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Gemeinde Lambrechtshagen – Erste Satzung zur Änderung der Festsetzung der Hebesätze

Erste Satzung zur Änderung der Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern
            (Hebesatz – Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen)

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V. S. 777) und §§ 1 und 2 des Kommunalabgabengesetz für Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit §§ 1, 25 und 28 des Grundsteuergesetzes (GrStG) und §§ 1, 14 und 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 06.10.2016 die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Lambrechtshagen erlassen:

 

Artikel 1

Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern

Die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Lambrechtshagen vom 02.03.2010, veröffentlicht im Landboten Nr. 03 vom 22.03.2010, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet über die Homepage des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden / Lambrechtshagen, wird wie folgt geändert:

 In § 2 werden die Hebesätze neu festgesetzt:

 

  1. Grundsteuer

a) für land –und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 250 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v.H.

 

  1. Gewerbesteuer 325 v.H.

 

 

Artikel 2

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft.

 

 

Lambrechtshagen, den 06.10.2016

 

Holger Kutschke
Bürgermeister