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Gemeindewahlbehörde – Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen

Gemeindewahlbehörde

Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen der Gemeinden Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Papendorf, Pölchow, Stäbelow und Ziesendorf Wahlberechtigte für die Berufung in die Wahlvorstände vorzuschlagen

Anlässlich der Landtagswahl am 04. September 2016 werden die Gemeindewahlbereiche in folgende Anzahl Wahlbezirke eingeteilt:

Gemeinde Anzahl der Wahlbezirke
Elmenhorst/Lichtenhagen

2

Kritzmow

2

Lambrechtshagen

2

Papendorf

2

Pölchow

1

Stäbelow

1

Ziesendorf

1

Für jeden dieser Wahlbezirke ist ein Wahlvorstand zu bilden, der aus einem Wahlvorsteher, einem Stellvertreter und weiteren Mitgliedern, insgesamt bis zu 9 Wahlberechtigten besteht.

Aufgrund von § 12 Abs. 1 und 2 der Landes- und Kommunalwahlordnung M-V (LKWO M-V) bitte ich Sie, mir Wahlberechtigte der Gemeinden für die Berufung in die Wahlvorstände vorzuschlagen.

Hinweis:
In diesem Wahlvorstand dürfen Wahlbewerber, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und ihre Stellvertreter nicht Mitglied sein. Auf die §§ 12 und 70 LKWG M-V weise ich hin.

Die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Voraussetzung dafür ist, dass sie Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind und am Wahltag

  1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens 37 Tagen (07.2016) in Ihrer Gemeinde Ihre Hauptwohnung haben,
  3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  4. nicht bereits in einem anderen Wahlorgan Mitglied sind,
  5. nicht selbst Wahlbewerber, Vertrauensperson eines Wahlvorschlags oder dessen Stellvertreter sind.

Die Mitglieder der Wahlvorstände haben Anspruch auf eine gesetzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 21 EUR.

Wir bitten Sie um Ihre aktive Mithilfe. Ihre Vorschläge reichen Sie bitte bis zum 08.07.2016 im Amt Warnow-West, gern auch telefonisch unter Tel. 038207 633-22 oder per E-Mail an b.lange@warnow-west.de, ein.

Mit freundlichen Grüßen

Hildegard Schulz
Gemeindewahlleiterin