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Festsetzung eines Straßennamens in der Gemeinde Lambrechtshagen

Festsetzung eines Straßennamens in der Gemeinde Lambrechtshagen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat in öffentlicher Sitzung am 13.05.2025 gemäß § 22 Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in Verbindung mit § 51 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) die Neubenennung einer Straße beschlossen.

Dies wird hiermit im Sinne von § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V) allgemein bekannt gegeben.

Festsetzung:

Für den Bereich des B-Plangebietes Nr. 28 „Südliche Bauernreihe“ in Lambrechtshagen soll die Straße den Namen

„Am Kirchacker“ erhalten.

Hinweis:

Die Unterlagen zur Verfügung und deren Begründung liegen hier zu den gewöhnlichen Sprechzeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus.

Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt die Verfügung zwei Wochen nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach dem Tage der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt Warnow-West, Der Amtsvorsteher, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow, einzulegen.

 

Kritzmow, den 15.07.2025

Kutschke

Bürgermeister