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Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – 1. Änderung F-Plan

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen öffentlich bekannt gemacht.
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Bekanntmachung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

1.Änderung des Flächennutzungsplans 2004 der Gemeinde Elmenhorst / Lichtenhagen

 

Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB

Der von der Gemeindevertretung am 30.03.2017 gebilligte Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2004 und die zugehörige Begründung mit dem Umweltbericht liegen im Zeitraum vom 11.08.2017 bis einschließlich zum 11.09.2017 im Amt Warnow West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Planänderung betrifft Flächen in Elmenhorst und in Lichtenhagen.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2004 schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2004 unberücksichtigt bleiben können.

Zu dem Planentwurf sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar:

  1. Abfall- und Bodenschutzbelange

1.1 Altlastenverdachtsfläche „Rinderanlage Elmenhorst“ (Altlastenkataster des Landkreises Rostock: Nr. 72-030-002) und Altlastenverdachtsfläche „Deponie Sievershäger Weg Lichtenhagen“ (Altlastenkataster des Landkreises Rostock: Nr. 72-030-003):

– Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde vom 16.11.2016 zum Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2004 mit Feststellung eines ergänzenden Untersuchungsbedarfs

– Entscheidung Nr. 17 der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen vom 30.03.2017 über die Berücksichtigung des ergänzenden Untersuchungsbedarfs

– Orientierende Altlastenuntersuchung (H.S.W. Ingenieurbüro GmbH, 02.06.2017) zur Erkundung der Untergrundbeschaffenheit auf dem Gelände der Rinderanlage Elmenhorst und aus dem Umgang mit relevanten Stoffen (Öle, Treibstoffe, Fette) mit historischer Recherche, chemischer Analyse und Auswertung von 4 Sondierbohrungen bis in eine Tiefe von max. 3,0 m. Es wurde eine schädliche Bodenveränderung festgestellt, die bei Entsiegelung der Fläche eine Beeinträchtigung des Grundwassers auslösen kann. Als Sanierungsmaßnahme wird ein Bodenaustausch als erforderlich erachtet.

– Orientierende Altlastenuntersuchung (H.S.W. Ingenieurbüro GmbH, 21.06.2017) zur Erkundung des Untergrundes der ehemaligen Bauschuttdeponie Lichtenhagen. Der Altlastenverdacht resultiert aus der Nutzung des Gebietes als Bauschuttdeponie und aus dem Verbau von asbesthaltigen Materialien in der Garagenanlage. Die historische Recherche sowie chemische Analyse und Auswertung des Probennahme aus 4 Rammkernsondierungen und 8 Schurfen ergab das Vorhandensein schädlicher Bodenveränderungen (erhöhte Schadstoffgehalte beim Parameter PAK, Asbestfunde). Als Maßnahme wird für die Altlastenverdachtsfläche ein Ausbau der belasteten Böden und deren Ersatz durch unbelastete Böden empfohlen.

 

  1. Wasserwirtschaftliche Belange

– Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt vom 05.12.2016 zum Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2004 mit Hinweisen zur Berücksichtigung der Berichtspflicht nach der EU-Wasserrahmenrichtline bzgl. des durch die Regenwasserableitung berührten berichtspflichtigen Gewässers II. Ordnung „Schmarler Bach“ und der Unterwarnow.

– Entscheidungen Nr. 11 der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen vom 30.03.2017 über die Berücksichtigung der Hinweise und über eine entsprechende Ergänzung des Umweltberichts.

 

  1. Naturschutzbelange

– Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 24.11.2016 zum Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2004 mit einem artenschutzrechtlichen Hinweis, Bedenken gegen Bauflächendarstellungen nördlich von Elmenhorst wegen entgegenstehende Schutznormen des Landschaftsschutzgebietes ‚Kühlung‘ (LSG) und gegen die Sondergebietsdarstellung für eine Nahversorgungsfläche am Nordrand von Lichtenhagen wegen Beeinträchtigung eines gesetzlich geschützten Biotops (Feldhecke).

– Entscheidungen Nr. 17 der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen vom 30.03.2017 über die Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Hinweise, über eine teilweise Zurücknahme von Bauflächendarstellungen im LSG und über die Vermeidung von Eingriffen in die geschützte Feldhecke durch den geplanten Nahversorgungsstandort Lichtenhagen durch Nutzung einer bestehenden Ackerzufahrt.

– Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung (Lämmel Landschaftsarchitektur, 03/2016) mit überschlägiger Feststellung der durch die Planung verursachten Flächen- und Biotopverluste und Ermittlung des Umfanges erforderlicher Kompensationsmaßnahmen zum Ausgleich/Ersatz der Eingriffe i.S.v. § 15 (2) BNatSchG.

 

  1. Denkmalschutzbelange

– Stellungnahme des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege (LKD) vom 15.11.2016 zum Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2004 mit der Feststellung, die Plandarstellungen würden Bodendenkmale berühren und ein Genehmigungserfordernis nach § 7 DSchG M-V auslösen.

– Entscheidung Nr. 08 der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen vom 30.03.2017 darüber, dass kein ergänzender archäologischer Untersuchungsbedarf besteht, weil die beabsichtigten Darstellungen der 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2004 die mitgeteilten Bodendenkmalfunde nicht berühren.

 

Elmenhorst, 20.07.2017

H. Harbrecht
Bürgermeister

 

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:          20.07.2017

abzunehmen ab:         11.08.2017                             ____________________

Unterschrift, Dienstsiegel

 

abgenommen am:        ………………                             ____________________

Unterschrift, Dienstsiegel