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Gemeinde Kritzmow – Festsetzung eines Straßennamens

Festsetzung eines Straßennamens in der Gemeinde Kritzmow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in öffentlicher Sitzung am 26.09.2013 gemäß § 22 Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011, verkündet als Artikel 1 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V. S. 777), in Verbindung mit § 51 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Mai 2011 (GVOBl. M-V S. 323, 324) die Benennung von Straßen beschlossen.

Dieses wird gemäß § 41 Abs. 3 Satz 2 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 2004, zuletzt mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 666), allgemein bekannt gegeben.

Festsetzung:
Für den Bereich B-Plangebiet Nr. 05-4, Wohngebiet „Erweiterung Schäferwiese“ in Kritzmow, erhalten die Planstraßen A und B den Namen

Finkenweg

Hinweis:
Die Unterlagen zur Verfügung und deren Begründung liegen beim Amt Warnow-West, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow zu den gewöhnlichen Sprechzeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus.

Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt die Verfügung zwei Wochen nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach dem Tage der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Warnow-West, Der Amtsvorsteher, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow, einzulegen.

 

gez. Knopp
Bürgermeister