestellt und in ihrer Sitzung am 15.12.2021 dem Bürgermeister die Entlastung für 2016 und 2017 erteilt.

Der Jahresabschluss 2017 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Leif Kaiser

Bürgermeister

Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden