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Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters über das Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Ziesendorf am 26.05.2019

Gemeindewahlleitung Amt Warnow-West

 Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters über das Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Ziesendorf am 26.05.2019

 Gem. § 33 Abs. 4 LKWG M-V gebe ich das vom Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 03.06.2019 festgestellte endgültige Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Ziesendorf bekannt.

Wahlberechtigte 1.177
Wähler 729
Gültige Stimmen 725
ungültige Stimmen 4

Von den gültigen Stimmen entfallen auf:
Witt, Thomas (AKTIVE)
566 JA-Stimmen
159 NEIN-Stimmen

Somit ist Herr Thomas Witt nach § 68 LKWG M-V als Bürgermeister gewählt.

Hinweis auf § 35 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V:

(1) Gegen die Gültigkeit der Wahl können alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Gegen die Gültigkeit einer Kommunalwahl steht das gleiche Recht auch der Rechtsaufsichtsbehörde und gegen die Gültigkeit der Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters oder der Landrätin oder des Landrates auch nicht wahlberechtigten Bewerberinnen oder Bewerbern zu.

(2) Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Wahlleitung zu erheben.

(3) Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

(4) Wird der Einspruch zurückgenommen, kann das Wahlprüfungsverfahren eingestellt werden.

 

Kritzmow, 04.06.2019

 

 

Blotenberg
Gemeindewahlleiter