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Öffentliche Bekanntmachung

Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Ziesendorf lädt hiermit zu einer Versammlung der Jagdgenossen ein.

Ort: Technikstützpunkt Ziesendorfer Landbau GbR in Fahrenholz, Wiesenkoppelkamp 1, 18059 Ziesendorf

Termin: 05. April 2019, 17.00 Uhr

Der Jagdgenossenschaft Ziesendorf gehören die Eigentümer der Grundflächen, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, an (Jagdgenossen).

Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung – Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Ziesendorf lädt ein

Für die Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 mache ich nachstehend

gemäß § 10 Abs. 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern

(LKWG M-V) die Namen der weiteren Mitglieder des Gemeindewahlausschusses des Amtes Warnow-West und deren Stellvertretung bekannt.

Weiterlesen Gemeindewahlausschuss des Amtes Warnow-West

Frau Erika Ninnemann ist als Gemeindevertreterin der Gemeinde Kritzmow ausgeschieden. Frau Ninnemann wurde als Bewerberin der Sozialdemokratischen Partei Deutschland (SPD) gewählt. Da es keine nachrückende Person (nächste Ersatzperson) des Wahlvorschlages gibt, bleibt der Sitz in der Gemeindevertretung unbesetzt.

 

Jörg Blotenberg
Gemeindewahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow über die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 (Nr. 137-22/19) und die Entlastung des Bürgermeisters (Nr. 138-22/19) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow hat in ihrer Sitzung am 27.02.2019 den Jahresabschluss 2015 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2015 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow über die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und die Entlastung des Bürgermeisters

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Gemeinde Kritzmow.
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Kritzmow 

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-4 „Erweiterung Schäferwiese“
hier: Inkraftsetzung

Die Gemeindevertretung Kritzmow hat am 28.08.2018 die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-4 „Erweiterung Schäferwiese“ beschlossen und die zugehörige Begründung gebilligt. Der satzungsändernde Beschluss wird hiermit gem. § 10 (3) BauGB bekannt gemacht.

Der Änderungsbereich betrifft den feldseitigen Bereich der Wohngrundstücke Finkenweg 3 – 13 in Kritzmow (Gemarkung Kritzmow, Flur 2, Flurst. 86/15, /19, 28/5, /8 – /14, 27/10, /42 – /48).

Die Planänderung dient der Aufgabe bestehender Anpflanzgebote auf den feldseitig orientierten privaten Grünflächen und der Neufestsetzung einer 7,5 m breiten öffentlichen Grünfläche mit Anpflanzgeboten für Sträucher auf der anschließenden Ackerfläche.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-4 „Erweiterung Schäferwiese“ tritt mit Ablauf des 11.03.2019 in Kraft.

Jedermann kann die rechtskräftige Satzung nebst Begründung ab diesem Tag im Amt Warnow West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.Weiterlesen Gemeinde Kritzmow – 1. Änderung des B-Plans Nr. 5-4 Erweitung Schäferwiese; Inkraftsetzung

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow über die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 (Nr. 87-22/19) und die Entlastung der Bürgermeisterin (Nr. 88-22/19) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow hat in ihrer Sitzung am 19.02.2019 den Jahresabschluss 2015 festgestellt und der Bürgermeisterin die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2015 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Weiterlesen Gemeinde Pölchow – Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und die Entlastung der Bürgermeisterin

Nachfolgendes wird durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen öffentlich bekannt gemacht.
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Öffentliche Bekanntmachung
der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Bebauungsplan Nr. 20.1 – 1. Änderung, Wohngebiet „Am Ostseestrand“ in Elmenhorst

 Inkraftsetzung

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 05.04.2018 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20.1, Wohngebiet „Am Ostseestrand“ in Elmenhorst beschlossen und die zugehörige Begründung gebilligt.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.

Die Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des letzten Tages der Aushangfrist bewirkt.

Damit tritt die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20.1, Wohngebiet „Am Ostseestrand“ in Elmenhorst nach Ablauf des letzten Tages der Aushangfrist in Kraft.

Jedermann kann die rechtskräftige Satzung und die zugehörige Begründung ab diesem Tag im Amt Warnow-West, Bauverwaltung, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, während der Dienstzeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen. Die in Kraft getretene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20.1, Wohngebiet „Am Ostseestrand“ in Elmenhorst wird mit der zugehörigen Begründung ergänzend auch in das Internet auf der Seite https://www.amt-warnow-west.de/ unter der Rubrik Bauleitplanung der Gemeinden eingestellt.

Weiterlesen Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – B-Plan Nr. 20 Am Ostseestrand, hier Inkraftsetzung

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Lambrechtshagen
(Kostenersatzsatzung – FwKostSatzung)

Auf Grund des § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl.

M-V, 2011 S. 777) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabegesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005 S. 146, zuletzt geändert am 14. Juli 2016 (GVOBl. M-V S. 584) sowie des 25 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2015 (GVOBl. M-V 2015 S. 612), zuletzt geändert am 5. Januar 2016 (GVOBl.

M-V S. 20) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen in ihrer Sitzung vom 14.02.2019 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1
Aufgaben der Feuerwehr und Kostenersatzanspruch

  1. Die Gemeinde Lambrechtshagen als Träger des Brandschutzes unterhält nach Maßgabe des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehr für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) zur Gewährleistung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen bei Brandgefahren und bei anderen Gefahren in Not- und Unglücksfällen eine der Brandschutzbedarfsplanung entsprechende leistungsfähige öffentliche Feuerwehr.
  2. Der Kostenersatzanspruch entsteht beim Einsatz von Personal und Fahrzeugen mit der Alarmierung. Über einzusetzende Kräfte und Mittel der Freiwilligen Feuerwehr zu Einsätzen entscheidet der Einsatzleiter der Freiwilligen Feuerwehr Lambrechtshagen auf Grund des Inhalts der Meldung entsprechend der Alarm- und Ausrückanordnung bzw. der am Einsatz vorgefundenen Lage nach pflichtgemäßen Ermessen.

 

§ 2
Kostenersatz

  1. Zum Ersatz der durch die Einsätze der Feuerwehr entstandenen Kosten ist gegenüber der Gemeinde Lambrechtshagen verpflichtet:
    1. wer die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat,
    2. wer die Feuerwehr vorsätzlich oder grob fahrlässig grundlos alarmiert hat,
    3. wer eine Brandmeldeanlage betreibt, wenn diese einen Fehlalarm auslöst,
    4. der Fahrzeughalter, wenn die Gefahr oder der Schaden durch den Betrieb von Schienen-, Luft-, Wasser- oder Kraftfahrzeugen entstanden ist; ausgenommen davon sind Einsätze zur Rettung von Menschenleben,
    5. der Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte von Gewerbe- oder Industriebetrieben für den Einsatz von Sonderlösch- oder Sondereinsatzmitteln,
    6. der Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leistung erforderlich gemacht hat, oder derjenige, der die tatsächliche Gewalt über eine solche Sache ausübt; außer in den Fällen des § 1 Absatz 2 BrSchG (abwehrender Brandschutz),
    7. der Veranstalter für die Durchführung der Brandsicherheitswache
  2. Mehrere zum Kostenersatz Verpflichtete haften als Gesamtschuldner.
  3. Das Hinzuziehen der Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr zur Veranstaltungen im gemeindlichen Interesse ist kostenfrei.

 

§ 3
Berechnung des Kostenersatzes

  1. Der Kostenersatz, der sich jeweils aus den Personal- und Fahrzeugkosten sowie den besonderen Aufwendungen und Verbrauchsmaterialien zusammensetzt, wird nach den in §§ 4 bis 6 aufgestellten Grundsätzen berechnet. Als Berechnungsgrundlage dient bei Einsätzen der Feuerwehr der vom Einsatzleiter gefertigte Einsatzbericht.
  2. Die Höhe des Kostenersatzes richtet sich nach der Art und Anzahl der eingesetzten Kräfte und Fahrzeugkosten der Freiwilligen Feuerwehr, der Dauer der Inanspruchnahme und der Art und Menge der verwendeten Materialien und Verbrauchsmittel. Grundsätzlich kommen Kräfte und Mittel nach der jeweils gültigen Alarm- und Ausrückanordnung zum Einsatz. Die von der Einsatzleitung nach pflichtgemäßem Ermessen nachgeforderten Kräfte und Mittel sind ebenfalls zu berechnen.
  3. Für die Kostenerstattungsfälle des § 2 wird unabhängig vom Einsatzerfolg Kostenersatz erhoben. Die Berechnung erfolgt nach dem jeweils geltenden Kostentarif, der als Anlage Bestandteil dieser Satzung ist. Die Bezahlungspflicht besteht auch dann, wenn die Wartezeit oder Leistung aus Gründen, welche die Feuerwehr nicht zu vertreten hat, oder nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen wird.
  4. Die Einsatzzeit beginnt mit der Alarmierung und endet mit der wiederhergestellten Einsatzbereitschaft von Personal und Fahrzeugen im Feuerwehrgerätehaus. Bei Einsätzen, die eine besondere Reinigung der Fahrzeuge und der Geräte erforderlich machen, wird die Zeit für die notwendige Reinigung der Einsatzzeit hinzugerechnet. Ergeht auf der Rückfahrt zum Feuerwehrgerätehaus ein neuer Einsatzbefehl, so endet der bisherige Einsatz und es beginnt der folgende Einsatz.

 

§ 4
Personalkosten

  1. Die Personalkosten berechnen sich nach der Einsatzdauer gemäß § 3 Abs. 4 der Satzung.
  2. Abgerechnet wird je angefangene Viertelstunde auf der Grundlage des beiliegenden Kostentarifs.

 

§ 5
Fahrzeugkosten

  1. Für die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge werden die Fahrzeugkosten nach der Einsatzzeit gemäß § 3 Abs. 4 der Satzung berechnet.
  2. In den Kostenersatztarifen der Einsatzfahrzeuge sind auch die Kosten für ständig mitgeführte Geräte und Ausrüstungen mit Ausnahme der Verbrauchsmaterialien enthalten.
  3. Die Höhe des Kostenersatzes für die eingesetzten Fahrzeuge bemisst sich nach dem beiliegenden Kostentarif.
  4. Abgerechnet wird je angefangene Viertelstunde.

 

§ 6
Verbrauchsmaterialien und besondere Aufwendungen

  1. Werden im Zusammenhang mit den Arbeiten der Freiwilligen Feuerwehr Verbrauchs-mittel und besondere Aufwendungen notwendig, so hat der Kostenpflichtige diese zu ersetzen.
  2. Zu den Verbrauchsmitteln und besonderen Aufwendungen zählen unter anderem:
    1. die Kosten der Entsorgung von bei Brandbekämpfung mit Schadstoffen belastetem Löschwasser
    2. die Aufwendungen für Sondereinsatzmittel und für Sonderlöschmittel wie zum Beispiel Schaum bzw. Schaumbildner, Pulver, Kohlenstoffdioxid auch bei anderen als nach § 2 Absatz 1 Nummer 5 beschriebenen Einsätzen
    3. die Kosten der Entsorgung von Sonderlösch- und Sondereinsatzmitteln
    4. der Einsatz von Ölbindemittel und die Entsorgung kontaminiertem Ölbindemittels oder Boden
    5. die Entsorgung kontaminierter und unbrauchbar gewordener Ausrüstung und die Kosten deren Wiederbeschaffung
    6. Kosten für die Reinigung stark verschmutzter Ausrüstung
    7. den Schadensersatz und die Entschädigung nach § 26 BrSchG
    8. die Entschädigung nach § 28 Absatz 6 Satz 3 BrSchG.
  3. Die Höhe richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert von Ausrüstungsgegenständen.
  4. Bei Verbrauchsmitteln, Entsorgungen oder Reinigung ermitteln sich die Kosten nach den tatsächlichen Aufwendungen.

 

§ 7
Härtefallklausel

Auf Kostenersatz kann ganz oder teilweise verzichtet werden, soweit die Erhebung der Kosten im Einzelfall eine unbillige Härte bedeuten würde oder ein besonderes öffentliches Interesse für den Verzicht besteht.

 

§ 8
Fälligkeit des Kostenersatzes

Die Gemeinde Lambrechtshagen hat ihren Anspruch auf Ersatz der entstandenen Kosten binnen drei Jahre geltend zu machen (§ 195 in Verbindung mit § 199 Bürgerliches Gesetzbuch). Der Kostenersatz wird durch Bescheid erhoben und ist vier Wochen nach Zustellung des Bescheides fällig.

 

§ 9
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 12.05.1998, zuletzt geändert am 28.11.2001 außer Kraft.

 

Lambrechtshagen, den 14.02.2019

 

Holger Kutschke
Bürgermeister

 

Anlage
Kostentarif

 

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, der sich aus der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V, 2011 S. 777) ergibt oder die auf Grund dieses erlassen worden ist, gemäß § 5 KV M-V nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Lambrechtshagen geltend gemacht wird.

Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

 

Nachfolgendes wird durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Lambrechtshagen öffentlich bekannt gemacht.
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Öffentliche Bekanntmachung
der Gemeinde Lambrechtshagen

Bebauungsplan Nr. 30 „Wohngebiet Alt Sievershagen-Mitte“

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat am 14.02.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 „Wohngebiet Alt Sievershagen-Mitte“ gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Das Plangebiet mit einer Größe von rd. 0,8 ha liegt im Norden der Ortslage Alt Sievershagen, westlich der Straße Alt Sievershagen und östlich der Straße Steinfulgen. Die Straßen bilden zugleich die östliche und westliche Abgrenzung des Geltungsbereichs. Im Norden und Süden grenzt das Plangebiet an baulich genutzte Grundstücke der Ortslage an.

Zielsetzung der Gemeinde ist die behutsame bauliche Weiterentwicklung der innerörtlichen Siedlungsstruktur durch die Schaffung von Einfamilienhausstandorten.

Weiterlesen Gemeinde Lambrechtshagen – B-Plan Nr. 30 Wohngebiet Alt Sievershagen-Mitte, Beteiligung Öffentlichkeit

Nachfolgendes wird durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen öffentlich bekannt gemacht.
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Öffentliche Bekanntmachung
der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

1. Änderung des Flächennutzungsplans 2004 der Gemeinde Elmenhorst / Lichtenhagen
hier:     Genehmigung vom 23.01.2019

Die von der Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen am 27.09.2018 beschlossene 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2004 wurde mit Bescheid des Landrates des Landkreises Rostock vom 23.01.2019 mit zwei Auflagen und vier Hinweisen genehmigt.

Die Genehmigungsauflagen wurden erfüllt. Die Hinweise sind beachtet.

Die Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2004 der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen wird hiermit gem. § 6 (5) BauGB bekannt gemacht.

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2004 der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Weiterlesen Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – 1. Änderung des F-Plans 2004

Bekanntmachung des Amtes Warnow- West

Öffentliche Bekanntmachung des Fachbereiches Finanzverwaltung/ Steuern des Amtes Warnow-West für die Gemeinde Ziesendorf über die öffentliche Zustellung von Bescheiden zur Grundsteuer B.

Die an Frau Patricia Brüheim gerichteten Bescheide vom 05.07.2018, 12.07.2018 und 08.01.2019 über Grundsteuer B, sowie die Zahlungsaufforderungen vom 13.09.2018, 11.10.2018, 11.12.2018 und 07.02.2019 für das Kassenzeichen: 80/356 werden hiermit gemäß § 108 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg- Vorpommern öffentlich zugestellt.
Der derzeitige Aufenthaltsort der Adressatin ist unbekannt.
Die letzte bekannte Anschrift der o. g. Bescheidempfängerin lautet:
Birkenweg 15, 18059 Ziesendorf OT Fahrenholz

Weiterlesen Öffentliche Zustellung von Schriftstücken

Folgende Sache wurde am 08.02.2019 als Fund gemeldet.

Fundnummer:                         II10 32 92/02-19
Funddatum:                            08.02.2019
Aufbewahrung bis:                 08.08.2019
Kategorie:                               Fahrrad
Beschreibung:                        24-er Damenfahrrad, Marke: Veloboe,
Farbe:                                       rosa-gesprenkelt, mit Lenkerkorb, Gepäckträger und Ständer,
reparaturbedürftig, nicht fahrbereit
Fundort:                                  Kritzmow

Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung eines Fundes

Folgende Sache wurde am 16.01.2019 als Fund gemeldet.

Fundnummer:                         II10 32 92/01-19
Funddatum:                            16.01.2019
Aufbewahrung bis:                 16.07.2019
Kategorie:                               Fahrrad
Beschreibung:                        26-er Damenfahrrad, Marke: Hanseatic,
Farbe:                                       lila/(tw. rosa), mit Gepäckträger und Ständer, ohne Sattel,
reparaturbedürftig, nicht fahrbereit
Fundort:                                  Kritzmow           Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung eines Fundes

Besetzung der Schiedsstelle für den Amtsbereich Warnow-West

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

im November 2018 wurde durch den Amtsausschuss eine neue Vorsitzende für die Schiedsstelle des Amtes Warnow-West gewählt, die am 08. Januar 2019 durch den Direktor des Amtsgerichtes Rostock in ihr Amt berufen und verpflichtet wurde.

Frau Susanne Schmock ist damit als Schiedsperson eingesetzt.

Als Stellvertreterin ist weiterhin Frau Kati Wagner-Matthiess tätig.

Die Schiedsstelle ist über das Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow zu erreichen. Schriftverkehr an die Schiedspersonen sollte in der Adresse den Hinweis „Schiedsstelle“ enthalten, um die Weiterleitung der Briefe an die Schiedsstelle in ungeöffnetem Zustand zu gewährleisten.

Als Ansprechpartnerin in der Verwaltung steht Ihnen Frau Seidel unter der Telefonnummer 038207/63314 oder per E-Mail (r.seidel@warnow-west.de) zur Verfügung.

Kritzmow, 29.01.2019

 

Gerhard Matthies

Amtsvorsteher

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Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Lambrechtshagen öffentlich bekannt gemacht werden.

Öffentliche Bekanntmachung

der Gemeinde Lambrechtshagen

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Am Kirchstieg“

hier: Inkraftsetzung

Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen hat am 13.12.2018 die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 für das Gebiet „Am Kirchstieg“ beschlossen und die zugehörige Begründung gebilligt. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gem. § 10 (3) BauGB bekannt gemacht.

Die Änderung betrifft den Neubaubereich beidseitig der Straße Am Erlenteich in Sievershagen.

Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 für das Gebiet „Am Kirchstieg“ tritt mit Ablauf des 04.02.2019 in Kraft.

Jedermann kann die rechtskräftige Satzung nebst Begründung ab diesem Tag im Amt Warnow-West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Die in Kraft getretene 2. Änderung wird nebst Begründung ebenfalls ins Internet auf der Seite des Amtes unter der Rubrik Bauleitplanung der Gemeinden eingestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis zum Flächennutzungsplan
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Lambrechtshagen geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011(GVOBl. M-V 2011, S. 777) enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend hiervon stets geltend gemacht werden.

Kritzmow, 21.01.2019

Bürgermeister

H. Kutschke

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:         21.01.2019

abzunehmen ab:        05.02.2019                  ____________________

Unterschrift, Dienstsiegel

abgenommen am:      ………………                 ____________________

Unterschrift, Dienstsiegel

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Gemeinde Kritzmow öffentlich bekannt gemacht.

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Kritzmow

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Am Karauschensoll“

hier:      Inkraftsetzung

Die Gemeindevertretung Kritzmow hat am 28.08.2018 die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Am Karauschensoll“ beschlossen und die zugehörige Begründung gebilligt. Der satzungsändernde Beschluss wird hiermit gem. § 10 (3) BauGB bekannt gemacht.

Die Änderung betrifft den Bereich südwestlich des Netto-Marktes und nordöstlich der Gemeindestraße ‚Am Karauschensoll‘ in Kritzmow. Die Planänderung dient der Errichtung eines Filialgebäudes der Ostseesparkasse Rostock und der vorhabenbezogenen Ordnung der Verkehrs- und Zufahrtsverhälnisse.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Am Karauschensoll“ tritt mit Ablauf des 04.02.2019 in Kraft.

Jedermann kann die rechtskräftige Satzung nebst Begründung ab diesem Tag im Amt Warnow West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis zum Flächennutzungsplan
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Kritzmow geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011(GVOBl. M-V 2011, S. 777) enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend hiervon stets geltend gemacht werden.

Kritzmow, 17.01.2019

L. Kaiser

Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:       21.01.2019

abzunehmen ab:      05.02.2019

Unterschrift, Dienstsiegel

abgenommen am:   ………………

Unterschrift, Dienstsiegel

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Papendorf öffentlich bekannt gemacht.

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Papendorf

 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Sedansberg“

hier:      Inkraftsetzung

Die Gemeindevertretung Papendorf hat am 29.11.2018 die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Sedansberg“ beschlossen und die zugehörige Begründung gebilligt. Der satzungsändernde Beschluss wird hiermit gem. § 10 (3) BauGB bekannt gemacht.

Die Änderung betrifft den anliegend dargestellten Planbereich. Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die baulichen Erweiterungsmöglichkeiten für die vorhandenen Wochenendhäuser eingeschränkt werden, um die fortschreitende Umnutzung zu Dauerwohnungen zu unterbinden.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Sedansberg“ tritt mit Ablauf des 04.02.2019 in Kraft.

Jedermann kann die rechtskräftige Satzung nebst Begründung ab diesem Tag im Amt Warnow-West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis zum Flächennutzungsplan
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Papendorf geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011(GVOBl. M-V 2011, S. 777) enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend hiervon stets geltend gemacht werden.

Kritzmow, 17.01.2019

K. Zeplien

Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:       21.01.2019

abzunehmen ab:      05.02.2019

Unterschrift, Dienstsiegel

abgenommen am:   ………………

Unterschrift, Dienstsiegel

Anlage: Lageplan

Lageplan des Geltungsbereichs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Sedansberg“ der Gemeinde Papendorf

Am 26. Mai 2019 finden die Wahlen zum Europäischen Parlament, des Kreistages, der Gemeindevertretungen sowie der ehrenamtlichen Bürgermeister/Bürgermeisterinnen statt.

Wir suchen hierzu Wahlhelfer, die uns bei der Durchführung der Wahlen in ihrer Gemeinde unterstützen.

Voraussetzung dafür ist, dass Sie Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind und am Wahltag

  1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens 37 Tagen (19.04.2019) in der Kommune Ihre Hauptwohnung haben,
  3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  4. nicht bereits in einem anderen Wahlorgan Mitglied sind,
  5. nicht selbst Wahlbewerber/in, Vertrauensperson eines Wahlvorschlags oder dessen
    Stellvertreter/in sind.

Weiterlesen 150 Wahlhelfer gesucht!

Zur Bildung der Wahlvorstände bitte ich Sie, mir Wahlberechtigte aus den amtsangehörigen Gemeinden für die Berufung in die Wahlvorstände vorzuschlagen. In diesem Wahlorgan dürfen Wahlbewerber/innen, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und ihre Stellvertreter/Stellvertreterin nicht Mitglied sein.

Weiterlesen Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen der Gemeinden des Amtes Warnow-West zur Bildung von Wahlvorständen anlässlich der Wahl zum Europäischen Parlament und der Kommunalwahlen am 26. Mai 2019

Gemäß § 11 Abs. 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) fordere ich die in den Gemeinden des Amtes Warnow-West vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, Wahlberechtigte als Beisitzer und stellvertretende Beisitzer des Gemeindewahlausschusses vorzuschlagen.
Der Wahlausschuss besteht neben dem Gemeindewahlleiter aus vier Beisitzern, die aus dem Kreis der Wahlberechtigten berufen werden.
Wahlberechtigte, die bereits Mitglied in einem Wahlorgan sind, dürfen nicht als Mitglied des Gemeindewahlausschusses berufen werden.
Die Beisitzer des Gemeindewahlausschusses üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,00 Euro pro Sitzung.

Weiterlesen Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen der Gemeinden des Amtes Warnow-West zur Bildung des Gemeindewahlausschusses anlässlich der Kommunalwahlen am 26. Mai 2019

Wahlbekanntmachung nach § 14 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V (LKWG M-V) für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeister/Bürgermeisterinnen und Gemeindevertretungen am 26. Mai 2019

Die Wahlbekanntmachung gilt für die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Warnow-West

  • Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
  • Gemeinde Kritzmow
  • Gemeinde Lambrechtshagen
  • Gemeinde Papendorf
  • Gemeinde Pölchow
  • Gemeinde Stäbelow
  • Gemeinde Ziesendorf

Gemäß § 14 LKWG M-V vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 2018 (GVOBl. M-V S. 193, 200), fordere ich die nach § 15 Abs. 1 LKWG M-V vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeister/Bürgermeisterinnen und Gemeindevertretungen am 26. Mai 2019 auf. Durch eine frühzeitige Einreichung der Wahlvorschläge können Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden.

Weiterlesen Wahlbekanntmachung für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeister/Bürgermeisterinnen und Gemeindevertretungen

Gemäß § 27 Abs.3 des Grundsteuergesetzes wird die Grundsteuer für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2019 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, hiermit öffentlich festgesetzt.

Die Grundsteuer 2019 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2019 fällig.

Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs.3 Grundsteuergesetz Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2019 in einem Betrag am 1. Juli 2019 fällig.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Festsetzung treten für die Abgabenpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als ob ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.Weiterlesen Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 für die Gemeinden: Elmenhorst/ Lichtenhagen, Papendorf, Pölchow, Kritzmow, Lambrechtshagen, Stäbelow und Ziesendorf

Amt Warnow-West
Gemeindewahlbehörde

 

Bekanntmachung zur Kommunalwahl am 26. Mai 2019

 

Gemäß § 9 Abs. 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V sind die kommunalen Wahlleitungen und ihre Stellvertretungen von den Vertretungen zu wählen und ihre Namen öffentlich bekannt zu machen.

Da die Gemeinden die Aufgaben der Wahlleitung auf das Amt Warnow-West übertragen haben, wählte der Amtsausschuss die Gemeindewahlleitung und deren Stellvertretung.Weiterlesen Bekanntmachung zur Kommunalwahl am 26. Mai 2019

Nachfolgendes wird durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Gemeinde Lambrechtshagen öffentlich bekannt gemacht.
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Öffentliche Bekanntmachung

der Gemeinde Lambrechtshagen

 

Bebauungsplan Nr. 30, Wohngebiet „Alt Sievershagen“

der Gemeinde Lambrechtshagen

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat am 12.10.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30, Wohngebiet „Alt Sievershagen“ gemäß § 2 und 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung und der Nachverdichtung und wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 30 befindet sich im nördlichen Bereich der Ortslage Sievershagen, westlich der Straße Steinfulgen und östlich der Straße Alt Sievershagen. Nördlich und südlich grenzt das Plangebiet an die bebauten Grundstücke der Ortslage an (s. Anlage).

Weiterlesen Gemeinde Lambrechtshagen – Bebauungsplan Nr. 30

Nachfolgendes wird durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen öffentlich bekannt gemacht.
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

 

Bebauungsplan Nr. 2 – 1. Änderung

Wohngebiet „Gauswisch“ in Elmenhorst

 

Inkraftsetzung

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 27.09.2018 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2, Wohngebiet „Gauswisch“ als Satzung beschlossen und die zugehörige Begründung gebilligt.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Die Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des letzten Tages der Aushangfrist bewirkt.

Damit tritt die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.2, Wohngebiet „Gauswisch“ nach Ablauf des letzten Tages der Aushangfrist in Kraft.

Jedermann kann die rechtskräftige Satzung und die zugehörige Begründung ab diesem Tag im Amt Warnow-West, Bauverwaltung, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, während der Dienstzeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen. Die in Kraft getretene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 wird mit der zugehörigen Begründung ergänzend auch in das Internet auf der Seite https://www.amt-warnow-west.de/ eingestellt.

Weiterlesen Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – Bebauungsplan Nr. 2; 1. Änderung

Nachfolgendes wird durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen öffentlich bekannt gemacht.
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

 

Bebauungsplan Nr. 1 – 2. Änderung

Gewerbe-, Misch- und Wohngebiete „Steinbecker Eck“ in Elmenhorst

die Mischgebiete Nr. 2 und 5 sowie die Grünfläche Nr.1 und eine Verkehrsfläche betreffend

Inkraftsetzung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 27.09.2018 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1, Gewerbe-, Misch- und Wohngebiete „Steinbecker Eck“ in Elmenhorst als Satzung beschlossen und die zugehörige Begründung gebilligt.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Die Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des letzten Tages der Aushangfrist bewirkt.

Damit tritt die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1, Gewerbe-, Misch- und Wohngebiete „Steinbecker Eck“ nach Ablauf des letzten Tages der Aushangfrist in Kraft.

Jedermann kann die rechtskräftige Satzung und die zugehörige Begründung ab diesem Tag im Amt Warnow-West, Bauverwaltung, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, während der Dienstzeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen. Die in Kraft getretene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 wird mit der zugehörigen Begründung ergänzend auch in das Internet auf der Seite https://www.amt-warnow-west.de/ eingestellt.Weiterlesen Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – Bebauungsplan Nr. 1; 2. Änderung

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Warnow-West über die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 (Nr. 46-10/18) und die Entlastung des Amtsvorstehers (Nr. 47-10/18) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West hat in seiner Sitzung am 22.11.2018 den Jahresabschluss 2015 festgestellt und dem Amtsvorsteher die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2015 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Warnow-West

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Rostock hat in seiner Sitzung am 14.11.2018 die Veränderung der Landes- und Kreismittel ab dem 01.01.2019 beschlossen.

Der kommunale Anteil beträgt bei den nachfolgend genannten Gemeinden entsprechend der gesetzlichen Mindestvorgabe 50% des verbleibenden Finanzierungsbedarfes.

Aufgrund der Veränderung der Landes- und Kreismittel ergibt sich folgende Aufteilung für kommunalen Anteil und Elternbeitrag ab 01.01.2019:

 Weiterlesen Festsetzung der kommunalen Anteile für die Betreuung in einer Kindertagesstätte ab dem 01.01.2019

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 (Nr. 124-21/18) und die Entlastung des Bürgermeisters (Nr. 125-21/18) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow hat in ihrer Sitzung am 28.11.2018 den Jahresabschluss 2014 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2014 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Er liegt zusammen mit dem abschließenden Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Hans-Werner Bull

Bürgermeister

Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow