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Gemeinde Papendorf – Festsetzung eines Straßennamens

Festsetzung eines Straßennamens in der Gemeinde Papendorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in der öffentlicher Sitzung am 28.05.2015 gemäß § 22 Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 in Verbindung mit § 51 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 in der zurzeit geltenden Fassung die Neubenennung einer Straße beschlossen.

Dies wird hiermit im Sinne von § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.09.2014 allgemein bekannt gegeben.

Festsetzung:

Für den Bereich B-Plangebiet Nr. 18, Gewerbegebiet „Sildemower Kreuz“ in Sildemow soll die Planstraße des Gewerbegebiets den Namen

 

„Ferdinand-Porsche-Straße“

 

erhalten.

Hinweis:

Die Unterlagen zur Verfügung und deren Begründung liegen hier zu den gewöhnlichen Sprechzeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus. Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt die Verfügung zwei Wochen nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach dem Tage der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Warnow-West, Der Amtsvorsteher, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow, einzulegen.

Kritzmow, den 05.09.2016

Zeplien
Bürgermeister