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Amt – Öffentliche Zustellung von Schriftstücken

Bekanntmachung des Amtes Warnow- West

Öffentliche Bekanntmachung des Fachbereiches Finanzverwaltung/ Steuern des Amtes Warnow-West für die Gemeinde Papendorf über die öffentliche Zustellung von Bescheiden zur Grundsteuer B.

Die an Herrn/ Frau Andreas und Eva Rudolph gerichteten Bescheide vom 15.10.2014, 08.01.2015 und 06.01.2016 über Grundsteuer B, Kassenzeichen: 30/8009010179 werden hiermit gemäß § 108 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg- Vorpommern öffentlich zugestellt.
Der derzeitige Aufenthaltsort der Adressaten ist unbekannt.
Die letzte bekannte Anschrift der o. g. Bescheidempfänger lautet: Kösters Hof 7, 18059 Rostock.

Das Schriftstück kann in den Räumen des Amtes Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow Zimmer 2.1 während der Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden.
Die Einsichtnahme kann nur durch den Eigentümer oder eine von ihm bevollmächtigte Person erfolgen. Erfolgt die Einsichtnahme durch eine Bevollmächtigte Person, ist eine beglaubigte Vollmacht des Eigentümers vorzulegen.

Der Lauf der Frist zur Äußerung beginnt mit der erfolgten öffentlichen Zustellung.
Die Bescheide über die Grundsteuer B gelten als zugestellt, wenn seit dieser Bekanntmachung ein Monat vergangen ist.

J. Weber
Sachbearbeiterin
Finanzverwaltung