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Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Kritzmow für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in ihrer Sitzung am 30.01.2018 die Beschlüsse über die Aufstellung der Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 gefasst.

Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) 7 Tage im Amt Warnow-West, Zimmer 1.14, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow in der Zeit vom 05.02.2018 bis 11.02.2018 zu jedermanns Einsicht aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll im Amt Warnow West, Zimmer 1.14, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

 

Kritzmow, den 30.01.2018

 

Leif Kaiser
Bürgermeister