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Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung von drei weiteren Aufnahmen in die Vorschlagsliste der Gemeinde Kritzmow für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in ihrer Sitzung am 29.05.2018 drei weitere Beschlüsse über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 gefasst.

Diese Vorschläge liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) 7 Tage im Amt Warnow-West, Zimmer 2.14, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow in der Zeit vom 04.06.2018 bis 10.06.2018 zu jedermanns Einsicht aus.

Gegen den Vorschlag kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll im Amt Warnow West, Zimmer 2.14, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste eine Person aufgenommen wurde, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durfte oder sollte.

 

Kritzmow, den 29.05.2018

  

Leif Kaiser
Bürgermeister