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Gemeinde Ziesendorf – Lesefassung Hebesatzsatzung

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatz – Satzung der Gemeinde Ziesendorf)
-Lesefassung-

Die Lesefassung berücksichtigt die

a) Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern
(Hebesatz – Satzung der Gemeinde Ziesendorf) vom 15.03.2010, veröffentlicht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes Warnow-West mit den Gemeinden Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Papendorf, Pölchow, Stäbelow und Ziesendorf (Amtsblatt) „Der Landbote“ Nr. 04/18. Jahrgang vom 12.04.2010, in Kraft getreten am 01.01.2010.

b) Erste Satzung zur Änderung der Satzung vom 01.09.2015 die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatz – Satzung der Gemeinde Ziesendorf), veröffentlicht auf der Homepage des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de am 08.09.2015, in Krafttreten am 01.01.2016.

§ 1 Erhebungsgrundsatz

Die Gemeinde Ziesendorf erhebt

1. von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des     Grundsteuergesetzes und

2. eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

 

§ 2 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land –und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)                         300 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                         400 v.H.

2. Gewerbesteuer                                                                                                            350 v.H.

 

§ 3 Geltungsdauer

Die in § 2 festgelegten Hebesätze gelten für das Kalenderjahr 2016 und Folgejahre.

 

§ 4 Inkrafttreten