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Gemeinde Kritzmow – B-Plan Nr. 23 „Feuerwehr am Zanderweg“; öffentliche Auslegung Entwurf

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kritzmow

Betr.: Bebauungsplan Nr. 23 „Feuerwehr am Zanderweg“

hier:   Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in der Sitzung am 15.12.2021 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 23 „Feuerwehr am Zanderweg“ der Gemeinde Kritzmow in der Fassung vom November 2021 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Entwurf der Begründung wurde gebilligt und ebenfalls zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Planungsziel ist die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche, auf der ein Feuerwehrgebäude mit allen notwendigen Stellplätzen und Nebenanlagen möglich sein soll.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beläuft sich auf eine Fläche von 0,6 ha und ist dem als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenen Lageplan zu entnehmen. Er erstreckt sich auf eine Teilfläche des Flurstücks 80/6, Flur 1, Gemarkung Kritzmow südwestlich des Zanderweges.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 23 „Feuerwehr am Zanderweg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit dem Entwurf der Begründung und des Umweltberichts, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen

in der Zeit vom 16.02.2022 bis einschließlich 25.03.2022

im Amt Warnow West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow während der Öffnungszeiten eingesehen werden:

(nach telefonischer Vereinbarung unter 038207 6330 oder per Mail amt@warnow-west.de).

Bei der Einsichtnahme sind folgende Auflagen zu beachten:

– Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,50 m,

– Tragen eines Mund- und Nasenschutzes,

– 3-G Regel (vollständig geimpft/ genesen/ negativ getestet)

– Händedesinfektion im Eingangsbereich,

– Aufnahme von Kontaktdaten zur Nachverfolgung von Infektionen

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter https://www.amt-warnow-west.de Bauleitplanung der Gemeinden einsehbar.

 

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:

  1. Eingegangene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
  2. Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung
  3. Umweltbericht
  4. Biotoptypenkartierung
  5. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

 

Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

 

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Boden 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Fläche

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Wasser,
Begründung zum Punkt 8.2 Gewässer

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt,                                        Biotoptypenkartierung, Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Mensch und Gesundheit sowie die Bevölkerung 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Baugesetzbuch weitere – nach Einschätzung der Gemeinde nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen – eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Offenlage einsehbar sind.

Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 23 „Feuerwehr am Zanderweg“ der Gemeinde Kritzmow vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Kritzmow, den 27.01.2022

 

 

Bürgermeister

 

Anlage:

Übersichtskarte mit der Darstellung des Geltungsbereichs

[1]

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bekanntmachungsvermerk

 

ausgehängt am:   31.01.2022

abzunehmen ab:  15.02.2022

 

Bekanntmachungstafeln:
Bürgermeisterbüro, Schulweg 1 in Kritzmow
Feuerwehrgebäude, Wilsener Str. 2 in Klein Schwaß

 

Umweltbericht – hier als PDF-Dokument [2]

Begründung – hier als PDF-Dokument [3]

Bebauungsplan – hier als PDF-Dokument [4]

Biotoptypen – hier als PDF-Dokument [5]

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung – hier als PDF-Dokument [6]

Schreiben zum Bebauungsplan – hier als PDF-Dokument [7]

Landesplanerische Stellungnahme – hier als PDF-Dokument [8]