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Entgeltordnung zur Erhebung von Nutzungsentgelten für die Sporthallen und Räume der Warnowschule Papendorf und der Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow

§ 1       [Entgeltpflicht, Entgeltbefreiung]

Das Amt Warnow-West ist Träger der Warnowschule Papendorf sowie der Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow (Amtsschulen). Die Nutzung der Räume und Sporthallen ist entgeltpflichtig und bezieht sich soweit nicht anders geregelt auf eine Zeitstunde mit 60 Minuten. Die Mindestnutzungsdauer beträgt 60 Minuten.

Von der Zahlung eines Entgelts sind nachfolgend aufgeführte Nutzungen befreit:

– Unterricht, Schulsport sowie Veranstaltungen der Amtsschulen
– Sitzungen und eintrittsfreie Veranstaltungen der eingetragenen Schulvereine der
Amtsschulen
– Nutzungen durch eingetragene Vereine mit Sitz im Gebiet der Schuleinzugs-         bereiche der Amtsschulen für den Kinder-, Jugendsport und die Jugendfeuerwehren. Kinder-, Jugendsport und Jugendfeuerwehr bedeutet, dass alle Nutzer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zzgl. erforderlicher volljähriger Aufsichtspersonen bzw. Trainer.

Die Befreiungen gelten nicht, soweit die Vermietung für ein kostenpflichtiges Angebot im Rahmen des Ganztagsschulbetriebs erfolgt. Hierfür werden jeweils 50% der nachfolgend aufgeführten Entgeltsätze erhoben.

Ab dem 01.01.2023 wird auf die Nutzungsentgelte die zu diesem Zeitpunkt gültige Umsatzsteuer erhoben.

 

§ 2       [Sporthalle Warnowschule Papendorf]

Für die Nutzung der Sporthalle der Warnowschule Papendorf, inkl. der Nebenräume und der Turn- und Sportgeräte, sind zu entrichten

  1. für den regelmäßigen Vereinssport, wie Training, Punktspiel, Einzelwettkampf
  2. a) durch eingetragene Vereine mit Sitz im Schuleinzugsbereich der Amtsschulen:
    10,00 Euro.
    b)     durch eingetragene Vereine mit Sitz außerhalb des Schuleinzugsbereichs der
    Amtsschulen für Kinder- und Jugendsport: 15,00 Euro.
    c)     durch eingetragene Vereine mit Sitz außerhalb des Schuleinzugsbereichs der
    Amtsschulen für Erwachsenensport: 20,00 Euro.
  3. im Rahmen der örtlichen Kindertagesbetreuung im Schuleinzugsbereich durch die
    jeweiligen Träger: 10,00 Euro.
  4. durch die jeweilige Gemeinde im Schuleinzugsbereich für Zwecke der Freiwilligen
    Feuerwehren: 10,00 Euro.
  5. für gesonderte Sportveranstaltungen wie Turniere, Trainingslager sowie für Fasching
  6. a) bis zu vier Zeitstunden pro Tag 50,00 Euro.
    b) bei mehr als vier Zeitstunden pro Tag 50,00 Euro zuzüglich 15,00 Euro je
    weitere angefangene Zeitstunde jedoch maximal 100,00 Euro pro Tag
  7. für Veranstaltungen, die nicht von den vorstehenden Punkten erfasst werden
  8. a) bis zu fünf Zeitstunden 100,00 Euro.
    b) ab  der fünften Zeitstunden 150,00 pro Tag.

 

§ 3       [Sporthalle Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow]

Für die Nutzung der Sporthalle der Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow, inkl. der Nebenräume und der Turn- und Sportgeräte, sind zu entrichten

  1. Für den regelmäßigen Vereinssport, wie Training, Punktspiel, Einzelwettkampf
  2. a) durch eingetragene Vereine mit Sitz im Schuleinzugsbereich der Amtsschulen:
    10,00 Euro.
    b)     durch eingetragene Vereine mit Sitz außerhalb des Schuleinzugsbereichs der
    Amtsschulen für Kinder- und Jugendsport: 13,50 Euro.
    c)     durch eingetragene Vereine mit Sitz außerhalb des Schuleinzugsbereichs der
    Amtsschulen für Erwachsenensport: 15,50 Euro.
  3. im Rahmen der örtlichen Kindertagesbetreuung im Schuleinzugsbereich durch die
    jeweiligen Träger: 10,00 Euro.
  4. durch die jeweilige Gemeinde im Schuleinzugsbereich für Zwecke der Freiwilligen
    Feuerwehren: 10,00 Euro.
  5. für gesonderte Sportveranstaltungen wie Turniere, Trainingslager sowie für Fasching
  6. a) bis zu vier Zeitstunden pro Tag 50,00 Euro.
    b) bei mehr als vier Zeitstunden pro Tag 50,00 Euro zuzüglich 15,00 Euro je weitere angefangene Zeitstunde jedoch maximal 100,00 Euro pro Tag.
  7. für Veranstaltungen, die nicht von den vorstehenden Punkten erfasst werden
  8. a)      bis zu fünf Zeitstunden 100,00 Euro.
    b)      ab der fünften Zeitstunden 150,00 pro Tag.

Für die Nutzung der Sporthalle während der Schulferienzeiten in Mecklenburg-Vorpommern, erhöht sich das Nutzungsentgelt um jeweils 2,50 Euro je Zeitstunde.

 

§ 4       [Schulräume]

Für die Nutzung der Räume werden erhoben:

  1. Unterrichtsraum der Warnowschule Papendorf:
  2. a) pro Zeitstunde 5,00 Euro
    b)      pro Tag 40,00 Euro
  3. Unterrichtsraum der Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow:
  4. a)      pro Zeitstunde 7,50 Euro
    b)      pro Tag 60,00 Euro
  5. Sportraum der Warnowschule Papendorf
  6. a)      pro Zeitstunde 5,00 Euro
    b)      pro Tag 40,00 Euro
  7. Aula der Warnowschule Papendorf
  8. a)      pro Zeitstunde 27,00 Euro
    b)      pro Tag 216,00 Euro

 

§ 5       [Antrag auf Entgeltherabsetzung oder Entgeltverzicht]

Auf schriftlichen Antrag kann der Schul- und Bauhofausschuss in begründeten Einzelfällen, welche im öffentlichen Interesse liegen, das Nutzungsentgelt herabsetzen oder auf eine Erhebung verzichten.

 

§ 6       [Inkrafttreten, Außerkrafttreten]

Diese Entgeltordnung ersetzt die Entgeltordnung vom 17.08.2018 und tritt am 01.01.2021 in Kraft.

 

Kritzmow, 30.11.2020

 

 

Leif Kaiser
Amtsvorsteher