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Festsetzung von Straßennamen in der Gemeinde Papendorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in öffentlicher Sitzung am 27.04.2021 gemäß § 22 Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in Verbindung mit § 51 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) die Neubenennung von Straßen beschlossen.

Dies wird hiermit im Sinne von § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V) allgemein bekannt gegeben.

Festsetzung:

Für den Bereich des B-Plangebietes Nr. 25 „Wohngebiet Niendorf-Süd“ in Niendorf erhält die Erschließungsstraße den Namen 

„Ellerbruch“

 

und die Erschließungsstraße für den Bereich des B-Plangebietes Nr. 903 Gewerbegebiet „Sandkrug – östlicher Teil“ in Papendorf den Namen

„Ringstraße“.

 

Hinweis:

Die Unterlagen zur Verfügung und deren Begründung liegen hier für jedermann zur Einsichtnahme aus. Erkundigen Sie sich vorab zu möglichen Einschränkungen des Besucherverkehrs aufgrund der Corona-Pandemie.

Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt die Verfügung zwei Wochen nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach dem Tage der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt Warnow-West, Der Amtsvorsteher, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow, einzulegen.

Kritzmow, den 02.06.2021

 

Ahrens
Bürgermeister