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Gemeinde Kritzmow – B-Plan Nr. 20 „Erweiterung des Nahversorgungsbereichs am Karauschensoll“

Nachfolgendes ist amtlich durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde Kritzmow öffentlich bekannt gemacht worden:
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Aufstellung des B-Plans Nr. 20 „Erweiterung des Nahversorgungsbereichs am Karauschensoll“

hier: Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13a (2) i.V.m. § 3 (2) BauGB)

Die Gemeindevertretung Kritzmow hat am 29.04.2014 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 20 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Das Plangebiet liegt in Kritzmow zwischen der Straße Am Karauschensoll und den Wohngrundstücken Satower Straße 42, 42a.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 20 und die Begründung dazu liegen in der Zeit vom 23.05.2014 bis zum 23.06.2014 im Amt Warnow-West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf des Bebauungsplans schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Kritzmow,  30.04.2014

T. Knopp
Bürgermeister

 

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:      30.04.2014

abzunehmen ab:     16.05.2014

Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

abgenommen am:   ………………

Unterschrift, Dienstsiegel