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Die Gemeindevertretung Kritzmow ändert mit Beschluss vom 24.05.2022 die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung vom 20.10.2015 zum 01.07.2022 wie folgt:

 

Artikel 1

Änderung der Geschäftsordnung

§ 1 Abs. 3 Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Kritzmow wird wie folgt geändert:

(3) Grundlage für die Ladung zu Sitzungen der Gemeindevertretung ist das Ratsinformationssystem ALLRIS, welches zugangsgeschützt und nur mit Nutzerkennung und Passwort zugänglich ist. Die Ladung erfolgt elektronisch unter Mitteilung von Ort, Tag, Uhrzeit, der Tagesordnung einschließlich der Sitzungsunterlagen. Das Verlangen von einzelnen Gemeindevertretern nach schriftlicher Einladung ist schriftlich an den Sitzungsdienst des Amtes zu richten.

 

Artikel 2

Inkrafttreten

Die Änderung tritt am 01.07.2022 in Kraft.

 

Kritzmow, 24.05.2022

 

Leif Kaiser
Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 (Nr. 70-17/22) und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018 (Nr. 71-17/22) gemäß § 60
Abs. 6 KV M-V.Weiterlesen Gemeinde Kritzmow – Jahresabschluss 2018

Amtliche Bekanntmachung
der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Auslegung
des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 22
der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
Wohngebiet Evershäger Weg in Lichtenhagen

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 25.03.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr.22 für das Wohngebiet Evershäger Weg in Lichtenhagen, die Flurstücke 34/2 (tw.), 35/3 (tw.), 36/1 (tw.), 37/1, 37/2 und 38/5 (tw.) Flur 1, Gemarkung Lichtenhagen umfassend, aufzustellen. Das Plangebiet wird begrenzt
im Osten durch den Evershäger Weg,
im Süden durch vorhandene Wohnbebauung und Garagen,
im Westen durch die Kleingartenanlage Zur Kastanie e.V. am Sievershäger Weg
im Norden durch vorhandene Wohnbebauung und eine öffentliche Grünfläche innerhalb des Plangeltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 9 Wohngebiet Berberitzenweg.
  1. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.
  2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 18.05.2022 den Entwurf der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 22 Wohngebiet Evershäger Weg in Lichtenhagen und den Entwurf der Begründung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
  3. Der Entwurf der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 22 Wohngebiet Evershäger Weg in Lichtenhagen und der Entwurf der Begründung liegen in der Zeit

vom 13.06.2022 bis einschließlich 15.07.2022

in der Bauverwaltung des Amtes Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Zeit sind die Unterlagen auch über das Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Entwürfen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung zum Bebauungsplan Nr. 22 Wohngebiet Evershäger Weg in Lichtenhagen unberücksichtigt bleiben können.

 

B. May
1. Stellv. Bürgermeister                                                 Elmenhorst/Lichtenhagen, 24.05.2022

 

Übersicht zum Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen (ohne Maßstab)

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 1: Abwägung (PDF-Dokument)

Anlage 2: Entwurf B-Plan (PDF-Dokument)

Anlage 3: Begründung zum Entwurf (PDF-Dokument)

Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West ändert mit Beschluss vom 28.04.2022 die Geschäftsordnung des Amtsausschusses vom 11.12.2014 in der Fassung vom 19.11.2015 zum 01.07.2022 wie folgt:

Artikel 1

Änderung der Geschäftsordnung

§ 1 Abs. 3 Geschäftsordnung des Amtsausschusses des Amtes Warnow-West wird wie folgt geändert:

(3) Grundlage für die Ladung zu Sitzungen des Amtes ist das Ratsinformationssystem ALLRIS, welches zugangsgeschützt und nur mit Nutzerkennung und Passwort zugänglich ist. Die Ladung erfolgt elektronisch unter Mitteilung von Ort, Tag, Uhrzeit, der Tagesordnung einschließlich der Sitzungsunterlagen. Das Verlangen von einzelnen Ausschussmitgliedern nach schriftlicher Einladung ist schriftlich an den Sitzungsdienst des Amtes zu richten.

 

Artikel 2

Inkrafttreten

Die Änderung tritt am 01.07.2022 in Kraft.

 

Kritzmow, 28.04.2022

Leif Kaiser
Amtsvorsteher

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Warnow-West über die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 (Nr. 42-6/22) und die Entlastung des Amtsvorstehers für das Haushaltsjahr 2019 (Nr. 43-6/22) gemäß § 60
Abs. 6 KV M-V.

Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West hat in seiner Sitzung am 28.04.2022 den Jahresabschluss 2019 festgestellt und dem Amtsvorsteher die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2019 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse des Amtsausschusses, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

Weiterlesen Amt – Jahresabschluss 2019

Folgende Sache wurde am 02.05.2022 als Fund gemeldet.

 

Fundnummer:                      II10 32.92-60

Funddatum:                         02.05.2022

Aufbewahrung bis:              02.11.2022

Kategorie:                             Schlüsselbund

Beschreibung:                     2 Schlüssel + Anhänger

Fundort:                                Kritzmow

Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung eines Fundes

Öffentliche Bekanntmachung
der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Satzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 2, Wohngebiet „Gauswisch“, 2. Änderung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat aufgrund von § 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBI. MV S. 467) und der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBI. I. S. 1728) in ihrer Sitzung am 3. Dezember 2020 folgende Satzung beschlossen:

§ 1
Zu sichernde Planung

Die Gemeindevertretung hat am 3. Dezember 2020 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2, Wohngebiet „Gauswisch“ in Elmenhorst gefasst. Die Gemeinde beabsichtigt, die Zweckbestimmung der Grünfläche, die sich am nordwestlichen Rand des Geltungsbereichs befindet, von Dauerkleingärten in Privatgärten zu ändern. Zur Sicherung der Planung wird für das in § 2 bezeichnete Gebiet eine Veränderungssperre erlassen.

§ 2
Räumlicher Geltungsbereich

Die Wirkung der Veränderungssperre erstreckt sich auf den Plangeltungsbereich der 2. Änderung des B-Planes Nr. 2, Wohngebiet „Gauswisch“ und umfasst die Flurstücke 29/46, 29/55, 27/20, 27/19, 29/54 sowie einer Teilfläche des Flurstücks 28/14 der Flur 4, Gemarkung Elmenhorst – siehe Anlage.

§ 3
Rechtswirkungen der Veränderungssperre

1. In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen
a) Vorhaben im Sinne des § 29 des Baugesetzbuches nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
b) Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht durchgeführt werden.

2. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von Absatz 1 eine Ausnahme zugelassen werden.

3. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind oder mit deren Ausführung nach Maßgabe des Bauordnungsrechts vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher rechtmäßig ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

 § 4
Geltungsdauer der Veränderungssperre

1. Die Veränderungssperre tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tage der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft.

2. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald das Verfahren zur Aufstellung der 2. Änderung des B-Planes Nr. 2 rechtsverbindlich abgeschlossen ist.

Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die fristgemäße Geltungsmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für durch die Veränderungssperre eingetretene Vermögensnachteile sowie auf die Vorschriften des § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die fristgemäße Geltendmachung von Verstößen gegen Verfahrens- und Formvorschriften wird hingewiesen.

 

_________________                                                        _________________

B .May                                                        Siegel                                   Datum
1. Stellv. Bürgermeister

 

Anlage: Übersicht zum räumlichen Geltungsbereich (Quelle: Katasterkartenwerk)

 

 

 

 

 


Bekanntmachungsvermerk:

 

ausgehängt am:         29.04.2022

abzunehmen ab:        16.05.2022                             _________________________

Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

abgenommen am:      _________                             _________________________

Datum                                    Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

 

Öffentliche Bekanntmachung
der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

2. Änderung Bebauungsplan Nr. 2, Wohngebiet „Gauswisch“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 03.12.2020 die Aufstellung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2, Wohngebiet „Gauswisch“ beschlossen.

Folgendes Planungsziel strebt die Gemeinde mit der Aufstellung der 2. Änderung an:

Änderung der bisherigen Zweckbestimmung Dauerkleingärten in Privatgärten der Grünfläche, die sich im nordwestlichen Randbereich des Geltungsbereichs befindet.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung ist der anliegenden Übersichtskarte zu entnehmen

 

_________________                                                        _________________

B .May                                                        Siegel                                        Datum
1. Stellv. Bürgermeister

 

________________________________________________________________

 

Bekanntmachungsvermerk

ausgehängt am:         29.04.2022                             _________________________

abzunehmen ab:        16.05.2022                             Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

abgenommen am:      _________                              _________________________

Datum                                     Unterschrift, Dienstsiegel

 

Geltungsbereich 2. Änderung B-Plan Nr. 2, Wohngebiet „Gauswisch“

 

 

 

 

 

Quelle: Auszug aus dem Katasterkartenwerk

Bekanntmachung einer Fundsache – Sporttasche

Folgende Sache wurde am 12.04.2022 als Fund gemeldet.

 

Fundnummer:                     II10 32.92-10

Funddatum:                         12.04.2022

Aufbewahrung bis:              12.04.2022

Kategorie:                             Sporttasche

Beschreibung:                     schwarze Sporttasche, Aufdruck UNDER ARMOUR

Fundort:                                Kritzmow

Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung einer Fundsache

Bekanntmachung einer Fundsache – Armbrust

 

Folgende Sache wurde am 12.04.2022 als Fund gemeldet.

 

Fundnummer:                    II10 32.92-70

Funddatum:                         12.04.2022

Aufbewahrung bis:              12.04.2022

Kategorie:                             Sportgerät

Beschreibung:                     Sportarmbrums

Fundort:                                Sievershagen, Hahnenkamp

Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung eines Fundes

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

wegen krankheitsbedingter Ausfälle bei der Meldebehörde des Amtes Warnow-West ist in der Woche vom 28.03.2022 bis zum 01.04.2022 mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bleiben Sie gesund!

Leif Kaiser
Amtsvorsteher

Folgende Sache wurde am 17.03.2022 als Fund gemeldet.

 

Fundnummer:                     II10 32.92-30/22

Funddatum:                         27.02.2022

Aufbewahrung bis:              27.08.2022

Kategorie:                             Sonstiges

Beschreibung:                     1 Schlüssel mit Paracordanhänger

Fundort:                                Stäbelow, Schulweg 07

Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung eines Fundes

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 (Nr. 50-10/22) und die Entlastung des Bürgermeisters (Nr. 51-10/22) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf hat in ihrer Sitzung am 09.03.2022 den Jahresabschluss 2018 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2018 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Thomas Witt

Bürgermeister

Weiterlesen Gemeinde Ziesendorf – Jahresabschluss 2018

BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE LAMBRECHTSHAGEN

Betrifft: 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Am Kirchstieg“
hier:      überarbeitete Planentwurf / erneute Auslegung gem. § 4a (3) BauGB

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Am Kirchstieg“ wurde nach der öffentlichen Auslegung (01/2022) um eine Fuß-/Radwegeführung von der Straße Am Erlenteich zum Gockelweg ergänzt.

Der überarbeitete Planentwurf und die zugehörige Begründung werden deshalb im Zeitraum vom 04.04.2022 bis einschließlich zum 19.04.2022 durch Veröffentlichung im Internet erneut ausgelegt.

Der überarbeitete Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans sowie die zugehörige Begründung und die zu der Entwurfsänderung vorliegenden Umweltinformationen sind dazu in dem o.g. Zeitraum auf der Internetseite der Amtes Warnow West unter www.amt-warnow-west.de und dem Button‚ Bauleitplanung der Gemeinden‘ sowie auf dem Internetportal des Landes M-V unter

https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Interaktive_Karte verfügbar.

Als weiteres Informationsangebot liegen der überarbeitete Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans sowie die zugehörige Begründung und die dazu vorliegenden Umweltinformationen während der o.g. Frist auch bei der Bauverwaltung des Amtes Warnow West in 18198 Kritzmow, Schulweg 1a bereit und können von jedermann nach persönlicher Terminvereinbarung eingesehen werden.

Während der o.g. Beteiligungsfrist können beim Amt Warnow West schriftliche Stellungnahmen zu dem überarbeiteten Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans und der zugehörigen Begründung abgegeben werden. Dazu wird bestimmt, dass die Stellungnahmen auf die ergänzten Teile des überarbeiteten Entwurfs zu beschränken sind. Die ergänzten Teile sind in den Beteiligungsunterlagen entsprechend kenntlich gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 unberücksichtigt bleiben können.

Zu dem überarbeiteten Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

A) Ergänzung Umweltbericht nach § 2 (4) BauGB als Teil des Entwurfs der Planbegründung

–  Darlegung der Ergebnisse der Umweltprüfung zur Ermittlung, ob/inwieweit von dem geplanten Fuß-/Radweg voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen ausgehen bzw. das Plangebiet solchen ausgesetzt ist

– Darlegung, welche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung von erhebliche Umweltaus- bzw. -einwirkungen vorgesehen sind

B) Naturschutzfachliche Eingriffsbewertung und Ermittlung des Kompensationsbedarfs

–  Bilanzierung der zu erwartenden Eingriffe in den Naturhaushalt, die durch die planbedingte Beseitigung oder Funktionsbeeinträchtigung von Biotopen sowie durch Flächenversiegelung entstehen, und des zum Ausgleich dieser Eingriffe erforderlichen Kompensationsbedarfs

D) Ergänzung Artenschutzfachbeitrag

–  Prüfung für die Artengruppen Amphibien, Reptilien, Fledermäuse und für die europäischen Vogelarten, ob durch den geplanten Fuß-/Radweg Verbotsnormen des Artenschutzes verletzt werden,

– Vorschlag von geeigneten Maßnahmen zur Vermeidung solcher Verbotshandlungen bzw. von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen zur Sicherung der ökologischen Funktion planbetroffener Fortpflanzungs- bzw. Ruhestätten besonders geschützter Arten in deren Umfeld

 

 

Kritzmow,  11.03.2022
Holger Kutschke

Bürgermeister

Begründung zur 3. Änderung des B-Plans hier als PDF-Dokument

Plan (Satzung) zur 3. Änderung des B-Plans hier als PDF-Dokument

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 (Nr. 93-14/22) und die Entlastung des Bürgermeisters (Nr. 94-14/22) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 08.03.2022 den Jahresabschluss 2018 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2018 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Weiterlesen Gemeinde Papendorf – Jahresabschluss 2018

Zur Neuverpachtung der Jagdgenossenschaft Elmenhorst/Lichtenhagen, und zur Klärung weiterer Fragen von allgemeinem Interesse wird hiermit zu einer Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft eingeladen.

Ort:                 Gemeindezentrum Elmenhorst, Gewerbeallee 45, 18107 Elmenhorst/Lichtenhagen

Termin:           Donnerstag 17.03.2022, 18.30 Uhr

Nur für Mitglieder der Jagdgenossenschaft Elmenhorst/Lichtenhagen

Weiterlesen Jagdgenossenschaft Elmenhorst/Lichtenhagen – Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 (Nr. 43-10/22) und die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2018 (Nr. 44-10/22) gemäß § 60
Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow hat in ihrer Sitzung am 25.01.2022 den Jahresabschluss 2018 festgestellt und der Bürgermeisterin die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2018 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Weiterlesen Gemeinde Pölchow – Jahresabschluss 2018

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kritzmow

Betr.: Bebauungsplan Nr. 23 „Feuerwehr am Zanderweg“

hier:   Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in der Sitzung am 15.12.2021 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 23 „Feuerwehr am Zanderweg“ der Gemeinde Kritzmow in der Fassung vom November 2021 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Entwurf der Begründung wurde gebilligt und ebenfalls zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Planungsziel ist die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche, auf der ein Feuerwehrgebäude mit allen notwendigen Stellplätzen und Nebenanlagen möglich sein soll.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beläuft sich auf eine Fläche von 0,6 ha und ist dem als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenen Lageplan zu entnehmen. Er erstreckt sich auf eine Teilfläche des Flurstücks 80/6, Flur 1, Gemarkung Kritzmow südwestlich des Zanderweges.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 23 „Feuerwehr am Zanderweg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit dem Entwurf der Begründung und des Umweltberichts, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen

in der Zeit vom 16.02.2022 bis einschließlich 25.03.2022

im Amt Warnow West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow während der Öffnungszeiten eingesehen werden:

(nach telefonischer Vereinbarung unter 038207 6330 oder per Mail amt@warnow-west.de).

Bei der Einsichtnahme sind folgende Auflagen zu beachten:

– Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,50 m,

– Tragen eines Mund- und Nasenschutzes,

– 3-G Regel (vollständig geimpft/ genesen/ negativ getestet)

– Händedesinfektion im Eingangsbereich,

– Aufnahme von Kontaktdaten zur Nachverfolgung von Infektionen

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter https://www.amt-warnow-west.de Bauleitplanung der Gemeinden einsehbar.

 

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:

  1. Eingegangene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
  2. Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung
  3. Umweltbericht
  4. Biotoptypenkartierung
  5. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

 

Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

  • Im Planungsraum befinden sich keine Böden mit hoher Bedeutung als Lebensraum für Flora und Fauna, für den Stoff- und Wasserhaushalt sowie als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte.
  • Die Böden innerhalb des Planungsraumes sind als Lehm-/ Tieflehm- Parabraunerde, Fahlerde und Pseudogley (Staugley) anzusprechen.

 

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Boden 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche

  • Der Untersuchungsraum befindet sich in der Landschaftszone 1- Ostseeküstenland.
  • Er umfasst eine intensiv genutzte Ackerfläche.
  • Die in Rede stehende Fläche ist aufgrund seiner Größe, der guten verkehrlichen Erschließung und der Vorprägung durch die angrenzenden großflächigen Versiegelungen der Einzelhandelsstandorte prädestiniert für die Errichtung eines Feuerwehrstandortes.

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Fläche

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

  • Der Vorhabenstandort befindet sich innerhalb des Wasserschutzgebietes „Warnow-Rostock“ Schutzzone III.
  • Die Grundwasserhöhengleichen betragen 38 – 40 m. Der Grundwasserflurabstand ist mit 10 m als hoch einzuschätzen.
  • Oberflächengewässer oder verrohrte Gewässer als Gewässer II. Ordnung befinden sich nicht im Geltungsbereich.

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Wasser,
Begründung zum Punkt 8.2 Gewässer

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

  • Das Klima in der Gemeinde Kritzmow ist warm und gemäßigt.
  • Laut dem Gutachtlichen Landschaftsrahmenplan Mittleres Mecklenburg/Rostock gehört die Region zu den niederschlagsnormalen Gebieten.

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

  • Näher untersucht wurden: Gehölz- und Offenlandbrüter sowie Reptilien.
  • Folgende Biotoptypen befinden sich im Geltungsbereich: Sandacker, Ruderalflur

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt,                                        Biotoptypenkartierung, Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

  • Der Untersuchungsraum ist durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung sowie das angrenzende Gewerbegebiet (großflächiger Einzelhandel) geprägt. Durch diese Nutzung hat der Planungsraum keine Bedeutung für die Erholungsnutzung.
  • Eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die geplante Feuerwehr ist auf Grund der bestehenden Vorbelastungen vorliegend nicht zu erwarten.

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung

  • Die nächstgelegene Wohnnutzung befindet sich südlich in ca. 100 m Entfernung zum Vorhabenstandort und somit außerhalb des Einflussbereiches.
  • Im direkten Umfeld haben sich ausschließlich großflächige Einzelhandelsbetriebe angesiedelt.
  • Die untere Immissionsschutzbehörde teilte mit Stellungnahme vom 26.04.2021 mit, dass aus immissionsschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen die vorliegende Planung bestehen.

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Mensch und Gesundheit sowie die Bevölkerung 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Im Bereich des Vorhabens befinden sich keine Baudenkmale.
  • Bodendenkmale sind ebenfalls nicht bekannt.

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

  • Der Vorhabenstandort befindet sich innerhalb des Wasserschutzgebietes „Warnow-Rostock“ Schutzzone III.
  • Als nächstgelegene europäische Schutzgebiete sind das Vogelschutzgebiet DE 2137-401 „Warnowtal, Sternberger Seen und untere Mildenitz“ in ca. 6,5 km Entfernung sowie das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) „Beketal mit Zuflüssen“ zu benennen, welches sich südwestlich in 3 km Entfernung erstreckt.

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Baugesetzbuch weitere – nach Einschätzung der Gemeinde nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen – eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Offenlage einsehbar sind.

Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 23 „Feuerwehr am Zanderweg“ der Gemeinde Kritzmow vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Kritzmow, den 27.01.2022

 

 

Bürgermeister

 

Anlage:

Übersichtskarte mit der Darstellung des Geltungsbereichs

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bekanntmachungsvermerk

 

ausgehängt am:   31.01.2022

abzunehmen ab:  15.02.2022

 

Bekanntmachungstafeln:
Bürgermeisterbüro, Schulweg 1 in Kritzmow
Feuerwehrgebäude, Wilsener Str. 2 in Klein Schwaß

 

Umweltbericht – hier als PDF-Dokument

Begründung – hier als PDF-Dokument

Bebauungsplan – hier als PDF-Dokument

Biotoptypen – hier als PDF-Dokument

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung – hier als PDF-Dokument

Schreiben zum Bebauungsplan – hier als PDF-Dokument

Landesplanerische Stellungnahme – hier als PDF-Dokument

 

Bekanntmachung der Gemeinde Lambrechtshagen

Betrifft: die Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kfz sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für die Gemeinde Lambrechtshagen „Stellplatzsatzung“

hier:       Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §86 Abs. 4 LBauO Mecklenburg-Vorpommern i.V.m. §3 Abs. 2 BauGB          Weiterlesen Gemeinde Lambrechtshagen – Stellplatzsatzung; Beteiligung Öffentlichkeit

Bekanntmachung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Betrifft: die Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kfz sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen „Stellplatzsatzung“

hier:       Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §86 Abs. 4 LBauO Mecklenburg-Vorpommern i.V.m. §3 Abs. 2 BauGB             Weiterlesen Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – Stellplatzsatzung; Beteiligung Öffentlichkeit

Bekanntmachung der Gemeinde Kritzmow

Betrifft: die Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kfz sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für die Gemeinde Kritzmow „Stellplatzsatzung“

hier:       Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §86 Abs. 4 LBauO Mecklenburg-Vorpommern i.V.m. §3 Abs. 2 BauGB           

Weiterlesen Gemeinde Kritzmow – Stellplatzsatzung; Beteiligung Öffentlichkeit